Kaufen & Vermieten

Zwangsversteigerung: Immobilien günstig kaufen und vermieten

Was ist eine ZwangsversteigerungGerichtlich erzwungener Immobilienverkauf – Chance auf günstigen Kauf, aber auch Risiken.Weiterlesen →?

Bei einer Zwangsversteigerung (Insolvenz oder Schuldner-Vollstreckung) versteigert das Amtsgericht eine Immobilie öffentlich. Bieter können Immobilien oft unter dem Marktwert erwerben — wenn sie die Risiken kennen.

Wo finde ich Zwangsversteigerungen?

  • Amtliche Bekanntmachungen auf zvg.de (bundesweit)
  • Lokale Tageszeitungen (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Amtsgerichte direkt — Verzeichnis der anstehenden Versteigerungen

Ablauf einer Zwangsversteigerung

  1. Gutachterwert (Verkehrswert) wird durch Sachverständigen ermittelt
  2. Mindestgebot: oft 50 % oder 70 % des Verkehrswerts
  3. Bietungskaution: 10 % des Verkehrswerts sofort hinterlegen
  4. Höchstbietender erhält den Zuschlag
  5. Kaufpreis innerhalb von 6–8 Wochen zahlen

Risiken bei Zwangsversteigerungen für Vermieter

Vogelperspektive Grundriss, offene helle Wohnung
RisikoLösung
Besichtigung oft nicht möglichAkten einsehen, Gutachten prüfen
Mieter mit BestandsschutzKündigungsrecht prüfen (Kauf bricht Miete nicht!)
Versteckte MängelGutachten sorgfältig lesen, Puffer einplanen
Grundschuld-ÜbernahmeRechtsanwalt einschalten

Tipp: Wann lohnt sich das Bieten?

Sinnvoll ist das Bieten, wenn Sie mindestens 15–25 % unter dem Marktwert bleiben. Rechnen Sie Renovierungskosten, Zeitverlust und Rechtsanwalt-Gebühren immer ein. Die Rendite muss nach allen Kosten noch stimmen.

Zwangsversteigerung: Ablauf und Risiken

PhaseWas passiertZeitraum
Anordnung durch GerichtGläubiger beantragt ZwangsversteigerungSofort nach Antrag
Gutachten erstellenGericht beauftragt Sachverständigen (Verkehrswert)3–6 Monate
BieterverfahrenÖffentlicher Termin beim AmtsgerichtTermin bekannt ca. 6 Wochen vorab
ZuschlagHöchstbietender erhält Zuschlag (mind. 50% Verkehrswert)Am Verhandlungstag
ÜbergabeNach Zahlung des Gebots + Übergabe4–12 Wochen nach Zuschlag

Chancen und Risiken für Vermieter-Käufer

Vogelperspektive Grundriss, offene helle Wohnung
ChancenRisiken
Kaufpreis 10–40% unter Marktwert möglichKeine Besichtigung von innen möglich (oft)
Kein ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →, keine MaklerprovisionVersteckte Mängel nicht erkennbar
Schnelle Transaktion nach ZuschlagMieter haben Bestandsschutz — nicht einfach kündigen
Grundbuch-Bereinigung durch GerichtKaution vom Vorvermieter ggf. nicht übertragen

Was bei vermietetem Objekt in Zwangsversteigerung gilt

  • Bestehende Mietverhältnisse gehen auf neuen Eigentümer über (§ 57 ZVG)
  • Kaution: Neuer Eigentümer übernimmt Kautionspflicht — auch wenn Vorvermieter Kaution nie weitergegeben hat
  • Eigenbedarf: Erst nach Eigentumsübergang und ordentlicher Kündigungsfrist möglich
  • Grundbuch-Einsicht vor dem Bieten: Eingetragene Rechte prüfen

Weiterführende Artikel

Steuerliche Besonderheiten bei Zwangsversteigerungen

Der Erwerb durch Zwangsversteigerung gilt steuerlich als normaler Kauf. Die GrunderwerbsteuerSteuer beim Immobilienkauf: 3,5-6,5% je nach Bundesland – wichtiger Kostenfaktor.Weiterlesen → fällt auf den Meistbot (Kaufpreis) an — nicht auf den Verkehrswert.

  • AfA: AbschreibungSteuerliche AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.Weiterlesen → beginnt ab dem Tag des Zuschlags
  • Spekulationsfrist: Läuft ab Datum des Zuschlags (10 Jahre)
  • Grunderwerbsteuer: Auf den gebotenen Preis (günstig bei Unterwert-Kauf)