Mietkaution anlegen: Beste Konten & Zinsen 2026

Als Vermieter bist du gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt anzulegen — hier findest du die besten Kautionskonten im Vergleich.

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Warum das Mietkautions-Konto wichtig ist

Gemäß § 551 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen — auf einem Konto, das insolvenzsicher ist und dem Mieter die ortsüblichen Zinsen einbringt. Wer die Kaution einfach auf sein Girokonto bucht, riskiert Schadenersatzansprüche des Mieters und Bußgelder.

Die maximale Höhe der Kaution beträgt drei Monatskaltmieten (§ 551 BGB). Der Vermieter muss das Kapital in der Regel auf einem separaten Sparkonto oder Tagesgeldkonto halten, das auf den Namen des Mieters (oder als Anderkonto) geführt wird.

Ein günstiges Kautionskonto spart langfristig Verwaltungsaufwand und schützt dich als Vermieter rechtlich. Der Vergleich zeigt aktuelle Zinssätze verschiedener Anbieter.

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Mietkaution richtig verwalten

Als Vermieter trägst du die Verantwortung für die korrekte Verwahrung der Kaution. Bei einem Kautionskonto auf Mieterbasis gilt: Die Zinsen stehen dem Mieter zu — sie werden bei Rückgabe der Kaution ausgezahlt. Du darfst die Kaution während des Mietve rhältnisses nicht für eigene Zwecke nutzen.

Nach Mietende hast du eine angemessene Prüfungsfrist (meist 3–6 Monate), um Schäden, offene Nebenkosten oder rückständige Mieten geltend zu machen. Danach muss die Kaution (samt Zinsen) zurückgezahlt werden.

Tipp: Fotografiere bei Einzug und Auszug den Wohnungszustand mit Datum — das ist im Streitfall dein wichtigstes Beweismittel.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Die Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen (§ 551 BGB). Höhere Beträge sind auch per Vertrag nicht wirksam vereinbar. Maßgeblich ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Ja. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen — auf einem insolvenzsicheren Konto mit ortsüblichen Zinsen. Wer das nicht tut, riskiert Schadenersatzansprüche.

Die Zinsen aus dem Kautionskonto gehören dem Mieter. Bei Rückgabe der Kaution werden die aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt. Der Vermieter muss die Anlageform wählen, die ortsübliche Zinsen erbringt.

Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist — meist 3 bis 6 Monate. In dieser Zeit kann er Schäden oder offene Forderungen prüfen und ggf. verrechnen. Danach ist die Kaution inkl. Zinsen zurückzuzahlen.

Ein spezielles Sparoder Tagesgeldkonto, das ausschließlich für die Verwahrung von Mietkautionen eingerichtet wird. Es kann auf den Namen des Mieters oder als Anderkonto geführt werden und ist insolvenzsicher.