Ratgeber

Untervermietung: Wann muss der Vermieter zustimmen?

Das Grundprinzip: Vermieter-Zustimmung erforderlich

Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter die Wohnung nicht untervermieten (§ 540 BGB). Das gilt auch für die UntervermietungWeitervermietung durch den Hauptmieter – braucht Erlaubnis des Vermieters.Weiterlesen → einzelner Zimmer. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → und bei Wiederholung sogar die fristlose Kündigung.

Wann MUSS du als Vermieter zustimmen?

Wenn der Mieter ein "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung hat, bist du verpflichtet zuzustimmen — außer du hast einen "wichtigen Grund" zur Ablehnung. Als berechtigtes Interesse gilt:

  • Berufliche Versetzung ins Ausland oder andere Stadt (vorübergehend)
  • Finanzielle Notlage (Miete allein nicht mehr tragbar)
  • Pflegebedürftige Person zieht ein
  • Familiäre Veränderung (Partner, Kinder)

Wann darfst du ablehnen?

Du darfst die Erlaubnis verweigern wenn "ein wichtiger Grund" vorliegt:

  • Der vorgesehene Untermieter ist für dich als Vermieter unzumutbar (z.B. bekannte Problemperson)
  • Die Wohnung wäre durch den Untermieter überbelegt
  • Der Untermieter würde die Wohnung zu einem vom MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → abweichenden Zweck nutzen

Kein Ablehnungsgrund: Du magst keine Untermiete generell, oder du findest den Untermieter persönlich unsympathisch ohne objektiven Grund.

Airbnb als Untermiete: Besonderheiten

Wenn der Mieter seine Wohnung auf Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen → anbietet, handelt es sich ebenfalls um Untervermietung — kurzfristig, aber trotzdem erlaubnispflichtig. Als Vermieter kannst du die Genehmigung für Airbnb verweigern, weil regelmäßige Kurzzeitgäste eine andere Nutzung darstellen als eine normale Untervermietung.

BGH-Urteil (2013): Vermieter kann Airbnb-Nutzung ohne Erlaubnis abmahnen und bei Wiederholung kündigen. Lass also nicht zu, dass Mieter heimlich Airbnb betreiben.

Wenn du der Untervermietung zustimmst: Was regeln?

Erteile die Erlaubnis schriftlich und klar begrenzt:

  • Wer ist der Untermieter? (Name, Kontakt)
  • Welcher Zeitraum ist genehmigt?
  • Welcher Teil der Wohnung wird untervermietet?
  • Kein automatisches Dauerwohnrecht des Untermieters

Wichtig: Der Hauptmieter bleibt dein Vertragspartner — nicht der Untermieter. Du kannst den Untermieter nicht direkt abmahnen oder kündigen. Das muss der Hauptmieter tun.

Risiken der Untervermietung für Vermieter

  • Schäden durch Untermieter gehen zu Lasten des Hauptmieters — dieser haftet dir gegenüber
  • Wenn Hauptmieter auszieht, hat Untermieter möglicherweise Bestandsschutz (Dauernutzungsrecht nach langer Untervermietung)
  • Erhöhter Lärm und Nutzung durch mehr Personen

Mieterhöhung bei Untervermietung?

Du kannst bei genehmigter Untervermietung eine angemessene Erhöhung der Miete verlangen — aber nur bis zu 15% der vereinbarten Miete (§ 553 Abs. 2 BGB). Das spiegelt den erhöhten Nutzungsgrad wider. Aber: Viele Vermieter verzichten darauf um die Kooperationsbereitschaft nicht zu belasten.

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