Ratgeber

Mieter zieht aus: Checkliste für Vermieter 2026 — kein Schritt vergessen

Der Auszugsprozess: Überblick

Wenn ein Mieter auszieht, hast du als Vermieter eine Reihe von Aufgaben — manche davon zeitkritisch. Ein strukturierter Ablauf schützt dich vor Verlusten und rechtlichen Problemen.

4 Wochen vor Auszug

  • Übergabetermin schriftlich vereinbaren (Datum, Uhrzeit, Ort)
  • Übergabeprotokoll-Vorlage vorbereiten
  • Anfangsprotokoll vom Einzug heraussuchen — das ist die Vergleichsbasis
  • Handwerker für notwendige Reparaturen vorab beauftragen
  • Neue Inserate vorbereiten (Fotos ggf. noch in bewohntem Zustand mit Erlaubnis)

Am Übergabetag

  • Alle Räume gemeinsam begehen
  • Jeden Raum im Protokoll dokumentieren (Zustand, Schäden)
  • Fotos von allen Schäden und jedem Raum machen (mit Datum/Zeit-Stempel)
  • Zählerstände ablesen und eintragen (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
  • Alle Schlüssel zurückfordern und im Protokoll quittieren (Anzahl und Art)
  • Beide Seiten unterschreiben das Protokoll

Das ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen →: Was rein muss

PunktDetails
Datum und AnwesendeVermieter, Mieter, ggf. Zeugen
Jeder Raum einzelnWände, Böden, Decken, Fenster, Türen, Einbaugeräte
Vorhandene SchädenBeschreiben und fotografieren
ZählerständeStrom, Gas, Wasser (alle Zähler!)
SchlüsselübergabeWohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Keller etc.
VereinbarungenWas repariert noch der Mieter? Was übernimmt der Vermieter?

Schäden — was der Mieter zahlen muss

Unterschied zwischen normaler Abnutzung (Vermieterpflicht) und Mieter-Schäden (Mieterpflicht):

  • Normaler Verschleiß (Vermieter): Verblasste Farben, kleine Kratzer im Laminat, leichte Dübellöcher, abgetretene Teppiche nach langjähriger Nutzung
  • Mieter-Schäden (Mieter): Große Löcher in der Wand, Brandflecken, Wasserschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, zerbrochene Fliesen, tiefe Kratzer in Böden

Kaution abrechnen — die 6-Monats-Regel

Du hast 6 Monate nach Mietende Zeit, die Kaution abzurechnen. Innerhalb dieser Zeit darfst du die Kaution einbehalten, wenn berechtigte Ansprüche bestehen (Schäden, ausstehende Betriebskostenabrechnung, Mietrückstände).

Nach 6 Monaten ohne Rückmeldung oder Einbehalt musst du die Kaution zurückzahlen. Die Betriebskostenabrechnung kann Grund sein, die Kaution länger einzubehalten — aber nur in Höhe des möglichen Nachzahlungsbetrags.

Neuvermietung: Was du aus dem alten Mietverhältnis lernst

  • War die Miete marktgerecht? Wenn nicht — jetzt anpassen
  • Gab es Probleme mit dem alten Mieter? Worauf achtest du beim nächsten?
  • Müssen Teile der HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen → angepasst werden?
  • Solltest du bestimmte Klauseln im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → ergänzen oder anpassen?

Der Mieterwechsel ist immer auch eine Gelegenheit zur Optimierung — Miete, Vertrag, Zustand der Wohnung.

Kaution korrekt abrechnen: Fristen und häufige Fehler

Die Kautionsrückgabe ist eine der kritischsten Phasen nach dem Auszug — und gleichzeitig eine der häufigsten Streitquellen. Nach § 551 Abs. 2 BGB musst du die Kaution spätestens drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen oder schriftlich abrechnen. Das ist eine zwingende Frist — Versäumnisse führen zu Schadensersatzansprüchen.

Typischer Fehler: Vermieter warten zu lange mit der Abrechnung, weil sie noch auf Handwerker-Rechnungen warten oder die Endreinigung überprüfen. Das ist nachvollziehbar, aber rechtlich problematisch. Besser: Stelle innerhalb von 3 Monaten eine detaillierte Abrechnung aus, auch wenn einzelne Kosten noch ausstehen. Du kannst dann nachträglich Nachzahlungen fordern — hast aber die Frist eingehalten.

  • Dokumentieren statt schätzen: Jede Schadensposition braucht einen Beleg (Foto, Handwerker-Rechnung). Pauschalabzüge ohne Nachweis sind unwirksam.
  • Abzug für Verschleiß ist unwirksam: Normale Gebrauchsspuren darfst du nicht abziehen — egal wie sehr dich zerkratzte Türen ärgern.
  • Schriftform ist Pflicht: Die Abrechnung muss schriftlich erfolgen und alle Positionen einzeln aufzählen.

Übergabeprotokoll richtig nutzen: Rechtliche Absicherung

Das Übergabeprotokoll ist dein wichtigstes Beweismittel vor Gericht. Viele Vermieter unterschätzen, wie detailliert es sein muss. Ein einfaches Häkchen bei „Wohnung ok" schützt dich nicht, wenn der Mieter später behauptet, Schäden seien schon bei Auszug vorhanden gewesen.

Folgende Details müssen ins Protokoll:

  • Zählerstand (Strom, Gas, Wasser) mit Datum und Uhrzeit
  • Zustand jedes Raumes — nicht nur „sauber/unsauber", sondern konkret: „Wohnzimmer: Wand rechts neben Fenster mit 5cm Riss, Parkett im Flur an drei Stellen beschädigt"
  • Zustand von Möbeln, Einbauten und technischen Geräten, wenn diese zur Wohnung gehören
  • Fotos mit Datum-Stempel zu jedem festgestellten Schaden
  • Namen und Unterschriften aller Beteiligten — auch des Mieters, wichtig!

Kritisch: Wenn der Mieter das Protokoll nicht unterschreibt, vermerke das ausdrücklich („Mieter verweigerte Unterschrift am 15.03.2024, 10:15 Uhr"). Das schwächt deine Position zwar, dokumentiert aber deine Sorgfalt.

Neuvermietung vorbereiten: Zeitverluste minimieren

Zwischen Auszug und Einzug des neuen Mieters entstehen schnell 4–8 Wochen LeerstandPeriode ohne Mieter – kostet Einnahmen, birgt Risiken, sollte schnell behoben werden.Weiterlesen → — das kostet etwa 10–15% der monatlichen Miete pro Monat an Ausfalleinnahmen. Mit vorausschauender Planung sparst du Zeit.

Timeline für schnelle Neuvermietung: