Ratgeber

Wohnung vermieten in München: Preise, Regeln und Tipps 2026

München ist Sonderfall. Die Kaufpreise sind extrem hoch, die Mieten ebenfalls – aber die Renditen für Vermieter sind oft enttäuschend. Wer dennoch in München vermietet, muss die lokalen Regeln kennen.

Mietspiegel München 2025/2026

Der qualifizierte Münchner MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → wird regelmäßig aktualisiert. Vergleichsmieten liegen je nach Lage und Baujahr bei 16–26 €/m². Die VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → begrenzt.">MietpreisbremseGesetz das Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete begrenzt.Weiterlesen → gilt: max. 10 % über Vergleichsmiete bei Neuvermietung.

Rendite in München

Mit Kaufpreisfaktoren von 30–40 (Kaufpreis / Jahreskaltmiete) sind die Bruttorenditen typischerweise 2,5–3,5 %. Das ist objektiv wenig. Anleger setzen auf Wertsteigerung (historisch stark) statt Cashflow.

Besonderheiten für Vermieter in München

  • Mietpreisbremse aktiv (seit 2015, mehrfach verlängert)
  • Zweckentfremdungsverbot: Kurzzeitvermietung max. 8 Wochen/Jahr ohne Genehmigung
  • Eigenbedarfskündigung: Sperrfrist 10 Jahre nach Umwandlung in ETW
  • Sozialcharta: In bestimmten Gebieten verschärfte Mieterrechte

Tipps für Vermieter in München

  • Mietspiegel genau auswerten – je nach Lage, Baujahr, Ausstattung große Unterschiede
  • Vormiete dokumentieren wenn über Mietpreisbremse (Bestandsschutz nutzen)
  • Indexmiete prüfen: Bei hoher Inflation kann das lohnender sein

Mehr: Mietpreisbremse erklärt | Rendite berechnen

Aktueller Mietmarkt München (2026)

LagePreis / m²Nachfrage
Einfache Lageab 18,00 €mittel
Mittlere Lage18,00 – 26,00 €hoch
Top-Lage / zentralbis 26,00 € +sehr hoch

Top-Stadtteile für Vermieter in München

Besonders gefragt: Schwabing, Maxvorstadt und Haidhausen. Diese Stadtteile bieten die beste Kombination aus Mietnachfrage, Wertstabilität und ÖPNV-Anbindung.

Tipp: Teuerster Markt Deutschlands, Rendite oft unter 3 % durch hohe Kaufpreise.

Rechtliche Besonderheiten in München

München gehört zu den Städten mit Mietpreisbremse (§ 556d BGB). Neuvermietungen dürfen maximal 10 % über dem qualifizierten Mietspiegel liegen. Vor jedem neuen MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →: aktuellen Mietspiegel prüfen!

Vermieter-Checkliste für München

☑ Mietspiegel München (aktuellste Version) geprüft
☑ Mietpreisbremse-Ausnahmen geprüft (NeubauErstbezug nach Oktober 2014 – Mietpreisbremse gilt nicht, höhere Mieten möglich.Weiterlesen →, umfassende ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen →)
☑ Inserat auf ImmoScout24, Immowelt und eBay Kleinanzeigen geschaltet
SelbstauskunftFormular zur Mieterprüfung mit Einkommens- und Bonitätsangaben – rechtlich klar begrenzt.Weiterlesen → und Einkommensnachweis vom Bewerber eingeholt
MietkautionSicherheitsleistung des Mieters, max. 3 Kaltmieten – muss getrennt und verzinst angelegt werden.Weiterlesen → korrekt angelegt (separates Konto, verzinslich)
ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → mit Fotos dokumentiert

Nebenkosten in München: Was Vermieter umlegen dürfen

In München ist die Nebenkostenumlage ein häufiger Streitpunkt. Viele Vermieter kalkulieren zu großzügig und landen vor dem Amtsgericht. Nach § 556 Abs. 3 BGB darf der Vermieter nur die tatsächlich entstandenen BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → umlegen – nicht mehr, nicht weniger. Das Wichtigste: Die Jahresabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorliegen, sonst verfällt der Anspruch auf Nachzahlung.

Die typischen umlagefähigen Positionen in München sind:

  • Heizung und Warmwasser: Bei zentraler Versorgung obligatorisch – Heizkostenmessung ist Pflicht (§ 556 Abs. 3 BGB). Achten Sie auf korrekte Eichfristen der Messgeräte.
  • Wasser und Abwasser: Vollständig umlagbar, aber nur die tatsächlichen Kosten. Wasserhahn-Verschleißreparaturen gehören nicht dazu.
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung: Nach Quadratmeter oder Kopfzahl – konsistent mit dem Mietvertrag.
  • Versicherungen und Verwaltung: Gebäudeversicherung umlagbar, Rechtsschutzversicherung nicht.

Fehler, die Vermieter in München regelmäßig machen: Instandhaltungsreparaturen als Betriebskosten abrechnen (rechtswidrig) oder ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →-Courtagen einkalkulieren. Die Rechtsanwaltskammer München dokumentiert hunderte Fälle pro Jahr, wo Abrechnungen angefochten werden – oft mit Erfolg für den Mieter.

Kaution und Makler: Rechtliche Grenzen in Bayern

Die Kaution ist nicht Eigentum des Vermieters – das ist die häufigste rechtliche Fehlinterpretation. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettomieten betragen (bei München durchschnittlich 1.500–2.000 Euro monatlich = 4.500–6.000 Euro Kaution). Sie muss auf einem separaten Konto bei der Bank hinterlegt werden, nicht auf dem Privatkonto des Vermieters.

Ein großes praktisches Problem: Viele Vermieter verwechseln Kaution mit Makler-Provision. Nach neuem Bestellerprinzip (seit 2015) zahlt in Bayern derjenige, der den Makler beauftragt – meist der Vermieter. Eine typische Provision liegt bei 2–3 Monatsmieten plus 19% MwSt. Dies ist nicht von der Kaution zu bezahlen. Separate Zahlung erforderlich.

Kaution zurückgeben: Innerhalb von 30 Tagen nach Mietende muss die Rückzahlung erfolgen. Die Abrechnung von Maklerkosten oder Nebenkosten darf vom Kautionsbetrag abgezogen werden, aber der Vermieter muss eine detaillierte schriftliche Aufstellung mitteilen (§ 551 Abs. 3 BGB). Fehlerhafte oder zu späte Rückgabe führt zu Schadensersatz für den Mieter – München Amtsgericht urteilt hier sehr streng.

Mietvertragsgestaltung: Fallstricke beim München-Standard

Der Münchner Wohnungsmarkt hat Vertragsklauseln gefördert, die anderswo fragwürdig sind. Beispiel: Unbegrenzte Makler-Provisionen oder Indexmieten ohne KappungsgrenzeMaximal 20% Mieterhöhung in 3 Jahren – in Gebieten mit Wohnungsmangel nur 15%.Weiterlesen → – viele ältere Verträge enthalten solche Formulierungen, die heute Gerichte streichen würden.

Häufig problematisch: