Was ist die Mieter-SelbstauskunftFormular zur Mieterprüfung mit Einkommens- und Bonitätsangaben – rechtlich klar begrenzt.Weiterlesen →?
Die Mieter-Selbstauskunft ist ein Formular, das Mietinteressenten vor oder nach der Besichtigung ausfüllen. Es enthält Fragen zu persönlicher und finanzieller Situation und hilft dir, Bewerber zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Wichtig: Die Selbstauskunft ist keine rechtliche Pflicht für den Bewerber — du kannst sie verlangen, aber niemanden zwingen. Wenn ein Bewerber sie nicht ausfüllen will, ist das ein Warnsignal.
Erlaubte Fragen in der Selbstauskunft
Diese Fragen darf und sollte die Selbstauskunft enthalten:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse
- Personalausweisnummer (zur Identitätsverifizierung)
- Arbeitgeber und Berufsbezeichnung
- Nettoeinkommen monatlich (oder bei Selbständigen: Jahreseinkommen)
- Anzahl der ins Haushalt einziehenden Personen
- Haustiere ja/nein und welche
- Raucher ja/nein
- Grund fĂĽr den Umzug
- Aktueller Vermieter (Name und Telefonnummer)
- Bisherige Mietschulden (ja/nein)
- Laufende Insolvenzverfahren (ja/nein)
VERBOTENE Fragen — was du nicht fragen darfst
- Schwangerschaft oder Familienplanung
- Politische Ansichten oder Religionszugehörigkeit
- Nationalität oder Herkunft (Diskriminierungsverbot AGG)
- Sexuelle Identität
- Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Krankheiten oder Behinderungen (auĂźer direkt relevant)
- Vorstrafen (außer einschlägige, z.B. Eigentumsdelikte bei Kautionsfragen — hier juristisch umstritten)
Verbotene Fragen müssen nicht ehrlich beantwortet werden — der Mieter darf bei unzulässigen Fragen lügen, ohne dass das den MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → berührt.
Muster-Selbstauskunft (Kurzversion)
Selbstauskunft fĂĽr [Adresse der Wohnung]
Name: _____ | Geburtsdatum: _____ | Personalausweis-Nr.: _____
Aktuelle Adresse: _____
Beruf / Arbeitgeber: _____ | Monatliches Nettoeinkommen: _____ €
Anzahl einziehender Personen: _____ (davon Kinder: _____)
Haustiere: Ja / Nein (wenn ja, welche: _____)
Raucher: Ja / Nein
Bestehende Mietschulden oder laufendes Insolvenzverfahren: Ja / Nein
Geplantes Einzugsdatum: _____
Aktueller Vermieter (Kontakt fĂĽr RĂĽckfrage): _____
Ich versichere, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Datum, Unterschrift: _____
Was tun wenn der Bewerber falsche Angaben macht?
Wenn ein Mieter in der Selbstauskunft lügt (z.B. Einkommen übertreibt oder Mietschulden verschweigt) und das nach Vertragsabschluss herauskommt, hast du das Recht zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung. In der Praxis ist das aber aufwendig — deshalb: Belege immer vor Vertragsabschluss prüfen (Gehaltsnachweis, SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →).
Welche Fragen sind rechtlich erlaubt – und welche nicht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzen dir klare Grenzen. Du darfst nicht nach Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität fragen – auch nicht versteckt formuliert. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargemacht, dass solche Fragen den Anspruch auf Schadensersatz auslösen können (AGG § 21).
Konkret bedeutet das: Fragen wie „Welche Nationalität haben Sie?", „Sind Sie verheiratet oder alleinerziehend?" oder „Wann wurden Sie geboren?" sind problematisch. Stattdessen fokussierst du dich auf berufliche und finanzielle Kriterien, die tatsächlich relevant sind.
Erlaubt sind hingegen:
- Aktuelle Berufstätigkeit und Branche
- Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
- Länge der Betriebszugehörigkeit
- Anzahl und Alter der Haushaltsmitglieder (ohne Geschlecht oder Familienstand zu bewerten)
- Haustiere (relevant fĂĽr Mietbedingungen)
- Frühere Mietverhältnisse und Gründe für den Auszug
Eine beliebte Falle: Viele Vermieter fragen nach dem Geschlecht oder beruflichen Status des Partners. Das ist unzulässig. Du darfst nur das Gesamteinkommen des Haushalts wissen wollen – nicht, wer es verdient.
Bonitätsprüfung vs. Selbstauskunft: Die praktische Kombination
Die Selbstauskunft allein reicht nicht aus. Laut einer Erhebung der Schutzverbände berichten etwa 15–20 % der Mieter in ihren Auskünften nicht ganz wahrheitsgemäß. Deshalb solltest du immer eine Bonitätsprüfung bei einer Auskunftei (Schufa, Creditplus oder ähnlich) durchführen – mit schriftlichem Einverständnis des Bewerbers.
Die Faustregel in der Praxis: Das Nettoeinkommen sollte mindestens das 3-fache der KaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → betragen. Bei 800 Euro Miete benötigt der Mieter also mindestens 2.400 Euro monatliches Nettoeinkommen. Viele Vermieter arbeiten mit der 2,5er-Regel, was bei angespannten Märkten realistischer ist.
Achte besonders auf:
- Einkommen aus Arbeitslosengeld II: Hier gelten spezielle Regelungen. Der Vermieter muss die Miete vom Jobcenter genehmigt bekommen, sonst ist sie nicht sicher.
- Rentner: Frag nach der Rentenbescheinigung oder den letzten Steuerbescheiden. Ein Alterseinkommen von unter 1.000 Euro monatlich kann problematisch sein.
- Freiberufler und Selbstständige: Verlange betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Steuererklärungen (letzte 2–3 Jahre).
Negativmerkmale und Referenzen richtig abfragen
Neben aktuellen Daten sind frühere Mietverhältnisse das beste Warnsignal. Frag konkret nach: Wann endet die aktuelle Miete? Warum zieht der Bewerber weg? Hat es Streitigkeiten mit dem Vermieter gegeben? Waren Nebenkosten oder Miete bezahlt?
Viele Vermieter unterschätzen die Kraft von Vermieterbescheinigungen. Lass dir von den letzten 2–3 früheren Vermietern schriftlich bestätigen, dass der Bewerber