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Untervermietung: Wann du als Vermieter zustimmen musst

Der Mieter möchte ein Zimmer untervermieten – muss du das erlauben? Die Antwort hängt von den Umständen ab. In vielen Fällen hat der Mieter tatsächlich ein Recht auf UntervermietungWeitervermietung durch den Hauptmieter – braucht Erlaubnis des Vermieters.Weiterlesen → – auch gegen deinen Willen.

Wann hat der Mieter ein Recht auf Untervermietung?

Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat (§ 553 BGB), kannst du die Erlaubnis nicht ohne triftigen Grund verweigern. Berechtigte Interessen sind z.B.:

  • Beruflicher Auslandsaufenthalt
  • Finanzieller Engpass (Untervermietung zur Kostenreduzierung)
  • Einziehender Partner oder Familienangehöriger

In diesen Fällen musst du zustimmen – oder kannst nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Wann darfst du die Untervermietung ablehnen?

Du kannst die Untervermietung verweigern wenn:

  • Die Wohnung dadurch überbelegt würde
  • Die Untermieter dir nicht zumutbar sind (z.B. bekannte Problemmacher)
  • Die Untervermietung gewerbliche Nutzung bedeutet
  • Du einen Aufschlag verlangst (maximal zulässig: angemessener Zuschlag)

Unerlaubte Untervermietung: Was dann?

Untervermietet der Mieter ohne deine Erlaubnis, ist das eine Pflichtverletzung. Du kannst:

  • Abmahnen und Beendigung der Untervermietung fordern
  • Bei Wiederholung: fristlos kündigen

Achtung: Kurzzeitvermietung über Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen → ohne Erlaubnis ist eine besonders schwere Pflichtverletzung und rechtfertigt oft direkt die fristlose Kündigung.

Untervermietung bei Airbnb: Sonderfall

Will der Mieter die Wohnung über Airbnb vermieten, braucht er deine Zustimmung – auch für Teilvermietung. Das ist nicht dasselbe wie normale Untervermietung. Auch wenn du der Untervermietung eines Zimmers grundsätzlich zustimmst, ist das keine Genehmigung für Airbnb. Mehr dazu: Airbnb und Mietrecht

Checkliste Untervermietung

  • Im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → Untervermietung nur mit schriftlicher Zustimmung regeln
  • Bei Anfrage: Berechtigung prüfen
  • Zustimmung oder Ablehnung schriftlich kommunizieren
  • Bei Airbnb: immer verweigern (außer du willst es erlauben)

Mehr: Mietvertrag mit richtigen Klauseln

Wann du als Vermieter die Untervermietung ablehnen darfst

Obwohl der Mieter ein grundsätzliches Recht auf Untervermietung hat, gibt es Situationen, in denen du die Erlaubnis rechtmäßig verweigern kannst. Nach § 553 Abs. 1 BGB darfst du die Zustimmung versagen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – und das gilt nicht nur einseitig für den Mieter.

Typische berechtigte Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Untermieters ist offensichtlich mangelhaft – beispielsweise wenn dieser keine ausreichende Bonität oder ein stabiles Einkommen nachweisen kann
  • Der Untermieter ist bereits negativ in Mieterdatenbanken registriert oder hat eine schlechte Mietgeschichte
  • Eine zu hohe Belegungsdichte würde entstehen – besonders relevant bei kleineren Wohnungen, wo mehr Personen als angemessen einziehen würden
  • Die geplante Untervermietung verstößt gegen Nachbarrechte oder verursacht unzumutbare Störungen
  • Du planst eine EigenbedarfskündigungKündigung wenn Vermieter oder Familienangehörige selbst einziehen wollen – strenge Formvorschriften.Weiterlesen → (allerdings musste diese vor der Untervermietung festgestanden haben)

Ein häufiger Fehler: Viele Vermieter lehnen ab, ohne konkrete Gründe zu nennen. Das ist rechtlich problematisch. Du solltest deine Ablehnung schriftlich begründen und bei Bedarf Nachweise anfordern.

Untervermietungsvertrag: Worauf du achten musst

Wenn du der Untervermietung zustimmst, liegt es in deinem Interesse, den Prozess strukturiert zu gestalten. Verlange vom Mieter einen Untervermietungsvertrag, den dieser dir vorab zur Genehmigung vorlegt – nicht erst danach.

Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Untermieters
  • Genaue Beschreibung des Mietraums (z.B. „Zimmer 2, ca. 16 qm")
  • Die Mietdauer und Kündigungsfristen
  • Höhe der Nettomiete und Nebenkosten
  • Haftungsregelung: Wer haftet bei Schäden?
  • Verweis auf deine Zustimmung und die Bedingungen

Wichtig: Gemäß § 553 Abs. 2 BGB bleibt der ursprüngliche Mieter dir gegenüber weiterhin voll haftbar – also auch wenn der Untermieter nicht zahlt oder Schäden verursacht. Mache dem Mieter diese Verantwortung deutlich.

Praktische Handlungsschritte: Vom Antrag zur Genehmigung

In der Praxis empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Der Mieter teilt dir schriftlich mit, dass er untervermieten möchte, und nennt dabei den Grund und den geplanten Untermieter. Du hast dann 30 Tage Zeit, um zu reagieren – darauf einigen sich Rechtsprechung und Literatur.

Fordern Sie folgende Unterlagen an, bevor Sie zustimmen:

  • Bonitätsauskunft (SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →) des Untermieters
  • Letzte 3 Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise
  • Arbeitsvertrag oder Selbstständigennachweis
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters (wenn vorhanden)

Gib deine schriftliche Zustimmung unter Bedingungen – etwa dass der Untermieter bei Auszug ein Makariat-Protokoll unterzeichnen muss oder dass der Mietpreis nicht über dem Marktniveau liegt (um Gewinnabsichten zu beg

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