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Schönheitsreparaturen: Was Mieter wirklich zahlen müssen – und was Vermieter falsch machen

Schönheitsreparaturen sind eines der häufigsten Streitthemen zwischen Vermieter und Mieter. Und die Rechtslage ist eindeutig: Viele Standard-Klauseln aus alten Musterverträgen sind schlicht unwirksam. Als Vermieter musst du das wissen – sonst bleibst du auf den Renovierungskosten sitzen.

Was sind MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → auf Mieter übertragen werden.">SchönheitsreparaturenStreich- und Tapezierarbeiten – können per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.Weiterlesen → überhaupt?

Schönheitsreparaturen umfassen klassischerweise:

  • Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken
  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Streichen von Fenstern und Türen (Innenseite)
  • Lackieren von Holzböden (wenn mietvertraglich vereinbart)

Nicht dazu zählen: Erneuerung von Fußböden, Austausch von Armaturen oder die Beseitigung von Substanzschäden.

Wann sind Klauseln unwirksam?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen Klauseln gekippt. Diese Formulierungen scheitern vor Gericht:

  • Starre Fristenpläne: „Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre" – unwirksam, weil sie keinen tatsächlichen Renovierungsbedarf berücksichtigen
  • Quotenabgeltungsklauseln: Anteilige Zahlung bei Auszug vor Fristablauf – seit BGH-Urteil 2015 unwirksam
  • Endrenovierungsklauseln ohne Bedarf: Pflicht zur Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand – unwirksam
  • Farben-/Tapetenvorgaben: „Nur in weißer Farbe" oder „nur in hellen Farben" – in der Regel unwirksam

Was hält stand? Wirksame Klauseln richtig formulieren

Eine wirksame Klausel muss bedarfsorientiert sein und flexible Fristen enthalten. Bewährt hat sich folgende Formulierung:

„Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn und soweit dies nach dem Grad der Abnutzung erforderlich ist. Die Renovierungsfristen betragen erfahrungsgemäß für Küche, Bad und WC 3-5 Jahre, für sonstige Räume 5-8 Jahre."

Was passiert, wenn die Klausel unwirksam ist?

Ist die Klausel unwirksam, trägt der Vermieter alle Kosten für Schönheitsreparaturen – auch bei langer Mietdauer und starker Abnutzung. Einzige Ausnahme: Der Mieter hat die Wohnung über das normale Maß hinaus beschädigt. Dann greift das allgemeine Schadensersatzrecht.

Praxistipp: Wohnungsübergabeprotokoll ist entscheidend

Ohne ein sorgfältiges Wohnungsübergabeprotokoll kannst du später kaum beweisen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Dokumentiere den Zustand bei Einzug mit Fotos und Unterschrift des Mieters.

Renovierungskosten – was ist realistisch?

MaßnahmeKosten je m²
Wände streichen (1 Schicht)4–8 €
Wände streichen (2 Schichten)8–14 €
Tapezieren12–22 €
Heizkörper streichen30–60 € je Stück
Innentüren streichen60–120 € je Tür

Bei einer 70-m²-Wohnung fallen für eine vollständige Renovierung schnell 2.000–4.000 € an.

Checkliste: Schönheitsreparaturen beim Mieterwechsel

  • Mietvertrag auf wirksame Klauseln prüfen (ggf. Anwalt hinzuziehen)
  • Einzugsprotokoll mit Fotos und Beschreibung des Ausgangszustands
  • Auszugsprotokoll detailliert erstellen – Zustand Raum für Raum
  • Abnutzung von Schäden unterscheiden (normale Gebrauchsspuren ≠ Schaden)
  • Schadensersatzansprüche innerhalb der Verjährungsfrist (6 Monate nach Rückgabe) geltend machen

Weitere wichtige Informationen zu deinen Pflichten als Vermieter findest du in unserem Überblick zu Vermieterpflichten. Zu den Instandhaltungskosten insgesamt empfehlen wir den Artikel zu Instandhaltungskosten für Vermieter.

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