Deutschland altert: Bis 2030 werden über 30 % der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Gleichzeitig besteht ein massiver Mangel an barrierefreiem Wohnraum. Für Vermieter ist das eine Chance – mit barrierefreien Wohnungen können sie eine wachsende Zielgruppe bedienen und profitieren dabei von staatlicher Förderung.
Was bedeutet barrierefrei nach DIN 18040?
Die DIN 18040-2 definiert barrierefreies Wohnen. Kernmerkmale:
- Stufenloser Zugang zur Wohnung und ins Gebäude
- Türbreiten mindestens 90 cm (ideal 100 cm)
- Bewegungsfläche im Bad: mindestens 150 × 150 cm neben Dusche/WC
- Bodengleiche Dusche (keine Duschwanne)
- Haltegriffe an WC und Dusche
- Aufzug oder Rampe wenn nicht im Erdgeschoss
KfW-Förderung für barrierefreien Umbau
Der Staat fördert Barrierefreiheits-Investitionen großzügig:
- KfW 455-B (Zuschuss): Bis zu 6.250 € Zuschuss pro Wohneinheit für barrierefreien Umbau
- KfW 159 (Kredit): Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit für altersgerechten Umbau
- Steuerliche Absetzbarkeit: Umbaukosten als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwendungen
- Pflegekasse: Pflegebedürftige Mieter können bis zu 4.000 € Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen (§ 40 SGB XI)
Umbaumaßnahmen und ihre Kosten
- Schwellenlose Dusche einbauen: 1.500–4.000 €
- Haltegriffe nachrüsten: 200–600 € pro Raum
- Türverbreiterung: 800–2.500 € je nach Bausubstanz
- Treppenlift installieren (Innenbereich): 5.000–15.000 €
- Aufzug nachrüsten (Außen-Anlage): 30.000–80.000 €
Mietpreisgestaltung für barrierefreie Wohnungen
Barrierefreie Wohnungen sind knapp. Das drückt sich im Preis aus:
- Vollständig barrierefreie Wohnung: +10–20 % gegenüber Standard
- In Städten mit hohem Seniorenanteil (Kurort, Mittelstädte): noch höhere Aufschläge möglich
- Mieter mit Pflegebedarf sind oft besonders zahlungsstabil (Pflegeleistungen decken Miete)
Zielgruppen für barrierefreie Wohnungen
- Senioren ab 70 Jahren: Stabilste Mietergruppe, geringste Fluktuation
- Menschen mit Behinderung: Suchen verzweifelt barrierefreien Wohnraum
- Familien mit kleinen Kindern: Kinderwagen-freundliche Wohnung ist ebenfalls barrierereduziert
- Post-OP / Reha-Patienten: Kurzfristiger Bedarf, ideal für möblierte Variante
Checkliste: Barrierefreie Wohnung fit machen
- DIN 18040-2 Standard prüfen (Begehung mit Checkliste)
- KfW-Förderantrag vor Baubeginn stellen
- Haltegriffe in Bad und WC installieren
- Schwellenlose Dusche nachrüsten
- Briefkasten und Klingelanlage in erreichbarer Höhe (85–105 cm)
- Exposé: BarrierefreiheitRollstuhlgerechter Umbau – förderfähig, höhere Miete möglich, gesellschaftlich relevant.Weiterlesen → explizit hervorheben und Zertifizierung ggf. einholen
Mehr zu Umbauförderung und KfWKreditanstalt für Wiederaufbau – bietet günstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierung.Weiterlesen →-Programmen findest du unter Modernisierung Förderung für Vermieter.
Förderung für barrierefreie Umbauten: KfW-Programme 2026 und regionale Zuschüsse
Die KfW-Bank bietet zwei konkrete Förderprodukte für Vermieter, die ihre Wohnungen umbauen möchten. Das Programm 159 (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss) bewilligt bis zu 12.500 Euro pro Wohnung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Programm 159 setzt den Standard DIN 18040-2 um und akzeptiert teilweise auch einfachere Maßnahmen (sogenannte „Einzelmaßnahmen"), sofern sie die Barrierefreiheit messbar verbessern.
Das Darlehen-Programm 262 bietet bis zu 50.000 Euro Kreditvolumen bei niedrigen Zinssätzen (aktuelle Konditionen: ab 2,5 % Effektivzins). Wichtig: Die KfW verlangt eine Bestätigung durch einen zugelassenen Energieberater oder Planer. Die Antragstellung vor Baubeginn ist obligatorisch – wer vorher anfängt, kann die Förderung verlieren.
Darüber hinaus bieten Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (Altersgerecht Umbauen), Bayern und Baden-Württemberg zusätzliche Landesmittel. Hamburg vergibt sogar zinslose Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Vermieter sollten sich vor Planungsbeginn bei ihrer regionalen Förderbank erkundigen.
Mietpreiserhöhung nach Umbau: Was § 559 BGB erlaubt
Nach erfolgtem barrierefreien Umbau können Vermieter die Miete anpassen. Laut § 559 Absatz 1 BGB ist eine MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → um maximal 11 % der Modernisierungskosten pro Jahr zulässig. Das heißt: Kostet der Umbau 25.000 Euro, darf die monatliche Miete um höchstens 2.750 Euro / 12 = etwa 229 Euro pro Monat steigen.
Kritisch ist die 8-Wochen-Kündigungsfrist (§ 559 Absatz 3 BGB): Sitzt bereits ein Mieter in der Wohnung, muss dieser die ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen → mindestens 8 Wochen im Voraus schriftlich angemeldet werden. Ignoriert ein Vermieter diese Frist oder führt die Maßnahmen nicht durch, kann der Mieter Schadensersatz fordern oder sogar ausziehen.
Praktischer Tipp: Eine leerstehende Wohnung zu modernisieren ist wirtschaftlicher, da keine Übergangsfrist notwendig ist und man die neue Miete sofort verlangen kann. Eine 2-Zimmer-Wohnung mit barrierefreiem Umbau (Aufzug, ebenerdige Dusche, verbreiterte Türen) erzielte in München 2024 durchschnittlich 400-500 Euro höhere Monatsmiete.
Zielgruppen richtig ansprechen: Mehr als nur Senioren
Ein verbreiteter Fehler: Barrierefreie Wohnungen nur als „Seniorenwohnungen" zu vermarkten. Die Zielgruppe ist deutlich breiter. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer, MS-, Parkinson-Patienten), Familien mit Kleinkindern und Personen in Genesung nutzen barrierefreie Wohnungen intensiv.
Statistik: Von den etwa 7,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind nur 15 % älter als 65 Jahre. Arbeitsunfähig Versicherte benötigen oft spontan barrierearme Wohnlösungen. Gehörlose und blinde Nutzer benötigen zusätzliche Ausstattungen (taktile Leitlinien, visuelle Signalgeber), die wiederum anderen Gruppen keinen Nachteil bringen.
Empfehlung: Beschreiben Sie in Anzeigen konkrete Features („ebenerdiger Zugang ohne Stufen", „behindertengerechte Dusche", „breite Flure für Rollstuhlfahrer"), nicht nur
Weiterführende Artikel
- WG vermieten: Wie Vermieter Wohngemeinschaften rechtssicher und rentabel handhaben
- Wohnung mit Keller vermieten: Was erlaubt ist, was du regeln musst und wie viel Keller wert ist
- Maisonette-Wohnung vermieten: Besonderheiten, WohnflächenberechnungBerechnung nach WoFlV – Balkone zählen 25-50%, Keller und Stellplätze gar nicht.Weiterlesen → und Mietpreise