Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Eine Ferienimmobilie – Wohnung an der Nordsee, Chalet in den Alpen, Bungalow auf Rügen – klingt nach dem idealen Investment. Doch die steuerlichen und wirtschaftlichen Regeln unterscheiden sich erheblich von normalen Mietwohnungen.
Renditeerwartung: Realistisch kalkulieren
Ferienimmobilien erzielen hohe Tagessätze – aber sie stehen auch viele Tage leer:
- Durchschnittliche Auslastung: 60–70 % der möglichen Vermietungstage (ca. 200–250 Tage/Jahr)
- Typische Tagessätze: 80–300 € je nach Lage und Ausstattung
- Verwaltung und Reinigung: Oft 20–30 % der Einnahmen
- Brutto-Rendite: 3–6 %; nach allen Kosten 1,5–4 %
Steuerliche Regeln: Liebhaberei vs. Einkunftserzielung
Das Finanzamt prüft, ob du mit der Ferienimmobilie tatsächlich Gewinn erzielen willst oder ob es sich um „Liebhaberei" handelt. Wenn Liebhaberei angenommen wird, sind Verluste nicht absetzbar.
- Sicher keine Liebhaberei: Vollvermietung über gewerblichen Anbieter, keine Eigennutzung
- Grauzone: EigennutzungSelbst in der Wohnung wohnen – steuerlich anders als Vermietung, andere Verkaufsregeln.Weiterlesen → bis zu 50 % der tatsächlichen Vermietungstage
- Liebhaberei droht: Eigennutzung > Vermietung, dauerhafte Verluste ohne Besserungsperspektive
Was ist steuerlich absetzbar?
- Zinsen für Finanzierungskredit (anteilig bei Eigennutzung)
- Abschreibung AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen → 2 % p.a. (nur auf den Gebäudeanteil)
- Verwaltungs- und Vermittlungsgebühren (Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen →, Ferienhaus-Portale)
- Reinigung und Wäscheservice
- Instandhaltung und Reparaturen
Gemeindliche Sonderregeln beachten
Viele Tourismusgemeinden verlangen Anmeldungen, Kurtaxen und limitieren Kurzzeitvermietungen:
- Kurtaxe/Tourismusabgabe: Oft vom Vermieter einzuziehen und abzuführen
- Zweckentfremdungsverbote in manchen Städten auch für Ferienregionen
- Bettensteuer (z. B. in Köln, Berlin): Auf Kurzzeit-Vermietung
Checkliste vor dem Kauf
- Mietprognose von Verwaltungsunternehmen einholen (realistisch, nicht Maximalwerte)
- Nebenkosten vollständig kalkulieren (Hausgeldbeitrag in Ferienanlagen oft hoch)
- Steuerberater für Eigennutzungs-Aufteilung hinzuziehen
- Finanzierungskonditionen vergleichen (Zweitwohnsitz-Finanzierungen sind teurer)
Zu steuerlichen Besonderheiten: Ferienwohnung vermieten und Steuern. Zu Airbnb als Kanal: Airbnb-Preis optimieren.
Gewerbliche vs. private Vermietung: Die entscheidende Abgrenzung
Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen privater Vermietung und gewerblichem Ferienimmobilien-Betrieb. Diese Abgrenzung bestimmt Ihre gesamte Steuerlast. Nach der Rechtsprechung (BFH I R 60/83) gilt eine Vermietung als gewerblich, wenn Sie die Immobilie wie ein Hotel betreiben – mit Wechseldienst, Reinigung zwischen den Gästen und aktiver Vermarktung.
Das Problem: Viele Eigentümer unterschätzen, dass bereits 4–5 Buchungen pro Monat zur gewerblichen Tätigkeit führen können. Im gewerblichen Fall:
- Gewerbesteuer fällig (ca. 14 % – branchenabhängig)
- Umsatzsteuer muss auf Mieteinnahmen erhoben werden
- Betriebseinnahmen unterliegen vollständig der Einkommensteuer
- Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden (Vorteil!)
Bei privater Vermietung (typisch: wenige Wochen pro Jahr, über Freunde/Familie) bleibt es bei der Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen, aber auch Verluste können nur begrenzt ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 8 EStG).
Praxis-Tipp: Halten Sie Buchungsunterlagen, Abrechnungen und Gästelisten dokumentiert. Das Finanzamt prüft diese Unterlagen bei Betriebsprüfungen gezielt.
Abschreibung und Instandhaltungskosten richtig kalkulieren
Bei Ferienimmobilien amortisiert sich die Investition deutlich langsamer als bei Langzeitvermietung. Die AbschreibungSteuerliche AfA auf Gebäudewert – 2% p.a. bei normalen Wohngebäuden über 50 Jahre.Weiterlesen → (Depreciatio) beträgt über 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 EStG für Wohngebäude). Bei einer 300.000-Euro-Immobilie ergibt das nur 6.000 Euro jährliche Abschreibung – ein mageres Steuersparmodell.
Hinzu kommen typische Ferienimmobilien-Kosten, die oft unterschätzt werden:
- Reinigung und Wäsche: 15–25 % der Bruttomieteinnahmen (professionelle Reinigung nach jedem Gast ist zwingend)
- Instandhaltungsrücklagen: 5–8 % der Einnahmen für Reparaturen und Erneuerungen
- Verwaltung/Makler: 15–20 % wenn Sie über Plattformen wie Airbnb, Booking oder lokale ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → arbeiten
- Versicherungen: ca. 1.200–1.800 Euro/Jahr (Ferienimmobilien-Police erforderlich!)
- Nebenkosten + Heizung: Oft pauschal abgerechnet, aber: In der Nebensaison können die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → bei nur gelegentlicher Nutzung überproportional hoch ausfallen
Ein konkretes Rechenbeispiel: 250 Vermietungstage × 150 Euro = 37.500 Euro Brutto. Nach Makler (20%), Reinigung (20%) und Nebenkosten (15%) bleiben oft nur 30–35 % der Bruttoeinnahmen übrig.
Finanzierung und Besonderheiten bei Kreditvergabe
Banken behandeln Ferienimmobilien kritischer als Langzeitmieten. Das Ausfallrisiko wird höher bewertet, weil Gäste weniger rechtlich geschützt sind als Mieter und Kündigungen leichter möglich sind.
Typische Kreditbedingungen für Ferienimmobilien:
- Höhere Zinssätze: +0,5–1,5 % gegenüber klassischen Wohnkrediten
- Höhere EigenkapitalEigene Mittel beim Immobilienkauf – mindestens 20% empfohlen, besser 30%.Weiterlesen →
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