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Selbstauskunft Mieter: Was du fragen darfst – und was verboten ist

Bevor du einen MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → unterschreibst, willst du wissen: Kann sich der Bewerber die Miete leisten? Hat er eine saubere Schufa? Pünktlich zahlt? Die SelbstauskunftFormular zur Mieterprüfung mit Einkommens- und Bonitätsangaben – rechtlich klar begrenzt.Weiterlesen → ist dein wichtigstes Instrument – aber rechtliche Grenzen gibt es.

Was darf ich im Rahmen der Selbstauskunft fragen?

Zulässige Fragen beziehen sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das Mietverhältnis selbst:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse
  • Beruf und Arbeitgeber (Name, Adresse)
  • Monatliches Nettoeinkommen (inkl. Nachweispflicht durch Gehaltsnachweis)
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Haustiere (Ja/Nein, Art)
  • Ob Privatinsolvenz vorliegt oder eingeleitet wurde
  • Ob Mietrückstände beim aktuellen Vermieter bestehen
  • Ob RäumungsklageGerichtliches Verfahren um Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu zwingen – dauert 6-18 Monate.Weiterlesen → gegen den Bewerber läuft oder gelaufen ist

Was ist verboten?

Folgende Fragen sind nach DSGVODatenschutz-Grundverordnung – gilt auch für Vermieter bei der Verarbeitung von Mieterdaten.Weiterlesen → und AGG unzulässig – falsche Antworten darauf darf der Mieter straflos geben:

  • Nationalität, Herkunft, Religion
  • Familienplanung, Schwangerschaft
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Vorstrafen (außer einschlägige Delikte bei besonderen Vertrauensverhältnissen)
  • Politische Überzeugungen
  • Gesundheitszustand (außer bei Allergieproblemen, die die Wohnung betreffen)

Stellst du unzulässige Fragen, kann der Bewerber lügen – und der Mietvertrag bleibt trotzdem wirksam.

Vorlage: Selbstauskunft Mieter (Kurzform)

Die Selbstauskunft sollte folgende Felder enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift, Telefon, E-Mail
  • Beruf / Arbeitgeber / Beschäftigungsdauer
  • Monatliches Nettoeinkommen (€)
  • Anzahl einziehende Personen (Erwachsene / Kinder)
  • Haustiere: Ja / Nein – Art
  • Liegt ein laufendes Insolvenzverfahren vor? Ja / Nein
  • Bestehen Mietrückstände beim aktuellen Vermieter? Ja / Nein
  • Wurde jemals Räumungsklage gegen Sie erhoben? Ja / Nein
  • Unterschrift mit Datum

Zusatzdokumente: Was du noch verlangen kannst

DokumentWas es zeigt
Gehaltsabrechnungen (3 Monate)Einkommenshöhe und Stabilität
SCHUFA-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)Kreditwürdigkeit, laufende Schulden
MietschuldenfreiheitsbescheinigungVorvermieter bestätigt: keine Rückstände
Arbeitsvertrag (unbefristet/befristet)Beschäftigungssicherheit

Bonitätsprüfung als Ergänzung

Neben der Selbstauskunft solltest du eine professionelle Bonitätsprüfung durchführen. SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →, Bonify oder Creditreform geben zuverlässige Auskunft über Zahlungshistorie und Schulden – für ca. 20–30 € pro Abfrage.

Zur vollständigen Mieterauswahl lies auch Mieter suchen: Worauf achten?

Typische Fehler bei der Selbstauskunft – und wie du sie vermeidest

Viele Vermieter scheitern nicht an fehlenden Informationen, sondern an der falschen Gewichtung. Du fragst zu viel Unnötiges und verpasst die entscheidenden Punkte. Ein klassischer Fehler: Fragen zur Familienplanung oder zum Familienstand stellen. Das verstößt gegen § 3 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und kann zu Schadensersatzforderungen führen – selbst wenn du die Information gar nicht berücksichtigst.

Genauso problematisch: Detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand, zu Behinderungen oder zur sexuellen Orientierung. Diese Informationen sind für die Bonität völlig irrelevant und rechtlich tabu. Stattdessen sollte deine Selbstauskunft wie ein Fragebogen zur Kreditvergabe aufgebaut sein – fokussiert auf Einkommen, Beschäftigung und Zahlungshistorie.

Praktischer Tipp: Nutze eine standardisierte Selbstauskunft-Vorlage, die du regelmäßig mit einem Mietrechtsanwalt überprüfst. Das spart dir bei jedem neuen Mieter Zeit und senkt das rechtliche Risiko erheblich. Viele Maklerverbände und der Deutsche Mieterbund bieten kostenlose Musteru00f6berblicke an.

Schufa-Auskunft und Referenzen: Was dir wirklich hilft

Die Selbstauskunft allein ist kein vollständiger Bonitätscheck. § 28a Bundesdatenschutzgesetz erlaubt dir, eine u00dcberpr00fcfung der Kreditwu00fcrdigkeit durchzu00fchren – aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers. Viele Vermieter vergessen diesen wichtigen Schritt oder formulieren die Zustimmung so unklar, dass sie vor Gericht nicht haltbar ist.

Die Kombination macht's: Selbstauskunft + Schufa-Auskunft + Arbeitgeberbesttigung = aussagekrftige Bonitätsprfung. Bei der Schufa-Abfrage solltest du auf der Bewerbung explizit vermerken, dass die Auskunft nur zur Wohnungsvermietung verwendet wird. Die Kosten liegen bei etwa 5–10 Euro pro Anfrage.

Referenzen vom bisherigen Vermieter sind oft aussagekrftiger als Zahlen auf dem Papier. Frage konkret nach: Wurde die Miete pünktlich gezahlt? Gab es Beschädigungen? Wie war das Verhalten in der Nachbarschaft? Diese Einschtzung basiert auf echter Erfahrung, nicht auf theoretischen Angaben.

Vertragsschluss nach der Selbstauskunft: Deine Nachweispflicht

Wichtig: Eine falsche oder unvollstndige Selbstauskunft kann spter zum Kündigungsgrund werden. Allerdings nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Mieter sie vorstzlich oder grob fahrlssig fehlerhaft ausgefllt hat. § 569 Abs. 3a BGB ermöglicht dir unter bestimmten Bedingungen eine fristlose Kündigung.

Bewahre alle Unterlagen mindestens drei Jahre auf – Selbstauskunft, Schufa-Auszug, Arbeitgeberbesttigung und deine Notizen zum Besichtigungstermin. Falls es spter zu Zahlungsausfällen oder Disputen kommt, brauchst du diese Dokumentation, um nachzuweisen, dass du gebührend Sorgfalt walten gelassen hast.

Ein Praxis-Tipp aus erfahrenen Vermietern: Zahle für ein Bonitus-Zertifikat oder nutze spezialisierte ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen →-Datenbanken, die automatisiert Bonittsberichte generieren. Das kostet zwar mehr, spart dir aber enorme Zeit und reduziert Fehlerquoten auf unter 1 Prozent. Du bekommst damit nicht nur die Selbstauskunft, sondern auch gefilterte Risiko-Rankings.

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