Nebenkosten & Abrechnung

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen? Die vollständige Liste

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen? Die vollständige Liste

Die Betriebskostenverordnung (BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →) regelt abschließend welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Was nicht in der Liste steht, trägt der Vermieter selbst. Dieser Überblick hilft dir, deine BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → korrekt zu erstellen.

Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten (§ 2 BetrKV)

1. Grundsteuer

Die vom Finanzamt festgesetzte GrundsteuerKommunale Steuer auf Grundbesitz – umlagefähig auf Mieter als Betriebskosten.Weiterlesen → B ist vollständig umlagefähig.

2. Wasserversorgung

Kosten für Kaltwasser: Wasserlieferung, Grundgebühr, Messung, Eichung der Wasserzähler. Nicht umlagefähig: Wartung defekter Anlagen, Reparaturen.

3. Abwasser/Entwässerung

Kosten für Abwasserbeseitigung, Entwässerungsgebühren der Gemeinde, Kanalgebühren.

4. Heizung

Kosten für Heizenergie (Gas, Öl, Fernwärme), Betrieb der Anlage, Wartung. Pflicht: Mindestens 50% verbrauchsabhängig abrechnen (HeizkV).

5. Warmwasserbereitung

Kosten für Warmwassererzeugung (Energie, Betrieb), separate Erfassung von Heizung. Wenn zentrale Anlage: Mindestens 50% verbrauchsabhängig.

6. Verbundene Heizung und Warmwasserbereitung

Bei kombinierter Anlage: Gesamtkosten aufteilen nach Heizung/Warmwasser.

7. Aufzug

Betriebskosten (Strom), Wartung, TÜV-Prüfung. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatz defekter Teile.

8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Gemeindliche Straßenreinigungsgebühren, Müllabfuhr, Containerdienste. Nicht umlagefähig: Sonderentsorgung von Sondermüll der Vermieter verursacht.

9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächen-Reinigung, Kammerjäger wenn Befall nicht durch Mieter verursacht.

10. Gartenpflege

Pflege gemeinschaftlicher Gartenflächen, Rasenmähen, Hecken schneiden, Baumschnitt. Nur Gemeinschaftsgärten, nicht der private Mietermietergarten.

11. Beleuchtung

Stromkosten für Gemeinschaftsbereiche: Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung, Hauseingang.

12. Schornsteinreinigung

Kosten für Schornsteinfeger: Reinigung, Kehren, Überprüfung. Messungen und Emissionsmessungen.

13. Sach- und Haftpflichtversicherungen

Umlagefähig: Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Wasser), Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementarschadenversicherung.

Nicht umlagefähig: Rechtsschutzversicherung des Vermieters, MietausfallversicherungVersicherung gegen Mietausfall – springt ein wenn Mieter nicht zahlt oder Wohnung unbewohnbar.Weiterlesen →.

14. Hausmeister

Lohnkosten für HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen → soweit die Tätigkeit Betriebskosten darstellt (nicht Reparaturen). Oft müssen Lohnkosten aufgeteilt werden.

15. Gemeinschaftsantennen und Breitbandkabelanschluss

Betriebskosten für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss. Wichtig: Seit 2024 keine Umlagefähigkeit mehr für Kabelfernsehen auf neue Mieter (Änderung des TKG).

16. Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege

Strom und Wasser für gemeinschaftliche Waschmaschinen und Trockner im Waschkeller.

17. Sonstige Betriebskosten

Flexibler Sammeltopf für nicht explizit genannte Kosten die regelmäßig anfallen, z.B.:

  • Dachrinnenreinigung
  • Poolpflege (wenn vorhanden)
  • Feuerlöscher-Wartung
  • Sicherheitsanlage (Betriebskosten, nicht Anschaffung)

NICHT umlagefähige Kosten

Diese Kosten trägt immer der Vermieter — auch wenn sie regelmäßig anfallen:

KostenartWarum nicht umlagefähig
Verwaltungskosten (Steuerberater, Buchhaltung)Keine Betriebskosten gem. BetrKV
Instandhaltung und ReparaturenPflicht des Vermieters
Finanzierungskosten (Kreditzinsen)Persönliche Vermögensverwaltung
Abschreibung (AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen →)Keine laufenden Betriebskosten
LeerstandskostenTrägt der Vermieter
RechtsschutzversicherungKeine Sachversicherung
InstandhaltungsrücklageRücklage, nicht laufende Kosten

Checkliste: Betriebskostenabrechnung

  • Jede Position der Abrechnung im Katalog der BetrKV geprüft?
  • Nur tatsächlich gezahlte Kosten abgerechnet?
  • Nicht umlagefähige Kosten (Reparaturen, Verwaltung) herausgerechnet?
  • Sonstige Betriebskosten explizit im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → vereinbart?
  • Belege für alle Positionen vorhanden?

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