Ein eigenes Kellerabteil gehört für viele Mieter zur Grundausstattung einer Wohnung. Wer seinen Mietern Kellerraum mitvermietet, erzielt nicht nur höhere Mieten, sondern bietet auch einen handfesten Vorteil im Wettbewerb um gute Mieter.
Rechtliche Grundlagen beim Keller-Mitvermieten
Kellerräume sind Zubehörräume im Sinne des § 535 BGB. Wenn der Keller im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → als Bestandteil der Mietsache aufgeführt ist, gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für die Wohnung selbst. Wichtig:
- Keller muss im Mietvertrag explizit aufgeführt sein (mit Kennzeichnung, z. B. Kellerabteil Nr. 3)
- Bei Schäden am Keller hat der Mieter Anspruch auf Instandsetzung
- Keller kann nicht einseitig aus dem Mietvertrag gestrichen werden
Was darf im Keller gelagert werden?
Im Mietvertrag oder der HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen → solltest du klare Regeln festlegen:
- Erlaubt: Haushaltsartikel, Möbel, Fahrräder, Werkzeug, Lebensmittel in geeigneten Behältern
- Verboten: Leicht entflammbare Stoffe (Benzin, Gasflaschen), Chemikalien ohne Kennzeichnung, Tierhaltung
- Problematisch: Große Mengen Papier (BrandschutzPflicht jedes Vermieters – Rauchwarnmelder, Fluchtwege, Feuerlöscher in Gemeinschaftsflächen.Weiterlesen →), nasse Gegenstände (Schimmelgefahr), E-Bikes mit defekten Akkus
Was ist ein Kellerabteil wert?
In der Miete ist ein Keller häufig bereits enthalten. Bei separater Abrechnung:
- Kleines Kellerabteil (5–10 m²): 20–50 €/Monat
- Mittleres Kellerabteil (10–20 m²): 50–80 €/Monat
- Großes Kellerabteil (20–40 m²): 80–150 €/Monat
- Als Einschluss in Gesamtmiete: +5–8 % Mietaufschlag
Pflichten als Vermieter im Kellerbereich
- Gebäudedichtigkeit: Feuchtigkeitseintritt in den Keller musst du beseitigen – der Mieter muss keine Feuchtigkeitsschäden durch Baumängel dulden
- Beleuchtung: Keller muss sicher begehbar sein – defekte Beleuchtung im Gemeinschaftsbereich ist Vermietersache
- Schimmelfreiheit: Struktureller Schimmel im Keller geht auf deine Rechnung
- Sicherheit: Kellergang und Treppenabgang müssen beleuchtet und rutschsicher sein
Wasserschaden im Keller: Wer haftet?
Häufig strittiger Punkt. Grundsatz:
- Eindringendes Grundwasser oder defekte Kanalisation → Vermieter haftet
- Schäden durch Fahrlässigkeit des Mieters (z. B. Waschmaschinen-Schlauch geplatzt) → Mieter haftet über Privathaftpflicht
- Naturereignisse (Starkregen) → Gebäudeversicherung des Eigentümers
Empfehlung: Mieter auf Hausratversicherung hinweisen – sie deckt Schäden im Keller mit ab.
Checkliste: Keller sicher und rechtssicher mitvermieten
- Kellerabteil im Mietvertrag klar bezeichnen und Fläche angeben
- Hausordnung mit Lagerungsregeln für Keller ergänzen
- Feuchtigkeitsstatus vor Vermietung prüfen und dokumentieren
- Beleuchtung im Kellergang sicherstellen
- Schloss und Verschluss des Kellerabteils prüfen
- Übergabeprotokoll: Keller mit Fotos dokumentieren
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