Kaufen & Vermieten

Wohnung geerbt: Behalten, vermieten oder verkaufen?

Eine Wohnung zu erben ist für viele der erste direkte Kontakt mit Immobilien als KapitalanlageImmobilie zur Geldanlage mit Fokus auf Mietrendite und Wertsteigerung statt EigennutzungSelbst in der Wohnung wohnen – steuerlich anders als Vermietung, andere Verkaufsregeln.Weiterlesen →.Weiterlesen →. Gleichzeitig entstehen Entscheidungen unter Druck: Erbschaftsteuer, laufende Kosten, emotionale Bindung.

Erste Schritte nach dem Erbfall

  • ☑ Erbschein beantragen beim Nachlassgericht
  • GrundbuchAmtliches Register aller Grundstücke und deren Eigentümer – vor dem Kauf unbedingt einsehen.Weiterlesen → prüfen: Eigentümer, Belastungen
  • ☑ Mietverträge prüfen (Erbe tritt automatisch ein, § 564 BGB)
  • ☑ Offene Verbindlichkeiten klären (Hypothek, HausgeldMonatliche Zahlung an die WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.Weiterlesen →-Verwaltung – enthält Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungshonorar.Weiterlesen →-Rückstände)
  • ☑ Versicherungen sofort ummelden (Wohngebäude, Haftpflicht)

Erbschaftsteuer: Freibeträge

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehegatte500.000 €
Kinder400.000 €
Enkel200.000 €
Geschwister/Nichten/Neffen20.000 €

Steuerfreiheit für Kinder: Wenn 10 Jahre selbst bewohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Bei Vermietung: 10 % Bewertungsabschlag.

Drei Optionen im Vergleich

Option 1: Vermieten

Mietverhältnis läuft weiter, AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen → läuft weiter, Mieteinnahmen sofort steuerpflichtig. Gute Wahl bei lastenfreier Wohnung in guter Lage.

Option 2: Eigennutzung

Eigenbedarf anmelden, Kündigungsfristen 3–9 Monate. Spekulationssteuer prüfen bei geplantem Weiterverkauf.

Option 3: Verkauf

  • Spekulationssteuer: Haltedauer des Erblassers wird angerechnet
  • Verkehrswertgutachten empfohlen
  • Maklerkosten: 3–4 % des Kaufpreises
  • Bei Erbengemeinschaft: Einstimmigkeit erforderlich

Erbengemeinschaft: Handlungsbedarf

Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Lösungen bei Uneinigkeit: Auszahlung eines Miterben, gemeinschaftliche Vermietung, Verkauf und Erlösaufteilung.

Fazit

SituationEmpfehlung
Lastenfrei, gute LageBehalten und vermieten
Hohe Hypothek, schwache RenditeVerkauf prüfen
Erbengemeinschaft, kein KonsensMediation oder Auszahlung

Mehr: Erbschaftsteuer berechnen und Eigenbedarf nach ErbschaftErbe einer Immobilie – Erbschaftsteuer, Pflichten als Vermieter, Verkauf oder Behalten.Weiterlesen →.

Erbschaftsteuer sparen: Die 10-Jahres-Frist nutzen

Der grösste finanzielle Schock nach einer Erbschaft ist meist die Steuerlast. Bei einer geerbten Immobilie können Erbschaftssteuern schnell fünfstellig ausfallen – abhängig von Steuerklasse und Grundbesitzwert. Hier greift eine oft übersehene Regelung: Wer die geerbte Wohnung mindestens 10 Jahre selbst bewohnt, kann sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG die Steuer sparen.

Konkret bedeutet das: Ein Erbe der Steuerklasse I (Kinder) mit einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro zahlt normalerweise etwa 75.000 Euro Erbschaftsteuer. Bei Selbstnutzung über 10 Jahre: null Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro spielt dann keine Rolle.

Wichtig für Vermieter: Diese Vergünstigung entfällt, sobald Sie vermieten. Wer also zunächst selbst einzieht, 10 Jahre wartet und dann vermietet, sichert sich die Steuerersparnis dauerhaft – auch wenn die Wohnung später zur Renditeliegenschaft wird.

AfA jährlich höchste Steuervorteile.">DenkmalschutzBesonderer Schutzstatus für historische Gebäude – mit bis zu 9% AfA jährlich höchste Steuervorteile.Weiterlesen → und Sanierungskosten: Steuern senken als Vermieter

Viele geerbte Wohnungen sind älter und benötigen dringende Sanierungen. Hier lohnt sich ein Blick ins Denkmalschutzregister: Liegt die Immobilie unter Schutz, können Sie als Vermieter Sanierungsaufwendungen zu 9 Prozent pro Jahr über 10 Jahre abschreiben (§ 7i EStG) – statt der üblichen 2 Prozent. Bei einer Sanierung von 80.000 Euro bedeutet das jährlich 7.200 Euro Steuervorteil statt 1.600 Euro.

Auch bei normalen (nicht denkmalgeschützten) älteren Wohnungen lohnt sich eine energetische Sanierung wirtschaftlich: Die Handwerkerkosten sind als Werbungskosten sofort absetzbar, wenn Sie vermieten. Eine neue Heizung für 15.000 Euro reduziert Ihre Mieteinnahmen unmittelbar in der Steuererklärung.

Praktischer Tipp: Lassen Sie vor Vermietungsbeginn ein Sanierungsgutachten erstellen. So identifizieren Sie notwendige Arbeiten und können diese vor Mietbeginn budgetiert einplanen.

Der Break-Even-Point: Wann Vermietung rentabler ist als Verkauf

Die zentrale Frage: Verkaufen und Kapital anlegen oder vermieten und Rendite einfahren? Eine ehrliche Rechnung ist essentiell.

Beispiel Berechnung für eine Wohnung mit 250.000 Euro Marktwert:

  • Verkauf-Szenario: Nach MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → (5%), NotarPflicht beim Immobilienkauf – beurkundet den Kaufvertrag, kostet ca. 1,5% des Kaufpreises.Weiterlesen → (2%) und GrunderwerbsteuerSteuer beim Immobilienkauf: 3,5-6,5% je nach Bundesland – wichtiger Kostenfaktor.Weiterlesen → (3,5%) bleiben ~230.000 Euro. Bei 3 Prozent sichere Anleihenrendite: 6.900 Euro jährlich steuerfrei.
  • Vermiet-Szenario: KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → 800 Euro/Monat = 9.600 Euro Brutto. Minus Verwaltung (200 Euro), Reparaturrücklage (100 Euro), Versicherung (50 Euro), Hausgeld (400 Euro) = 4.850 Euro Netto. Nach Steuern (Grenzsteuersatz 42%): ~2.800 Euro.

In diesem Beispiel ist der Verkauf finanziell attraktiver – aber emotionale Faktoren spielen mit: Keine Mieterfallstricke, keine Leerstandsrisiken, keine Instandhaltungen. Rechnen Sie mit Ihren lokalen Mietpreisen durch – in Ballungsräumen kann Vermietung rentabler sein.

Der Break-Even liegt statistisch bei Wohnungen mit MietrenditeJahresmiete geteilt durch Kaufpreis – Ziel: mindestens 4% brutto für positive Rendite.Weiterlesen → über 4,5 Prozent (Bruttomiete durch.

Weiterführende Artikel