Was ist eine ZwangsversteigerungGerichtlich erzwungener Immobilienverkauf – Chance auf günstigen Kauf, aber auch Risiken.Weiterlesen →?
Bei einer Zwangsversteigerung (Insolvenz oder Schuldner-Vollstreckung) versteigert das Amtsgericht eine Immobilie öffentlich. Bieter können Immobilien oft unter dem Marktwert erwerben — wenn sie die Risiken kennen.
Wo finde ich Zwangsversteigerungen?
- Amtliche Bekanntmachungen auf zvg.de (bundesweit)
- Lokale Tageszeitungen (gesetzlich vorgeschrieben)
- Amtsgerichte direkt — Verzeichnis der anstehenden Versteigerungen
Ablauf einer Zwangsversteigerung
- Gutachterwert (Verkehrswert) wird durch Sachverständigen ermittelt
- Mindestgebot: oft 50 % oder 70 % des Verkehrswerts
- Bietungskaution: 10 % des Verkehrswerts sofort hinterlegen
- Höchstbietender erhält den Zuschlag
- Kaufpreis innerhalb von 6–8 Wochen zahlen
Risiken bei Zwangsversteigerungen für Vermieter

| Risiko | Lösung |
|---|---|
| Besichtigung oft nicht möglich | Akten einsehen, Gutachten prüfen |
| Mieter mit Bestandsschutz | Kündigungsrecht prüfen (Kauf bricht Miete nicht!) |
| Versteckte Mängel | Gutachten sorgfältig lesen, Puffer einplanen |
| Grundschuld-Übernahme | Rechtsanwalt einschalten |
Tipp: Wann lohnt sich das Bieten?
Sinnvoll ist das Bieten, wenn Sie mindestens 15–25 % unter dem Marktwert bleiben. Rechnen Sie Renovierungskosten, Zeitverlust und Rechtsanwalt-Gebühren immer ein. Die Rendite muss nach allen Kosten noch stimmen.
Zwangsversteigerung: Ablauf und Risiken
| Phase | Was passiert | Zeitraum |
|---|---|---|
| Anordnung durch Gericht | Gläubiger beantragt Zwangsversteigerung | Sofort nach Antrag |
| Gutachten erstellen | Gericht beauftragt Sachverständigen (Verkehrswert) | 3–6 Monate |
| Bieterverfahren | Öffentlicher Termin beim Amtsgericht | Termin bekannt ca. 6 Wochen vorab |
| Zuschlag | Höchstbietender erhält Zuschlag (mind. 50% Verkehrswert) | Am Verhandlungstag |
| Übergabe | Nach Zahlung des Gebots + Übergabe | 4–12 Wochen nach Zuschlag |
Chancen und Risiken für Vermieter-Käufer

| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Kaufpreis 10–40% unter Marktwert möglich | Keine Besichtigung von innen möglich (oft) |
| Kein ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →, keine Maklerprovision | Versteckte Mängel nicht erkennbar |
| Schnelle Transaktion nach Zuschlag | Mieter haben Bestandsschutz — nicht einfach kündigen |
| Grundbuch-Bereinigung durch Gericht | Kaution vom Vorvermieter ggf. nicht übertragen |
Was bei vermietetem Objekt in Zwangsversteigerung gilt
- Bestehende Mietverhältnisse gehen auf neuen Eigentümer über (§ 57 ZVG)
- Kaution: Neuer Eigentümer übernimmt Kautionspflicht — auch wenn Vorvermieter Kaution nie weitergegeben hat
- Eigenbedarf: Erst nach Eigentumsübergang und ordentlicher Kündigungsfrist möglich
- Grundbuch-Einsicht vor dem Bieten: Eingetragene Rechte prüfen
Weiterführende Artikel
Steuerliche Besonderheiten bei Zwangsversteigerungen
Der Erwerb durch Zwangsversteigerung gilt steuerlich als normaler Kauf. Die GrunderwerbsteuerSteuer beim Immobilienkauf: 3,5-6,5% je nach Bundesland – wichtiger Kostenfaktor.Weiterlesen → fällt auf den Meistbot (Kaufpreis) an — nicht auf den Verkehrswert.
- AfA: AbschreibungSteuerliche AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.Weiterlesen → beginnt ab dem Tag des Zuschlags
- Spekulationsfrist: Läuft ab Datum des Zuschlags (10 Jahre)
- Grunderwerbsteuer: Auf den gebotenen Preis (günstig bei Unterwert-Kauf)