Ratgeber

Nur am Wochenende vermieten: Ist das sinnvoll?

Viele Vermieter wollen ihre Wohnung nicht dauerhaft vermieten – sie nutzen sie selbst unter der Woche oder wollen die Flexibilität behalten. Die Wochenendvermietung (Freitag bis Sonntag) ist ein populäres Modell, das aber gut kalkuliert sein muss.

Grundrechnung: Wochenende vs. Vollvermietung

ModellVerfügbare Nächte/JahrAuslastungEinnahmen (80 €/Nacht)
Vollvermietung36565 %18.980 €
Nur Wochenende (Fr+Sa+So)15680 %9.984 €
Wochenende + Ferien20075 %12.000 €

Wann Wochenendvermietung Sinn macht

  • Eigennutzung unter der Woche: Du nutzt die Wohnung als Homeoffice oder Zweitwohnung
  • Stadtlage mit Wochenend-Tourismus: In Städten mit starkem Wochenend-Tourismus (Köln, Düsseldorf, Hamburg)
  • Psychologischer Puffer: Du willst nicht "zu viel" vermieten – dann lieber konsequent nur Wochenende
  • Einsteiger ohne viel Kapazität: Weniger Gäste = weniger Fehler und Stress

Wann Wochenendvermietung nicht reicht

  • Ferienwohnungen an der Küste oder im Gebirge: Gäste buchen Wochenpakete (Mo–So), nicht nur Wochenenden
  • Businesslagen: Unter der Woche ist die Nachfrage oft höher als am Wochenende
  • Wenn Finanzierungsrate gedeckt sein muss: Einnahmen meist nicht ausreichend

Preisoptimierung für Wochenenden

  • Freitag und Samstag: +30–50 % gegenüber Wochentagen
  • Sonntag allein kaum buchbar → Mindestaufenthalt 2 Nächte (Fr+Sa) setzen
  • Ferienwochenenden (Ostern, Pfingsten): +80–120 %

Der beste Kompromiss: Hybrid-Modell

  • Wochenenden: immer verfügbar
  • Ferien und Feiertage: immer verfügbar (auch Wochentage)
  • Normalwoche: gesperrt oder stark erhöhter Preis (deterrent pricing)

Steuerliche Besonderheit: Nur gelegentliche Vermietung

Wer deutlich unter 520 € im Jahr aus Vermietung einnahm, war bis 2022 befreit. Diese Freigrenze ist gefallen. Heute gilt: Alle Mieteinnahmen sind steuerpflichtig – auch bei nur 5 Wochenenden im Jahr. Anlage VSteuerformular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – jährlich auszufüllen.Weiterlesen → ausfüllen!

Mehr: Saisonale Preisgestaltung | Gewinn berechnen

Nebenkosten und BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → bei Wochenendvermietung richtig abrechnen

Ein häufiger Kalkulationsfehler: Vermieter unterschätzen die laufenden Betriebskosten, die auch bei nur drei Nächten pro Woche anfallen. Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr laufen ganzjährig, unabhängig von der tatsächlichen Belegung.

Bei einer Wochenendvermietung fallen typischerweise folgende fixe Kosten an:

  • Betriebskosten: 150–250 € monatlich (ca. 1.800–3.000 € jährlich) – auch ohne Mieter
  • Reinigung und Wäschewechsel: Pro Belegung 40–60 € (bei 52 Wochenenden ca. 2.500 € jährlich)
  • Zweitschlüssel, Zugangssysteme: Bei Wochenendmiete notwendig (100–300 € Anschaffung)
  • Versicherungen: Haftpflicht und eventuell MietausfallversicherungVersicherung gegen Mietausfall – springt ein wenn Mieter nicht zahlt oder Wohnung unbewohnbar.Weiterlesen → kosten gleich viel wie bei Vollvermietung

Die Realität: Bei 156 Nächten Auslastung pro Jahr bleibt nach Nebenkosten und Reinigung oft nur noch eine echte Gewinnmarge von 30–40 % statt der kalkulierten 80 %. Das sollte in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.

Rechtliche Grauzonen bei der Wochenendvermietung

Das deutsche MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → unterscheidet nicht explizit zwischen Vollvermietung und Wochenendvermietung. Dennoch entstehen praktische Probleme:

Mietvertrag und Vertragsdauer: Laut § 575 Abs. 1 BGB benötigen Sie einen wichtigen Grund, um ein Mietverhältnis zu beenden. Bei häufig wechselnden Wochenendgästen wird dies rechtlich kritisch: Handelt es sich um Mietverträge (mit Kündigungsschutz) oder um Beherbergungsverträge (flexibler)?

  • Mietvertrag: Geltung ab 4 Wochen Mietdauer – dann greift Kündigungsschutz
  • Beherbergungsvertrag: Keine Kündigungsfristen, aber höhere Gewerbeanforderungen

Gewerbeanmeldung notwendig? Ab etwa 10–15 regelmäßig angebotenen Wochenendvermietungen pro Jahr wird das Finanzamt aktiv. Das ist kein passives Einkommen mehr – Gewerbesteuer und Einkommensteuer müssen angemeldet werden. Viele Vermieter unterschätzen diese Schwelle und erhalten später Nachzahlungen.

Betriebsstättengenehmigung: In Baden-Württemberg, Bayern und Bremen ist für regelmäßige Wochenendvermietung oft eine Betriebsstättengenehmigung notwendig (ähnlich wie bei Ferienwohnungen). Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde – Verwarnungsgelder bis 1.000 € sind keine Seltenheit.

Wochenendvermietung mit Mehrwert: Nischenpositionen und Zusatzeinkommen

Die realistischste Strategie ist nicht die reine Wochenendvermietung, sondern ein hybrider Ansatz mit Zusatzservices: