Kaufen & Vermieten

Zwangsversteigerung: So kaufst du Immobilien günstig – und vermeidest teure Fehler

Zwangsversteigerungen versprechen Immobilien unter Marktwert – aber das Risiko ist erheblich. Wer gut vorbereitet ist, kann attraktive Objekte erwerben. Wer unvorbereitet bietet, kauft die Katze im Sack.

Wie funktioniert eine ZwangsversteigerungGerichtlich erzwungener Immobilienverkauf – Chance auf günstigen Kauf, aber auch Risiken.Weiterlesen →?

Das Amtsgericht führt das Verfahren auf Antrag eines Gläubigers (meist der finanzierende Bank) durch. Der Ablauf:

  • Antrag auf Zwangsversteigerung durch Gläubiger beim Amtsgericht
  • Bestellung eines Gutachters zur Verkehrswertermittlung
  • Öffentliche Bekanntmachung des Termins (Amtsgericht, bundesanzeiger.de)
  • Versteigerungstermin am Amtsgericht
  • Zuschlag an den Meistbietenden
  • Sofortige Kaufpreisfälligkeit (Sicherheitsleistung 10 % beim Termin)

Mindestgebot und 7/10-Grenze

Das Gericht erteilt keinen Zuschlag, wenn:

  • Das Gebot unter 50 % des Verkehrswerts liegt (absolute Untergrenze)
  • Das Gebot unter 70 % des Verkehrswerts liegt und der betreibende Gläubiger widerspricht (7/10-Grenze)

In der Praxis werden Objekte oft zwischen 60–85 % des Verkehrswerts zugeschlagen.

Was du vor dem Bieten prüfen musst

  • Gutachten lesen: Beim Amtsgericht einsehbar – enthält Zustand, Wohnfläche, Belastungen
  • Grundbuch prüfen: Welche Belastungen übernimmst du? (Grundschulden, Wohnrechte, Nießbrauch)
  • Mietsituation klären: Ist die Wohnung vermietet? MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → geht auf Käufer über
  • Besichtigung: Oft nicht möglich – Gutachtenfotos und externe Besichtigung nutzen
  • Finanzierung vorab klären: Keine Bedenkzeit nach Zuschlag!

Besondere Risiken der Zwangsversteigerung

  • Keine Gewährleistung: Kaufst du „wie gesehen" (oder ungesehen)
  • Bisherige Eigentümer können Räumung verweigern → RäumungsklageGerichtliches Verfahren um Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu zwingen – dauert 6-18 Monate.Weiterlesen → nötig
  • Versteckte Mängel nicht absicherbar
  • Ältere Gutachten: Zustand kann sich seit Erstellung verschlechtert haben

Sicherheitsleistung und Zahlung

Beim Versteigerungstermin musst du 10 % des Verkehrswerts als Sicherheitsleistung nachweisen:

  • Bundesbankscheck (kein normaler Verrechnungsscheck)
  • Bankbürgschaft
  • Barzahlung (selten praktikabel)

Der restliche Kaufpreis ist innerhalb von 4–6 Wochen nach Zuschlag fällig (Verteilungstermin).

Wann lohnt sich die Zwangsversteigerung?

  • Wenn du das Objekt kennst (z. B. in deiner Gemeinde)
  • Wenn das Gutachten detailliert und aktuell ist
  • Wenn keine kritischen Grundbuchbelastungen vorliegen
  • Wenn du EigenkapitalEigene Mittel beim Immobilienkauf – mindestens 20% empfohlen, besser 30%.Weiterlesen → für die schnelle Zahlung hast

Nach dem Kauf gelten die üblichen Vermieterregeln. Den Start als Vermieter beschreibt unser Ratgeber Wohnung kaufen und vermieten.

Die versteckte Kostenfall: Instandsetzungsrueckstaende und Mieterrechte

Ein häufiger Anfängerfehler beim Zwangsversteigerungskauf: Käufer unterschätzen, welche Lasten mit der Immobilie übergehen. Nach § 1123 BGB tritt der neue Eigentümer in die Rechtsposition des Vorbesitzers ein – einschließlich aller Verpflichtungen.

Das bedeutet konkret: Wenn der vorherige Eigentümer Instandhaltungsarbeiten vernachlässigt hat, zahlst du. Ein baufälliges Dach, feuchte Wände oder veraltete Elektroleitungen können schnell 15.000 bis 50.000 Euro kosten. Bei vermieteten Objekten kommt hinzu: Du erbst auch die Mietverträge – inklusive aller Mieterschutzrechte. Kündigungen sind oft nicht möglich, und Mieterhöhungen sind an strenge Regeln gebunden.

  • Gerichtstermin nutzen: Im Versteigerungstermin (§ 153 ZVG) werden alle bekannten Mängel aufgelistet. Lies diese Liste gründlich.
  • Ortstermin vor Gebot: Das Amtsgericht gewährt meist Besichtigungstermine. Beauftragte einen Sachverständigen (kostet 300-600 Euro), um versteckte Mängel zu erkennen.
  • Makler ausschließen: Bei Zwangsversteigerungen fallen typischerweise keine Maklergebühren an – ein echtes Sparpotential.

Vermieter, die bereits eine Immobilie bewirtschaften, sollten besonders prüfen: Welche Mietnebenkosten sind umlagefähig? Viele Käufer erben Kostenrückstände, die der Vorbesitzer nicht eingezogen hat.

Finanzierung bei Zwangsversteigerung: Warum Banken Bedenken haben

Klassische Hypothekendarlehen sind bei Versteigerungen problematisch. Banken verlangen bei Zwangsversteigerungen durchschnittlich 20-30% Eigenkapital statt der üblichen 10-15%. Der Grund: Das Risiko der versteckten Mängel ist höher, und die Immobilie ist oft nicht als Sicherheit verwertbar.

Die beste Lösung für Vermieter ist, vorab mit der Hausbank zu klären, unter welchen Bedingungen eine Finanzierung möglich ist. Manche Institute bieten spezielle Zwangsversteigerungs-Darlehen an – allerdings mit 0,5-1% höheren Zinssätzen.

  • Bieterregistrierung: Du brauchst einen Kostenschuldschein, um überhaupt bieten zu dürfen. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert (meist 10% des Schätzwertes).
  • Sofortzahlung: Der Zuschlag muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden – Kreditlinien müssen vorher gesichert sein.
  • Notarielle Eintragung: Anders als bei privaten Verkäufen zahlst du die notariellen Gebühren hier zusätzlich – ca. 1,5% des Kaufpreises.

Marktanalyse vor dem Gebot: Wie Vermieter die Rentabilität checken

Der Verkehrswert (Gutachterwert) ist nicht der faire Kaufpreis für Vermieter. Eine Zwangsversteigerung läuft günstiger, wenn die Immobilie unterbewertete Mietpotentiale hat – also wenn Mieten unterhalb des Marktes liegen.

Prüfe vor dem Bieten: Was zahlen Mieter in diesem Kiez pro Quadratmeter? Eine schlecht vermietete 3-Zimmer-Wohnung könnte nach Sanierung 200 Euro mehr Miete pro Monat einbringen. Bei 30 Jahren Haltedauer sind das 72.000 Euro zusätzliche Einnahmen.

Berechne die Bruttomietrendite: (Jahresmieteinnahmen

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