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Makler beauftragen als Vermieter: Kosten, Leistungen und wann es sich lohnt

Ein ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → für die MietersucheProzess des Findens eines geeigneten Mieters – Inserat, Besichtigung, Bonität, Entscheidung.Weiterlesen →: Ja oder nein? Die Antwort hängt von deiner Zeit, deinem Objekt und dem lokalen Markt ab. Hier die ehrliche Analyse.

Was macht ein Mietermakler?

  • Erstellung des Inserats (Fotos, Beschreibung)
  • Veröffentlichung auf Portalen
  • Filterung von Anfragen
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Bonitätsprüfung der Interessenten
  • Mietvertragsabschluss

Was kostet der Makler?

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Als Vermieter, der den Makler beauftragt, zahlst du also die Provision. Üblich: 1–2 Monatsmieten netto zzgl. 19 % MwSt. Bei 800 € KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen →: ca. 952–1.904 € Maklerkosten.

Diese Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Wann lohnt sich ein Makler?

  • Du hast keine Zeit für Besichtigungen
  • Du wohnst weit vom Objekt entfernt
  • Der Markt ist schwierig (schwache Nachfrage, besondere Zielgruppe)
  • Es ist deine erste Vermietung und du willst professionelle Unterstützung

Wann lohnt er sich nicht?

  • Starker Nachfragemarkt (Wohnung ist schnell vermietet)
  • Du hast Zeit für selbst durchgeführte Besichtigungen
  • Einfaches Objekt, das sich selbst vermarktet

Makler finden: Worauf achten?

  • IHK-Zulassung (§ 34c GewO)
  • Lokale Marktkenntnis
  • Referenzen anderer Vermieter
  • Klarer Maklervertrag ohne Kostenfallen

Mehr: Mieter selbst suchen | Komplette Vermieter-Anleitung

Maklerkosten 2026: Was ist üblich?

BereichKostenTräger
Mietobjekt (Vermietung)2 Kaltmieten + MwStBesteller-Prinzip: wer beauftragt, zahlt
Kaufobjekt (Verkauf)3–7 % des Kaufpreises50/50 zwischen Käufer und Verkäufer
WEG-Verwaltung20–40 € / WE / MonatEigentümergemeinschaft

Das Bestellerprinzip bei Vermietung (seit 2015)

Wer den Makler bei der Vermietung beauftragt, zahlt. Das heißt: Als Vermieter können Sie die Maklerkosten nicht auf den Mieter abwälzen, wenn Sie den Makler bestellt haben. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst beauftragt hat.

Wann lohnt sich der Makler?

  • Objekt in weniger gefragter Lage (Makler hat Netzwerk)
  • Erbimmobilien oder komplexe Eigentumsverhältnisse
  • Zeitmangel bei der Mietersuche
  • Erstmalige Vermieter ohne Erfahrung

Maklervertrag als Vermieter: Die versteckten Kostenfallen

Der Maklervertrag klingt einfach, birgt aber erhebliche rechtliche Tücken für Vermieter. Nach § 1 MaklerVG haben Sie als Auftraggeber das Recht, die Courtage zu zahlen – allerdings nur, wenn der Makler tatsächlich einen geeigneten Mieter vermittelt hat. Das ist der entscheidende Punkt: Ein schönes Inserat und viele Besichtigungen reichen nicht aus. Sie zahlen erst, wenn der MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → zustande kommt.

Viele Vermieter unterschreiben vorschnell pauschale Verträge, die eine Provision unabhängig vom Erfolg vorsehen. Das ist zwar rechtlich zulässig, aber wirtschaftlich fatal. Die marktübliche Courtage liegt bei 1,5 bis 2 Monatsmieten (brutto), wobei der Makler üblicherweise 50 % trägt und Sie 50 % zahlen. Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung in München mit 1.200 Euro Miete bedeutet das schnell 1.200 Euro Ihre Seite – bezahlt auch dann, wenn die Mieter nach 6 Monaten wieder ausziehen.

Achten Sie beim Vertragsabschluss auf folgende Punkte:

  • Erfolgsabhängigkeit: Zahlung nur bei abgeschlossenem, gültigem Mietvertrag
  • Dauer der Provision: Nicht mehrere Jahre lang für vermittelte Mieter zahlen
  • Haftung: Der Makler haftet nicht für die Bonität – Sie müssen diese prüfen
  • Kündigungsrecht: Versuchen Sie, eine 2-Wochen-Kündigungsfrist zu vereinbaren

Wann lohnt sich ein Makler wirklich? Die Mathe-Rechnung für Vermieter

Ob ein Makler wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von drei Faktoren ab: Leerstandsdauer, Qualität der Mieterauswahl und Ihre verfügbare Zeit.

Szenario 1 – Die 3-Monats-Lücke: Sie suchen selbst eine neue Miete und brauchen 3 Monate, um einen Kandidaten zu finden. Verlust: 3.600 Euro (bei 1.200 Euro Miete). Maklergebühr: 1.200 Euro (1 Monatsmiete Ihre Seite). Fazit: Der Makler hätte sich gerechnet.

Szenario 2 – Der einfache Fall: Sie bekommen schnell Anfragen, der Markt ist angespannt. Ein schlechter Mieter kostet Sie später 6.000 Euro Reinigung, Rechtsstreit und Neuvermietung. Der Makler filtert diese von vornherein aus (wenn er gut ist). Die Gebühr wird zur Versicherung.

Szenario 3 – Die Topimmobilie: Wohnungen in zentralen Lagen oder mit Besonderheiten (große Terrasse, Garage, DenkmalschutzBesonderer Schutzstatus für historische Gebäude – mit bis zu 9% AfA jährlich höchste Steuervorteile.Weiterlesen →) generieren Anfragen wie von selbst. Hier können Sie sparen.

Faustregel: Makler beauftragen, wenn die durchschnittliche Leerstandsdauer lokal über 4 Wochen liegt oder Sie beruflich zu beschäftigt sind. In angespannten Märkten (Berlin, München, Hamburg) ist ein Makler oft eine gute Investition.

Die Best-Practice-Checkliste für die Maklerbeziehung

Nicht alle Makler arbeiten gleich professionell. Vor der Beauftragung sollten Sie überprüfen:

  • Maklererlaubnis: Fragen Sie nach der IHK-Registrierung (§ 34c GewO). Ohne diese ist die Courtage nicht eintreibbar.
  • Spezialisierung: Ein guter Makler kennt den lokalen Markt. "Makler für alle" ist oft schlecht für Ihre Nische.
  • Referenzen:

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