Steuern für Vermieter

Vermietung und Steuern: Alle Grundlagen für Vermieter einfach erklärt

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Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Vermietung und Steuern: Grundlagen für Vermieter

Als Vermieter erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Diese unterliegen der Einkommensteuer — aber gleichzeitig gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die steuerliche Belastung erheblich zu reduzieren. Wer die Grundlagen kennt, zahlt deutlich weniger Steuern.

Was muss versteuert werden?

Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören:

  • KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → (die im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → vereinbarte Grundmiete)
  • Nebenkostenvorauszahlungen (soweit nicht tatsächlich für NK ausgegeben)
  • Mietzuschläge (für Möblierung, Stellplatz, Garage wenn separat vereinbart)
  • Abstandszahlungen vom Mieter

Was nicht zu den Einnahmen zählt: durchgeleitete BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.Weiterlesen → die an Versorger weitergegeben werden (Netto-Nebenkosten).

Die wichtigsten Werbungskosten

Vom Mieteinnahmen können folgende Kosten vollständig abgezogen werden:

AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.">AbschreibungSteuerliche AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.Weiterlesen → (AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen →) — größter Posten

Gebäude werden steuerlich über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben:

  • Gebäude nach 1925: 2% p.a. (Nutzungsdauer 50 Jahre)
  • Gebäude vor 1925: 2,5% p.a. (Nutzungsdauer 40 Jahre)
  • Nur der Gebäudeanteil, nicht das Grundstück!

Beispiel: Wohnung Kaufpreis 300.000 Euro, Gebäudeanteil 70% = 210.000 Euro × 2% = 4.200 Euro/Jahr Abschreibung.

Schuldzinsen

Zinsen für Finanzierungskredite sind vollständig absetzbar. Bei typischen Immobilienkrediten macht dies in den ersten Jahren den größten Teil der Werbungskosten aus.

Weitere absetzbare Kosten

KostenpositionAbsetzbarkeit
GrundsteuerKommunale Steuer auf Grundbesitz – umlagefähig auf Mieter als Betriebskosten.Weiterlesen →100%
Gebäudeversicherung100%
Haftpflichtversicherung Haus100%
Instandhaltungskosten/Reparaturen100%
Hausverwaltungskosten100%
Maklercourtage (Vermietung)100%
Rechtsberatung und Gerichtskosten100%
Fahrtkosten zur Immobilie0,30 €/km (Entfernungspauschale)
Arbeitsmittel (PC anteilig)Anteilig wenn verwaltungsbezogen
Steuerberatungskosten100% (soweit Vermietung betreffend)

Das Steuerprinzip in der Praxis

In der Anfangsphase einer Immobilienvermietung übersteigen oft die Werbungskosten die Einnahmen — es entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (z.B. Arbeitslohn) verrechnet werden und senkt so die gesamte Steuerlast.

Beispielrechnung Jahr 1:

  • Mieteinnahmen: 12.000 Euro/Jahr
  • Schuldzinsen: -8.000 Euro
  • AfA: -4.200 Euro
  • Nebenkosten absetzbar: -1.500 Euro
  • Vermieterüberschuss/-verlust: -1.700 Euro
  • Steuerersparnis (42% Steuersatz): ca. 714 Euro

Steuerfreier Verkauf: Die 10-Jahres-Regel

Wenn du die Immobilie mehr als 10 Jahre nach dem Kauf verkaufst, ist der Gewinn vollständig steuerfrei (private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG). Das macht langfristiges Halten steuerlich attraktiv.

Ausnahme: Wenn du die Immobilie in den letzten 2 Jahren selbst bewohnt hast, ist der Verkauf auch innerhalb von 10 Jahren steuerfrei.

Umsatzsteuer: In der Regel nicht relevant

Private Vermietung von Wohnraum ist nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei — du musst keine Mehrwertsteuer abführen und darfst auch keine Vorsteuer geltend machen. Ausnahme: Vermietung an Gewerbetreibende, die sich die USt anrechnen lassen wollen (Option zur Steuerpflicht möglich).

Tipps für die Steuererklärung

  • Anlage VSteuerformular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – jährlich auszufüllen.Weiterlesen → in der Einkommensteuererklärung ausfüllen
  • Alle Belege sammeln und mindestens 10 Jahre aufbewahren
  • Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Finanzierungsunterlagen parat haben
  • KaufnebenkostenNotarPflicht beim Immobilienkauf – beurkundet den Kaufvertrag, kostet ca. 1,5% des Kaufpreises.Weiterlesen →, Grunderwerbsteuer, MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → – zusammen 8-12% des Kaufpreises zusätzlich.Weiterlesen → (Notar, GrunderwerbsteuerSteuer beim Immobilienkauf: 3,5-6,5% je nach Bundesland – wichtiger Kostenfaktor.Weiterlesen →, Makler) erhöhen die Abschreibungsbasis
  • Steuerberater ab 2+ Immobilien empfohlen — die Kosten sind absetzbar

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