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Wohnungsübergabe: Protokoll, Tipps und was du als Vermieter beachten musst

Die Wohnungsübergabe ist einer der kritischsten Momente im Mietverhältnis. Falsch gemacht, kannst du Schäden nicht mehr geltend machen – oder der Mieter kann dir unberechtigte Forderungen stellen. Mit dem richtigen Protokoll bist du auf der sicheren Seite.

Warum ist das ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → so wichtig?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Ohne Protokoll gilt rechtlich: Die Wohnung war beim Einzug und Auszug im selben Zustand. Schäden, die der Mieter verursacht hat, kannst du dann oft nicht belegen.

Was gehört ins Protokoll?

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Namen aller Anwesenden (Vermieter, Mieter, ggf. Zeugen)
  • Zustand aller Räume (Böden, Wände, Decken)
  • Fenster und Türen (Funktion, Schäden)
  • Küche und Bad (Armaturen, Fliesen, Geräte)
  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Liste der mitgegebenen Möbel (bei möblierter Vermietung)
  • Fotos als Anhang

Fotos sind Pflicht

Mache bei jeder Übergabe Fotos – von jedem Raum, jeder Ecke, jedem Schaden. Fotos mit Zeitstempel (Smartphone) sind vor Gericht wertvolle Beweise. Lass den Mieter die Fotos im Protokoll bestätigen ("Fotos wurden besichtigt und als korrekt bestätigt").

Normale Abnutzung vs. Schäden

Wichtig: Normale Abnutzung (leichte Kratzer, verblasste Farbe) musst du akzeptieren. Du kannst nur Schäden geltend machen, die über normale Abnutzung hinausgehen:

  • Große Löcher in Wänden
  • Verschmutzte Teppiche (weit über normales Maß)
  • Beschädigte Armaturen
  • Zerstörte Einbauten

Auszug: So läuft die Übergabe ab

  1. Gemeinsamen Termin vereinbaren (beide müssen anwesend sein)
  2. Alle Räume gemeinsam begehen
  3. Schäden sofort notieren und fotografieren
  4. Protokoll von beiden unterschreiben lassen
  5. Beide Parteien bekommen eine Kopie
  6. Schlüssel und Zählerstand dokumentieren

Wenn der Mieter nicht unterschreibt

Zeugen mitbringen und das Protokoll trotzdem erstellen. Per Einschreiben eine Kopie senden. Der Mieter hat 14 Tage Zeit, Einwände zu erheben.

Mehr: Mietkaution richtig handhaben | Möbliert vermieten

Übergabeprotokoll anfechten: Das Risiko der fehlenden Gegensignatur

Ein häufiger Fehler von Vermietern: Das Protokoll wird zwar erstellt, aber der Mieter weigert sich zu unterschreiben. Viele Vermieter denken dann, das Protokoll sei wertlos – das stimmt nicht ganz. Nach § 550 Abs. 2 BGB muss der Vermieter den Zustand dokumentieren. Auch wenn der Mieter nicht unterzeichnet, hat dein einseitig unterzeichnetes Protokoll vor Gericht Beweiskraft, besonders wenn es mit Fotos und Datum belegt ist.

Allerdings: Der Mieter kann dann leichter behaupten, dass der dokumentierte Zustand nicht stimmt. Um diese Situation zu vermeiden, solltest du bereits beim Einzugsprotokoll konsequent sein – nicht erst beim Auszug. Ein Vermieter, der beim Einzug sorgfältig protokolliert hat, kann Mängel beim Auszug deutlich einfacher beweisen. Die Praxis zeigt: Etwa 60 % der Kaution-Streitigkeiten entstehen, weil unklar ist, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren.

Praktischer Tipp: Lass dich beim Einzugsprotokoll bereits von einem Zeugen (z. B. ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →, HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen → oder Freund) unterzeichnen. Das macht es später deutlich schwerer für den Mieter, die Ausgangslage anzuzweifeln.

Fotodokumentation: Worauf Gerichte wirklich achten

Bilder sind Gold wert – aber nicht jedes Foto hilft dir. Viele Vermieter machen den Fehler, nur Schäden zu fotografieren. Das Problem: Der Mieter kann behaupten, die Fotos sind alt oder von einer anderen Wohnung.

Richter erwarten folgende Details auf deinen Fotos:

  • Datums- und Uhrzeitstempel sichtbar im Bild oder in den EXIF-Daten der Kamera
  • Übersichtsfotos des kompletten Raums (nicht nur Detailaufnahmen)
  • Referenzobjekte im Bild, z. B. die aktuelle Tageszeitung oder ein Kalender mit Datum
  • Vor- und Nachher-Vergleiche von derselben Stelle in Einzugs- und Auszugsprotokoll

Besonders wichtig bei Verschleiß: Unterscheide zwischen Gebrauchsverschleiß und Schäden. Abgelöste Tapeten nach 5 Jahren trägt der Mieter nicht – das ist normale Abnutzung. Ein großes Loch in der Wand dagegen ist Mieterschaden. Nur bei echten Schäden kannst du die Kaution teilweise einbehalten (§ 511 BGB).

Kaution-Einbehalt: So dokumentierst du deine Ansprüche rechtssicher

Du hast das Auszugsprotokoll, Fotos und nun willst du Kosten von der Kaution abziehen. Hier musst du formal korrekt vorgehen – sonst verlierst du vor Gericht.

Zeitrahmen: Du musst die Abrechnung spätestens bis 3 Monate nach Auszug mitteilen (§ 546 BGB). Verjährt danach.

Dokumentation bei Schadensersatz: Hole mindestens 3 Kostenvoranschläge von lokalen Handwerkern ein, wenn es um Reparaturen geht (Anstrich, Parkettschliff, Trocknungsschäden). Nimm nicht einfach den teuersten – das sehen Richter kritisch. Verwende den günstigen Voranschlag, den du auswählst. Das ist rechtlich unbedenklich.

Beispiel: Ein Mieter hat die Küche nicht gereinigt. Du behältst 150 Euro

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