Nebenkosten & Abrechnung

Hausgeld erklärt: Was Vermieter zahlen müssen und was absetzbar ist

Als Vermieter steht man ständig vor neuen Herausforderungen. ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →-Verwaltung – enthält Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungshonorar.">HausgeldMonatliche Zahlung an die WEG-Verwaltung – enthält Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungshonorar.Weiterlesen → erklärt: Was Vermieter zahlen müssen und was absetzbar ist ist eines der Themen, das regelmäßig aufkommt – und bei dem viele unnötige Fehler machen.

Das Wichtigste vorab

Bevor wir ins Detail gehen: Das Thema ist eng verwandt mit den Grundlagen der Vermieterpflichten und dem Einstieg in die Vermietung. Wer diese kennt, hat eine solide Basis.

Grundlagen verstehen

Jedes Vermietungsthema basiert auf dem MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → (BGB) und den spezifischen Vereinbarungen im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →. Wichtig: Was nicht explizit geregelt ist, richtet sich nach dem Gesetz – und das ist oft nicht im Interesse des Vermieters.

Praktische Umsetzung

  • Informiere dich über das spezifische Thema aus verlässlichen Quellen (Haus & Grund, Anwalt)
  • Dokumentiere alles schriftlich
  • Handle proaktiv statt reaktiv
  • Hole bei Unsicherheit professionellen Rat

Häufige Fehler vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch zu spätes Handeln oder fehlende Dokumentation. Wie wir in unserem Ratgeber zu Nebenkostenabrechnungen und Mietkautionen beschreiben: Struktur und Sorgfalt zahlen sich immer aus.

Checkliste

  • ☑ Rechtslage geklärt
  • ☑ Im Mietvertrag korrekt geregelt
  • ☑ Schriftlich dokumentiert
  • ☑ Bei Unklarheiten: Fachmann konsultiert

Mehr: Vollständige Vermieterpflichten | Steuertipps für Vermieter

Hausgeld: Faustwerte für Vermieter

ObjektgrößeHausgeld ca.
1-Zimmer (30–40 m²)150–250 € / Monat
2-Zimmer (50–70 m²)200–350 € / Monat
3-Zimmer (70–100 m²)300–500 € / Monat

Wichtig: Das Hausgeld enthält die WEG-InstandhaltungsrücklageRücklage für zukünftige Reparaturen – empfohlen: 1-2 €/m²/Monat zurücklegen.Weiterlesen → und ist als Werbungskosten nicht vollständig absetzbar — nur der umlagefähige Anteil.

Hausgeldabrechnung 2024: Diese Positionen landen bei Ihnen als Vermieter

Die Hausgeldabrechnung ist für Vermieter oft eine Überraschungsquelle. Nach § 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen Sie als Eigentümer einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus anteilig für die Bewirtschaftung zahlen – unabhängig davon, ob Sie selbst dort wohnen oder vermieten.

Typische Positionen in der Abrechnung sind:

  • Verwaltungskosten: Gebühren für den Verwalter (üblicherweise 10–15 € pro Wohnung monatlich)
  • Instandhaltungsrücklage: Rückstellung für Dachsanierung, Fassade oder Heizungsaustausch – üblicherweise 1–1,5 € pro Quadratmeter monatlich
  • Betriebskosten der Gemeinschaftsanlagen: Strom für Flurbeleuchtung, HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen →, Straßenreinigung
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflicht
  • Reparaturen: Notwendige Instandsetzungen, die nicht in der Rücklage enthalten sind

Ein praktischer Fehler: Viele Vermieter zahlen das Hausgeld aus der Privatschatulle und vergessen, dass ein Teil davon steuerlich absetzbar ist. Die Verwaltungskosten und Reparaturen gehören zu den Werbungskosten für Ihre Mieteinnahmen – nicht aber die Instandhaltungsrücklage für zukünftige Arbeiten.

Steuerabzug beim Hausgeld: Was die Finanzbehörden akzeptieren

Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen laufenden Kosten und Kapitalbeschaffungsmaßnahmen. Diese Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Steuererklärung.

Abzugsfähig als Werbungskosten (§ 4 EStG):

  • Hausverwaltungsgebühren (100 %)
  • Tatsächlich bezahlte Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
  • Hausmeisterkosten und Reinigungsarbeiten
  • Laufende BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → (Wasser, Strom Gemeinschaftsflächen)
  • Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung

NICHT abzugsfähig:

  • Instandhaltungsrücklage (erst absetzbar, wenn tatsächlich ausgegeben)
  • Maßnahmen der energetischen Sanierung (nur über Absetzung für Abnutzung)
  • Umlagefähige Nebenkosten, die Ihre Mieter zahlen

Ein typischer Fehler aus der Praxis: Ein Vermieter zahlt 150 Euro monatlich Instandhaltungsrücklage und zieht alle 1.800 Euro pro Jahr ab. Das Finanzamt lehnt ab – zu Recht. Sie können nur das absetzen, was tatsächlich für Reparaturen ausgegeben wurde (etwa wenn die Verwaltung über die Rücklage ein Dach repariert).

Mieterhöhung und Hausgeld: Der rechtliche Zusammenhang

Eine häufige Frage: Darf ich die Miete erhöhen, wenn das Hausgeld steigt? Die Antwort ist nuanciert und hängt von Ihrem Mietvertrag ab.

Nach § 560 BGB können Sie Betriebskosten auf den Mieter umlegen – aber nur, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist und Sie die Nebenkosten explizit nennen. Das umfasst HausverwaltungExterne Verwaltung von Mietobjekten – kostet 5-8% der Bruttomiete, ab 3+ Einheiten sinnvoll.Weiterlesen → und laufende Betriebskosten, aber nicht die Instand

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