Ratgeber

Eigentümerversammlung vorbereiten: Checkliste für Vermieter

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →). Als vermietender Eigentümer sollten Sie gut vorbereitet erscheinen.

Pflichtinhalt der Einladung

Die WEG-Verwaltung muss mindestens 2 Wochen vor der Versammlung einladen (§ 24 WEG). Die Einladung muss enthalten:

  • Ort, Datum und Uhrzeit
  • Tagesordnung mit allen Beschlusspunkten
  • Jahresabrechnung (als Anlage)
  • Wirtschaftsplan für das Folgejahr

Was als Eigentümer vorbereiten?

  • ☑ Jahresabrechnung prüfen: Alle Positionen verständlich?
  • InstandhaltungsrücklageRücklage für zukünftige Reparaturen – empfohlen: 1-2 €/m²/Monat zurücklegen.Weiterlesen →: Ausreichend oder zu niedrig?
  • ☑ Eigene Anträge vorbereiten (z. B. Paketbox, E-LadestationWallbox für E-Autos im Mietshaus – Mieter können baulichen Einbau verlangen (seit 2020).Weiterlesen →, Sanierungsmaßnahme)
  • ☑ Vollmacht erteilen, wenn man nicht erscheinen kann
  • ☑ Protokolle der letzten Versammlung noch mal lesen

Wichtige Beschlusskategorien

BeschlusstypMehrheitBeispiel
Ordentliche BeschlüsseEinfache Mehrheit der AbstimmendenHausmeister beauftragen
ModernisierungenDoppelt qualifizierte Mehrheit (2/3 + 50 % MEA)Aufzug nachrüsten
Grundlegende ÄnderungenEinstimmigkeitGrundriss ändern

Sonderumlage: Was tun?

Homeoffice-Ecke mit Schreibtisch und Laptop

Wenn die Instandhaltungsrücklage für geplante Maßnahmen nicht reicht, beschließt die WEG eine Sonderumlage. Als Eigentümer: Höhe prüfen, Notwendigkeit hinterfragen, ggf. Gegenanträge stellen.

Verwalterwahl und -kontrolle

Alle 3–5 Jahre (je nach Verwaltervertrag) wird der WEG-Verwalter neu gewählt. Wichtige Prüfpunkte: Verwaltungsgebühren, Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Jahresabrechnungen der Vorjahre.

Fazit

Gut vorbereitet in die Versammlung: Jahresabrechnung lesen, eigene Anträge vorbereiten, Vollmacht bei Abwesenheit erteilen. Aktive Teilnahme schützt die eigene Investition.

Eigentümerversammlung: Schritt-für-Schritt-Vorbereitung

Homeoffice-Ecke mit Schreibtisch und Laptop
  1. Tagesordnung einreichen: Eigene Punkte spätestens 2 Wochen vor Versammlung beim Verwalter einreichen
  2. Unterlagen anfordern: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokoll der letzten Versammlung
  3. Vollmacht erteilen: Wenn du nicht persönlich kommen kannst — schriftliche Vollmacht an Vertreter
  4. Zahlen prüfen: HausgeldMonatliche Zahlung an die WEG-Verwaltung – enthält Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungshonorar.Weiterlesen →-Abrechnung auf Plausibilität prüfen (Vergleich Vorjahr)
  5. Beschlussanträge formulieren: Konkret und rechtssicher — notfalls Rechtsanwalt einbeziehen

Typische Tagesordnungspunkte

TOPBeschlussartMehrheit erforderlich
Jahresabrechnung genehmigenEinfacher BeschlussEinfache Mehrheit
Wirtschaftsplan 2026 beschließenEinfacher BeschlussEinfache Mehrheit
Verwalter bestellen / abberufenEinfacher BeschlussEinfache Mehrheit
Bauliche Veränderung (Gemeinschaftseigentum)Qualifizierter Beschluss2/3 Mehrheit + 50% MEA
Grundlagenänderung (Kostenverteilung etc.)VereinbarungAlle Eigentümer

Was tun wenn Beschlüsse rechtswidrig sind?

  • Anfechtungsklage beim Amtsgericht innerhalb von 1 Monat nach Beschluss
  • Nichtigkeitsklage: bei schwerwiegenden Mängeln jederzeit möglich
  • Rechtsschutzversicherung prüfen — viele Hausratpolicen umfassen WEG-Streitigkeiten

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