Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →). Als vermietender Eigentümer sollten Sie gut vorbereitet erscheinen.
Pflichtinhalt der Einladung
Die WEG-Verwaltung muss mindestens 2 Wochen vor der Versammlung einladen (§ 24 WEG). Die Einladung muss enthalten:
- Ort, Datum und Uhrzeit
- Tagesordnung mit allen Beschlusspunkten
- Jahresabrechnung (als Anlage)
- Wirtschaftsplan für das Folgejahr
Was als Eigentümer vorbereiten?
- ☑ Jahresabrechnung prüfen: Alle Positionen verständlich?
- ☑ InstandhaltungsrücklageRücklage für zukünftige Reparaturen – empfohlen: 1-2 €/m²/Monat zurücklegen.Weiterlesen →: Ausreichend oder zu niedrig?
- ☑ Eigene Anträge vorbereiten (z. B. Paketbox, E-LadestationWallbox für E-Autos im Mietshaus – Mieter können baulichen Einbau verlangen (seit 2020).Weiterlesen →, Sanierungsmaßnahme)
- ☑ Vollmacht erteilen, wenn man nicht erscheinen kann
- ☑ Protokolle der letzten Versammlung noch mal lesen
Wichtige Beschlusskategorien
| Beschlusstyp | Mehrheit | Beispiel |
|---|---|---|
| Ordentliche Beschlüsse | Einfache Mehrheit der Abstimmenden | Hausmeister beauftragen |
| Modernisierungen | Doppelt qualifizierte Mehrheit (2/3 + 50 % MEA) | Aufzug nachrüsten |
| Grundlegende Änderungen | Einstimmigkeit | Grundriss ändern |
Sonderumlage: Was tun?

Wenn die Instandhaltungsrücklage für geplante Maßnahmen nicht reicht, beschließt die WEG eine Sonderumlage. Als Eigentümer: Höhe prüfen, Notwendigkeit hinterfragen, ggf. Gegenanträge stellen.
Verwalterwahl und -kontrolle
Alle 3–5 Jahre (je nach Verwaltervertrag) wird der WEG-Verwalter neu gewählt. Wichtige Prüfpunkte: Verwaltungsgebühren, Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Jahresabrechnungen der Vorjahre.
Fazit
Gut vorbereitet in die Versammlung: Jahresabrechnung lesen, eigene Anträge vorbereiten, Vollmacht bei Abwesenheit erteilen. Aktive Teilnahme schützt die eigene Investition.
Eigentümerversammlung: Schritt-für-Schritt-Vorbereitung

- Tagesordnung einreichen: Eigene Punkte spätestens 2 Wochen vor Versammlung beim Verwalter einreichen
- Unterlagen anfordern: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokoll der letzten Versammlung
- Vollmacht erteilen: Wenn du nicht persönlich kommen kannst — schriftliche Vollmacht an Vertreter
- Zahlen prüfen: HausgeldMonatliche Zahlung an die WEG-Verwaltung – enthält Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungshonorar.Weiterlesen →-Abrechnung auf Plausibilität prüfen (Vergleich Vorjahr)
- Beschlussanträge formulieren: Konkret und rechtssicher — notfalls Rechtsanwalt einbeziehen
Typische Tagesordnungspunkte
| TOP | Beschlussart | Mehrheit erforderlich |
|---|---|---|
| Jahresabrechnung genehmigen | Einfacher Beschluss | Einfache Mehrheit |
| Wirtschaftsplan 2026 beschließen | Einfacher Beschluss | Einfache Mehrheit |
| Verwalter bestellen / abberufen | Einfacher Beschluss | Einfache Mehrheit |
| Bauliche Veränderung (Gemeinschaftseigentum) | Qualifizierter Beschluss | 2/3 Mehrheit + 50% MEA |
| Grundlagenänderung (Kostenverteilung etc.) | Vereinbarung | Alle Eigentümer |
Was tun wenn Beschlüsse rechtswidrig sind?
- Anfechtungsklage beim Amtsgericht innerhalb von 1 Monat nach Beschluss
- Nichtigkeitsklage: bei schwerwiegenden Mängeln jederzeit möglich
- Rechtsschutzversicherung prüfen — viele Hausratpolicen umfassen WEG-Streitigkeiten