Ratgeber

WG-Zimmer vermieten: Was du als Vermieter beachten musst

WG-Zimmer vermieten boomt in Universitätsstädten. Aber wer als Hauptmieter ein Zimmer untervermietet oder als Eigentümer einzelne Zimmer vergibt, muss die rechtlichen Besonderheiten kennen.

Zwei verschiedene Situationen

Fall 1: Eigentümer vermietet einzelne Zimmer
Du vermitest jedes Zimmer separat. Jeder Bewohner schließt einen eigenen MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → ab. Du bist für alle Zimmer Vermieter – aufwändig, aber du hast volle Kontrolle.

Fall 2: Hauptmieter vermietet unter
Ein Hauptmieter hat die ganze Wohnung gemietet und vermietet Zimmer an Mitbewohner. Das ist UntervermietungWeitervermietung durch den Hauptmieter – braucht Erlaubnis des Vermieters.Weiterlesen → – erfordert Erlaubnis des Eigentümers.

Als Eigentümer: Einzelvermietung pro Zimmer

  • Separate Mietverträge für jedes Zimmer
  • Gemeinschaftsräume (Küche, Bad) in Mietvertrag klar definieren
  • Haushaltsgemeinschaft vs. getrennte Mietverhältnisse klar halten
  • Höhere Gesamtmiete möglich (Summe aller Zimmer > Gesamtwohnungsmiete)
  • Mehr Verwaltungsaufwand bei Mieterwechseln

Hauptmieter-Untervermietung: Erlaubnis Pflicht

Als Vermieter (Eigentümer) muss dein Hauptmieter deine Erlaubnis zur Untervermietung einholen. Du kannst sie verweigern wenn:

  • Zu viele Personen (Überbelegung)
  • Untermieterin dem Vermieter bekannt unzuverlässig ist
  • Wichtiger sonstiger Grund

Ohne triftigen Grund musst du die Erlaubnis erteilen!

WG-Zimmer-Mietvertrag: Wichtige Klauseln

  • Genaue Zimmergröße und Lage
  • Mitnutzungsrecht der Gemeinschaftsräume (Anteil)
  • Nebenkosten: Vorauszahlung pro Person oder Aufteilung
  • Regelungen für Einzug neuer Mitbewohner
  • Kündigung: Wenn ein Mitbewohner auszieht, bleiben andere – kein automatisches Ende

Rendite von WGWohngemeinschaft – einzelne Zimmer an mehrere Mieter vermieten, höhere Gesamtmiete möglich.Weiterlesen →-Vermietung

In Universitätsstädten: Eine 4-Zimmer-Wohnung als WG vermietet (4 × 450 €) = 1.800 €/Monat. Gesamtvermietung: 1.200 €/Monat. WG-Vermietung bringt also 50 % mehr – bei etwas mehr Aufwand.

Mehr: Möbliert vermieten | Mietvertrag gestalten

Nebenkosten in der WG: Abrechnung und häufige Fehler

Bei der WG-Vermietung wird die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → oft unterschätzt – und das führt zu Konflikten. Der häufigste Fehler: Vermieter rechnen pauschal ab, ohne die tatsächlichen Kosten zu dokumentieren. Das ist rechtlich problematisch und kann zu Rückforderungen führen.

Die richtige Vorgehensweise nach § 556 Abs. 3 BGB: Du musst dem Mieter spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres eine detaillierte Nebenkostenabrechnung vorlegen – auch wenn mehrere Mieter das Objekt bewohnen. Für WG-Zimmer sind diese Posten entscheidend:

  • Heizkosten und Warmwasser (oft der größte Kostenpunkt)
  • Allgemeinstrom für Flur, Treppenhaus, Bad
  • Müllgebühren
  • Grundsteuer und Versicherungen (müssen auf Quadratmeter umgelegt werden)
  • Hausmeister und Reinigung (falls vorhanden)

Praxis-Tipp: Investiere in separate Zähler für jeden Mieter, wenn möglich. Das vermeidet Diskussionen und ist für dich als Vermieter deutlich transparenter. Die Kosten für die Installation amortisieren sich schnell durch weniger Streitigkeiten.

Kaution und Mietvertrag: Was beim WG-Zimmer rechtens ist

Ein häufiger Irrtum: „Es ist ja nur ein WG-Zimmer, da reiche ich einen einfachen Zettel aus." Das führt zu Problemen, wenn der Mieter auszieht und die Kaution nicht freigegeben wird.

Rechtlich bindend sind folgende Elemente im Mietvertrag essentiell:

  • Eindeutige Identifikation des Zimmers (Quadratmeterzahl, Stockwerk, Lage)
  • Mietdauer und Kündigungsfristen (mindestens 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats nach § 573 BGB)
  • Mietpreis und Nebenkosten einzeln aufgeschlüsselt
  • Regelungen für Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur)
  • Hausordnung mit konkreten Regeln (Ruhezeiten, Besuchsregelungen, Reinigungsplan)

Kautionshöhe: Die Kaution darf maximal das Dreifache der Monatsmiete betragen (§ 551 BGB). Bei 400 Euro Miete also maximal 1.200 Euro. Diese musste du auf ein separates Kautionskonto einzahlen und sparst dir später Ärger bei der Rückgabe.

Wichtig: Auch wenn es „nur" ein Zimmer ist – der Mietvertrag muss von dir und dem Mieter unterschrieben sein. Eine E-Mail oder mündliche Absprache sind nicht ausreichend und werden vor Gericht nicht anerkannt.

Schrankraum, ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → und versteckte Kosten: Was WG-Vermieter oft vergessen

WG-Zimmer sind oft kleiner als Standard-Mietwohnungen. Das schafft Raum für Missverständnisse beim Thema Lagerung und Gemeinschaftsflächen.

Kläre schriftlich ab:

  • Welche Schränke oder Regale gehören zum Zimmer?
  • Darf der Mieter Dinge im Flur oder Keller lagern?
  • Wer zahlt für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen (1-2 Euro pro Person pro Monat sind üblich)?
  • Sind Internet und Streaming-Dienste im Mietpreis enthalten?

Ein weiterer Aspekt: Maklergebühren. Viele Vermieter sparen an der Vermietung und nutzen Makler – das ist bei WG-Zimm

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