Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Die AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → ist oft der erste Schritt auf dem Weg zu einer Kündigung. Ohne wirksame Abmahnung kann eine Kündigung scheitern. Hier erkläre ich, wann du abmahnen musst, wie die Abmahnung formuliert sein muss und was du dabei nicht vergessen darfst.
Wann braucht man eine Abmahnung?
Vor einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters ist in den meisten Fällen eine Abmahnung notwendig. Ausnahmen sind nur:
- Mietrückstand über 2 Monatsmieten (hier ist sofort fristlos möglich)
- Wenn die Pflichtverletzung so schwer ist, dass eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg hätte
Typische Gründe für eine Abmahnung
- Wiederholte Lärmbelästigung oder Ruhestörung
- Unerlaubte UntervermietungWeitervermietung durch den Hauptmieter – braucht Erlaubnis des Vermieters.Weiterlesen →
- Unerlaubte Tierhaltung
- Beschädigung der Mietsache
- Behinderung von Reparaturmaßnahmen
- Verstöße gegen die HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen →
- Einmalige, aber sehr schwere Pflichtverletzung
Pflichtinhalte der Abmahnung
Eine wirksame Abmahnung muss folgende Elemente enthalten:
- Genaue Beschreibung des Verstoßes (Datum, Uhrzeit, Art des Verstoßes)
- Aufforderung zur Unterlassung oder Behebung des Verstoßes
- Fristsetzung (konkrete Frist, bis wann das Verhalten eingestellt sein muss)
- Kündigungsandrohung für den Fall der Nichtbefolgung
Musterschreiben: Abmahnung wegen Lärmbelästigung
Sehr geehrte/r [Mieter],
ich mahne Sie hiermit wegen der folgenden Pflichtverletzungen ab:
Am [Datum] zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit] haben Sie in Ihrer Wohnung [Adresse] durch laute Musik und Lärm die Hausgemeinschaft erheblich gestört. Trotz Klingeln an Ihrer Tür durch Mitbewohner haben Sie die Musik nicht reduziert. Dieser Vorfall wiederholt sich seit [Datum erste Beschwerde].
Ich fordere Sie auf, die Lärmbelästigung ab sofort und dauerhaft einzustellen und die Hausordnung (Ruhezeiten 22–7 Uhr sowie 13–15 Uhr) strikt einzuhalten.
Sollten sich vergleichbare Vorfälle wiederholen, behalte ich mir vor, das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter]
Form und Zustellung der Abmahnung
Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen und dem Mieter nachweisbar zugehen. Empfohlene Methoden:
- Einwurfeinschreiben: Nachweis des Einwurfs durch die Deutsche Post
- Persönliche Übergabe mit Zeugen: Lass den Mieter unterschreiben, dass er die Abmahnung erhalten hat
- Bote mit Zeugen: Wenn persönliche Übergabe nicht möglich
Wichtig: E-Mail oder WhatsApp reichen nicht aus, wenn der Mieter den Empfang bestreitet.
Wie oft darf man abmahnen?
Es gibt keine festgelegte Anzahl. In der Praxis gilt:
- Eine Abmahnung ist Mindest-Voraussetzung
- Bei wiederholten Verstößen nach erster Abmahnung kann direkt gekündigt werden
- Bei sehr schweren Verstößen nach einer Abmahnung ist fristlose Kündigung möglich
Dokumentation ist alles
Sammle Beweise: Beschwerden von Nachbarn (schriftlich), eigene Beobachtungen mit Datum und Uhrzeit, Fotos bei Sachbeschädigungen, Zeugenaussagen. Je besser dokumentiert, desto stärker deine Position vor Gericht.
Führe ein einfaches Protokoll: Datum – Vorfall – Reaktion des Mieters – eigene Maßnahmen. Das ist im Streitfall Gold wert.
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