Wohngemeinschaften sind besonders in Universitätsstädten sehr gefragt. Als Vermieter hast du hier besondere Möglichkeiten – aber auch eigene Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Vertragsmodelle für WGWohngemeinschaft – einzelne Zimmer an mehrere Mieter vermieten, höhere Gesamtmiete möglich.Weiterlesen →-Vermietung
Modell 1: Ein Hauptmieter, weitere als Untermieter. Du schließt den MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → mit einer Person. Diese ist für die Miete verantwortlich und kann Untermieter aufnehmen (mit deiner Erlaubnis). Vorteil: Einfachere Verwaltung. Nachteil: Wenn der Hauptmieter auszieht, hängt alles.
Modell 2: Alle als Mitmieter im Vertrag. Alle WG-Bewohner unterschreiben den Mietvertrag und haften gesamtschuldnerisch. Vorteil: Jeder haftet für die volle Miete. Nachteil: Änderungen brauchen alle Unterschriften.
Modell 3: Einzelzimmerverträge. Für jedes Zimmer ein separater Vertrag. Vorteil: Flexibel bei Mieterwechsel. Nachteil: Komplexer in der Verwaltung, möglicherweise gewerblich.
Kaution bei WG-Vermietung
Bei Einzelzimmerverträgen: Kaution pro Zimmer. Bei Gesamtvertrag: Eine gemeinsame Kaution – aber wer zahlt was? Klär das vorab und dokumentiere genau, wer welchen Anteil gezahlt hat. Bei Auszug eines Mieters: Anteilige Rückgabe, wenn kein Schaden vorliegt.
Mieterwechsel in der WG
Der häufigste Stressfaktor: Ein Mieter zieht aus, ein neuer kommt. Bei Gesamtvertrag: Der ausziehende Mieter muss abgelöst werden. Der neue Mieter muss von allen Parteien in den Vertrag aufgenommen werden – auch von dir. Mache die Zustimmung nicht zur Formsache: Prüfe den neuen Interessenten wie jeden anderen Mieter auch.
Was tun wenn WG-Bewohner sich streiten?
Du bist kein Schlichter! Als Vermieter hast du keine Pflicht, WG-interne Konflikte zu lösen. Solange die Miete kommt und keine Schäden entstehen, ist das Innenleben der WG deine Sache nicht. Bei schwerwiegenden Problemen (Lärmbeschwerden anderer Mieter, Schäden): normal vorgehen wie bei jedem anderen Mieter.
Tipps für WG-Vermieter
- Klare Vertragsform von Anfang an wählen
- Jeden Bewohner einzeln prüfen (Schufa, Einkommensnachweis)
- Hausordnung klar formulieren (besonders Lärm, Gemeinschaftsflächen)
- Mieterwechsel sorgfältig dokumentieren
- Übergabeprotokoll auch bei Teil-Auszug
Mehr: Mieter richtig auswählen | Mietvertrag aufsetzen
Maklergebühren und Courtage bei WG-Zimmer-Vermietung sparen
Ein häufiger Fehler von Vermietern ist die Annahme, dass WG-Zimmer automatisch niedrigere Maklergebühren rechtfertigen. Das Gegenteil ist oft der Fall: ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → berechnen für die Vermittlung von WG-Zimmern regulär 50 bis 60 Prozent der Nettomiete pro Person – teilweise sogar die volle Provision für jedes Zimmer separat.
Seit der Maklergebührenverordnung (MaklerV) von 2015 gilt: Der Auftraggeber zahlt die Provision, nicht automatisch der Mieter. Als Vermieter kannst du also selbst entscheiden, ob du einen Makler bezahlst oder kostenlose Kanäle wie wohnung.one nutzt. Gerade bei WG-Vermietung amortisiert sich ein Makler oft erst ab 3-4 Zimmern gleichzeitig. Für Einzelzimmer lohnt sich die digitale Direktvermittlung deutlich mehr.
Kaution und Nebenkosten im WG-Mietvertrag richtig festlegen
Bei WG-Zimmern entstehen häufig Streitigkeiten über die Aufteilung von Kaution und Nebenkosten – besonders wenn Bewohner schnell wechseln. Nach § 551 BGB ist die Kaution auf maximal drei Monatsmieten begrenzt. Viele Vermieter machen den Fehler, für jedes WG-Zimmer eine separate Kaution zu verlangen, obwohl die Gesamtkaution aller Mieter die Grenze nicht überschreiten darf.
Praktischer Tipp: Lasse jeden Mieter eine einzelne Kaution für sein Zimmer hinterlegen, benenne diese aber im Mietvertrag klar als „Kaution für Zimmer X" mit der Klausel, dass die Gesamtkautionstelle bei dir hinterlegt ist. So vermeidest du später Ärger mit dem Vermietungsschutzgesetz.
Bei den Nebenkosten solltest du zwischen individuellen Kosten (z.B. Heizung pro Zimmer) und gemeinsamen Kosten (Wasser, Internet, Versicherung) unterscheiden. Individuelle Kosten werden pro Zimmer abgerechnet, gemeinsame Kosten auf die Quadratmeter umgelegt – nicht gleichmäßig auf alle Bewohner. Eine pauschale Aufteilung verstößt gegen die Betriebskostenverordnung (BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →).
Hausordnung und Kündigungsfristen bei Personenwechsel
Der häufigste Grund für Konflikte in WG-Vermietungen ist mangelnde Regelung von Ruhestörungen, Reinigung und Besuchsregelungen. Eine detaillierte HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen → ist nicht nur rechtlich sauberer, sondern spart dir auch monatliche Verwaltungsaufwand.
Wichtig: Für WG-Zimmer sind Kündigungsfristen von 30 Tagen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats üblich und rechtlich zulässig (§ 573 BGB). Das ermöglicht dir schnellere Wechsel als bei Wohnungen (dort oft 3 Monate). Dokumentiere jede Kündigung schriftlich und behalte Kopien – bei 4-6 Bewohnerwechseln pro Jahr entstehen schnell administrative Stolperstellen.
Zusatztipp: Regeltägliche Inspektionen (mindestens 2x jährlich mit 24 Stunden Ankündigung) sind rechtlich zulässig und helfen, Beschädigungen früh zu erkennen. Diese sollten jedoch in deiner Hausordnung erwähnt sein.