Ratgeber

Wohnung mit Garten vermieten: Mietaufschlag, Regeln und was du rechtlich beachten musst

Wohnungen mit eigenem Garten oder Terrassenzugang sind in Deutschland heiß begehrt – besonders seit der Pandemie haben Außenflächen enorm an Wert gewonnen. Als Vermieter einer solchen Wohnung hast du einen echten Wettbewerbsvorteil. Aber Garten vermieten bedeutet auch: Regeln setzen.

Mietaufschlag: Wie viel ist der Garten wert?

Richtwerte für den Mietaufschlag durch Garten- oder Terrassenzugang:

  • Kleiner Privatgarten (bis 30 m²): +5–10 % auf die Kaltmiete
  • Mittelgroßer Garten (30–80 m²): +10–15 %
  • Großer Garten (80–200 m²): +15–25 %
  • Alleinnutzung vs. Mitnutzung: Alleinnutzung erzielt deutlich mehr

Alternativ: Garten als separaten Mietposten (50–150 €/Monat) oder im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → als Sondernutzungsrecht verankern.

Was darf der Mieter im Garten?

Ohne klare Regelung im Mietvertrag gibt es häufig Streit. Empfehlung: Detaillierte Gartenklausel:

  • Erlaubt (Standard): Rasenmähen, Beetpflege, Blumenpflanzen, Gartenmöbel aufstellen
  • Nur mit Genehmigung: Bäume oder Sträucher pflanzen, Gewächshäuser, Grillhütten, Teichanlagen
  • Verboten: Permanente Bauwerke, Stellplatzbefestigung, Kompostierung (Nachbarschaftsschutz)
  • Tierhaltung: Hühner, Kaninchen, Bienen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis

Wer ist für die Gartenpflege zuständig?

Hier gibt es zwei Modelle:

Modell 1: Mieter übernimmt Gartenpflege

Im Mietvertrag kann die Gartenpflege auf den Mieter übertragen werden. Er muss dann:

  • Rasen regelmäßig mähen (in der Vegetationsperiode alle 2–3 Wochen)
  • Beete pflegen und Unkraut entfernen
  • Hecken und Sträucher auf Normalgröße halten

Vorteil für dich: Keine laufenden Gartenkosten. Nachteil: Du hast wenig Kontrolle über Qualität.

Modell 2: Vermieter beauftragt Gärtnerdienst

Du beauftragst einen Gärtnerdienst und legst die Kosten über die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → auf den Mieter um. Voraussetzung: Gartenpflege muss im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten aufgeführt sein (§ 2 Nr. 10 BetrKV).

Bäume und Gehölzschnitt

Bäume sind ein Sonderthema. Als Vermieter bist du für den Rückschnitt von Bäumen verantwortlich, nicht der Mieter (außer ausdrücklich vereinbart). Wichtig:

  • Baumschnitt von Oktober bis Februar (Brutschutzzeit beachten – § 39 BNatSchG)
  • Abgestorbene Äste müssen zeitnah entfernt werden (Verkehrssicherungspflicht)
  • Baumschutzverordnung vieler Städte: Fällgenehmigung erforderlich ab bestimmtem Stammumfang

Saisonale Übergabe und Protokoll

Die Gartenfläche sollte wie die Wohnung protokolliert werden. Beim Einzug dokumentieren:

  • Zustand von Rasen, Beeten, Hecken (Fotos)
  • Bestandsaufnahme vorhandener Bäume und Sträucher
  • Zustand von Wegen, Terrassen, Zäunen
  • Vorhandenes Gartenequipment (Rasenmäher, Schlauch, etc.) mit Seriennummer

Mehr zur professionellen Wohnungsübergabe findest du unter Wohnungsübergabe-Protokoll.

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