Ratgeber

Vermieter-Glossar: 30 wichtige Begriffe einfach erklärt

A–F: Die wichtigsten Begriffe

AfA (AbschreibungSteuerliche AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.Weiterlesen → für Abnutzung): Steuerliche Abschreibung eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer. Bei Wohngebäuden: 2% des Gebäudewerts pro Jahr über 50 Jahre. Führt zu einem steuerlichen "Verlust" der die Steuerlast auf Mieteinnahmen senkt.

Betriebskosten / Nebenkosten: Kosten die zusätzlich zur KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →) abschließend aufgelistet.

Bonität: Kreditwürdigkeit einer Person. Vermieter prüfen die Bonität von Mietinteressenten über SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →-Auskunft und Einkommensnachweise.

Eigenbedarfskündigung: Kündigung des Mietverhältnisses weil der Vermieter oder enge Familienangehörige die Wohnung selbst nutzen wollen. Erfordert echten, ernsthaften Bedarf.

Energieausweis: Dokument das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet (A+ bis H). Muss dem Mietinteressenten spätestens bei Besichtigung gezeigt werden. Pflicht seit 2009.

Fluktuation: Häufigkeit von Mieterwechseln. Hohe Fluktuation = viele Wechsel (mehr Aufwand, mehr LeerstandPeriode ohne Mieter – kostet Einnahmen, birgt Risiken, sollte schnell behoben werden.Weiterlesen →). Niedrige Fluktuation = Langzeitmieter (stabiler, aber Miete kann unter Markt fallen).

G–M: Mittlere Buchstaben

Grundbuch: Amtliches Register das Eigentumsverhältnisse und Belastungen (Hypotheken, Rechte Dritter) eines Grundstücks dokumentiert.

Grundschuld: Sicherungsrecht der Bank für einen Immobilienkredit. Ist im GrundbuchAmtliches Register aller Grundstücke und deren Eigentümer – vor dem Kauf unbedingt einsehen.Weiterlesen → Abteilung III eingetragen. Erlischt nicht automatisch bei Rückzahlung des Kredits — muss explizit gelöscht werden.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Vorschrift die festlegt, wie HeizkostenMüssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – mindestens 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Fläche.Weiterlesen → zwischen Mietern aufzuteilen sind (50–70% nach Verbrauch, 30–50% nach Fläche).

Instandhaltung: Maßnahmen die den bestehenden Zustand der Wohnung erhalten. Vermieter-Pflicht. Nicht auf den Mieter umlegbar (außer Kleinreparaturen).

Kaltmiete: Miete ohne Nebenkosten. Basis für Mietspiegelvergleiche und gesetzliche Mietgrenzen.

Kappungsgrenze: Maximale MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → in 3 Jahren. Allgemein: 20%. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: 15%.

Mietpreisbremse: Regelung die bei Neuvermietung die Miete auf max. 10% über die ortsübliche VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → begrenzt. Gilt in vielen deutschen Großstädten.

Mietspiegel: Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten einer Gemeinde. Grundlage für Mieterhöhungen.

Modernisierung: Maßnahmen die den Wohnstandard dauerhaft verbessern oder Energie sparen. Kosten können zu 8% jährlich auf die Miete umgelegt werden.

N–Z: Weitere Begriffe

Nettokaltmiete: Gleich wie Kaltmiete — Miete ohne jegliche Nebenkosten.

Nießbrauch: Recht einer Person, Erträge (z.B. Mieteinnahmen) aus einem Grundstück zu ziehen ohne Eigentümer zu sein. Wird im Grundbuch eingetragen.

Ortsübliche Vergleichsmiete: Marktmiete für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung. Obergrenze für Mieterhöhungen (außer IndexmieteMiete gekoppelt an Verbraucherpreisindex – automatische Anpassung an Inflation.Weiterlesen →).

Räumungsklage: Gerichtliches Verfahren wenn Mieter nach wirksamer Kündigung nicht auszieht. Letztes Mittel — dauert 6–18 Monate.

SCHUFA: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Auskunftei die Kreditwürdigkeit von Personen bewertet. Vermieter nutzen SCHUFA-Auskunft für Bonität-Prüfung.

Teilungserklärung: Dokument das bei Eigentumswohnungen festlegt, welche Teile Sondereigentum sind und welche gemeinschaftliches Eigentum der ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →.

Übergabeprotokoll: Dokument das den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug dokumentiert. Grundlage für Schadensforderungen beim Auszug.

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Verwaltet gemeinschaftliches Eigentum gemeinsam.

Werbungskosten: Steuerlich abzugsfähige Ausgaben die im Zusammenhang mit Vermietung entstehen. Umfassen AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen →, Zinsen, Reparaturen, Verwaltungskosten etc.

Zugewinnausgleich: Im Scheidungsfall: Ausgleich des Vermögenszuwachses beider Ehepartner während der Ehe. Immobilien sind Teil des Zugewinns.

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