Ratgeber

Selbstauskunft Mieter: Was du fragen darfst und was nicht

Die SelbstauskunftFormular zur Mieterprüfung mit Einkommens- und Bonitätsangaben – rechtlich klar begrenzt.Weiterlesen → ist das erste Dokument, das du von Mietinteressenten anfordert. Sie gibt dir einen schnellen Überblick über wirtschaftliche Situation und Verlässlichkeit. Aber nicht alles darf gefragt werden.

Was darf in der Selbstauskunft stehen?

Erlaubte Fragen sind solche, die einen direkten Bezug zur Vermietung haben:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse
  • Beruf und Arbeitgeber
  • Monatliches Nettoeinkommen (brutto oder netto)
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Haustiere (Art und Anzahl)
  • Bisherige Mietdauer beim Vorvermieter
  • Kündigungsgrund beim aktuellen Vermieter
  • Laufende Insolvenzverfahren
  • Eidesstattliche Versicherung über Mietschulden

Was ist verboten?

Folgende Fragen sind unzulässig:

  • Familienplanung / Kinderwunsch
  • Nationalität oder Herkunft
  • Religion
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Politische Überzeugungen
  • Vorstrafen (außer Betrugsdelikte mit Mietbezug)
  • Schwangerschaft

Bei unzulässigen Fragen darf der Bewerber lügen – ohne Konsequenzen. Ein späterer MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → bleibt wirksam.

Was passiert bei falschen Angaben?

Macht der Bewerber bei zulässigen Fragen falsche Angaben (z.B. höheres Einkommen vorgetäuscht), kann das eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung begründen. Du musst dann aber beweisen, dass du den Vertrag ohne die Täuschung nicht geschlossen hättest.

Kombination mit Schufa

Die Selbstauskunft ersetzt nicht die Schufa-Auskunft. Beides zusammen ergibt ein vollständiges Bild. Die Schufa zeigt dir Zahlungsausfälle der Vergangenheit, die Selbstauskunft gibt aktuelle Einkommenssituation. Mehr: Mieter systematisch auswählen

Checkliste Selbstauskunft

  • Nur zulässige Fragen stellen
  • Bewerber unterschreiben lassen (bestätigt Richtigkeit)
  • Mit Einkommensnachweisen abgleichen
  • Schufa-Auskunft zusätzlich anfordern
  • Unterlagen 3 Jahre aufbewahren (Datenschutz beachten!)

Verbotene Fragen in der Mieter-Selbstauskunft: Diese Fehler kosten Vermieter

Der häufigste Fehler bei der Selbstauskunft ist das Überschreiten der rechtlichen Grenzen. Nach § 88 Abs. 2 GewO und der ständigen Rechtsprechung des BGH dürfen Sie nur Informationen erheben, die für die Bonität und Zuverlässigkeit des Mieters relevant sind. Viele Vermieter fragen jedoch deutlich zu viel – und riskieren damit Schadensersatzforderungen.

Diese Fragen sind absolut tabu:

  • Familienstand und Trennungsstatus (auch wenn mehrere Personen einziehen)
  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung
  • Parteiische oder gewerkschaftliche Aktivitäten
  • Sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität
  • Detaillierte Gründe für Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Fragen zum Gesundheitszustand (mit Ausnahme von Allergien, die Haustier-Haltung beeinflussen)
  • Kontoauszüge, Steuerabrechnungen oder Lohnsteuerbescheinigungen einfordern (diese gehören in die Bonitätsprüfung, nicht in die Selbstauskunft)
  • Strafrechtliche Vergangenheit (auch bei unbedingten Freiheitsstrafen – nur Relevanz bei Mietverhältnis)

Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 300.000 Euro gemäß AGG führen. Besonders problematisch: Wenn Sie gezielt nach Staatsangehörigkeit fragen, ohne dass dies mit der Wohnungswirtschaft zusammenhängt.

Einkommensnachweis statt Selbstauskunft: Die richtige Arbeitsteilung

Eine häufige Verwechslung entsteht zwischen der Selbstauskunft und dem Einkommensnachweis. Die Selbstauskunft ist ein Fragebogen, den der Mieter selbstständig ausfüllt – auf Treu und Glauben. Der Einkommensnachweis ist das Überprüfungsdokument, das danach kommt.

Konkret bedeutet das: In der Selbstauskunft fragt der Vermieter nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Erst wenn der Mieter die Wohnung interessant findet, fordern Sie dann folgende Nachweise an:

  • Letzten 3 Monate Kontoauszüge oder Lohnsteuerbescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • Bei Selbstständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Steuererklärung
  • Bei Rentnern: Rentenbescheid

Diese strikte Trennung schützt beide Seiten: Der Mieter gibt in der Selbstauskunft nur die Basics an, und Sie erhalten später harte Fakten zur Bonitätsprüfung. Das spart Zeit und verhindert illegale Datenspeicherung.

Praktische Prüfung: Lügen in der Selbstauskunft erkennen

Statistiken zeigen, dass etwa 15–20 Prozent aller Mieter-Selbstauskünfte fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben enthalten. Bei enger Wohnungslage vergrößert sich das Problem.

Diese Widersprüche sollten Sie sofort überprüfen: