Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) und das Mietrechtsanpassungsgesetz haben 2021 neue Rechte für Mieter geschaffen: Mieter können verlangen, dass eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge installiert wird. Als Vermieter musst du das erlauben – aber du kannst Bedingungen stellen.
Mieter haben ein Recht auf Lademöglichkeit
Seit 01.12.2020 gilt: Mieter können vom Vermieter verlangen, den Einbau einer Ladestation (Wallbox) zu gestatten. Das Recht gilt wenn:
- Ein Stellplatz vorhanden ist der zum Mietobjekt gehört
- Die bauliche Maßnahme technisch möglich ist
- Der Mieter die Kosten selbst trägt
Ablehnen kann der Vermieter in Ausnahmen
Du kannst den Einbau ablehnen oder verschieben wenn:
- Schwerwiegende bauliche Einwände bestehen (z. B. Elektroniksystem überlastet)
- Eine Gesamtlösung für das Gebäude geplant ist
- Du eine eigene, günstigere Gesamtlösung anbietest
Als Vermieter selbst aktiv werden: Die bessere Strategie
Statt Einzelinstallationen durch Mieter zuzulassen, lohnt sich eine eigene Gesamtlösung:
- Zentrales Lademanagement für das ganze Gebäude
- Lastmanagement verhindert Netzüberlastung
- Kosten auf alle Nutzer verteilen (Abrechnung per kWh)
- Wertsteigerung des Gebäudes durch professionelle Ladeinfrastruktur
Kosten und Förderprogramme
- Einzelne Wallbox (11 kW): 800–1.500 € inkl. Installation
- Gemeinschaftsanlage (8 Ladepunkte): 15.000–40.000 €
- KfW 442 (Solarstrom): Kombinierbar mit PV-Anlage
- Bafa-Förderung: Aktuell geprüft – Stand 2026 abfragen
- Netzbetreiber-Förderung: Manche Netzbetreiber bezuschussen Ladeinfrastruktur
Abrechnungsmodelle für Ladestrom
- Pauschalzuschlag zur Miete: Einfach, aber ungenau
- Eigene Zähler pro Stellplatz: Fair, aber aufwendig zu installieren
- Lademanagementsystem mit App: Beste Lösung – kWh-genaue Abrechnung, Mieter zahlen tatsächlichen Verbrauch
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Kostenverteilung bei Wallbox-Installation: Wer zahlt was?
Die Kostenfrage ist der häufigste Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Hier gibt es keine pauschale Antwort – es kommt auf die Konstellation an. Nach § 555 Abs. 1 BGB (Mietrechtsanpassungsgesetz) musst du als Vermieter den Einbau dulden, die Kosten verteilen sich aber nach dem Verursacherprinzip.
Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten für die Wallbox selbst (ca. 800–2.500 Euro, je nach Modell und Leistung). Du als Vermieter bezahlst jedoch die notwendigen Baumaßnahmen – also Elektroinstallation, Leitungsverlegung, eventuell Schachtarbeiten oder Fassadendurchbrüche. Diese Kosten können schnell 1.500–5.000 Euro übersteigen, besonders in älteren Häusern mit veralteter Elektrik.
Wichtig: Verlange vor Zustimmung ein unverbindliches Angebot eines zugelassenen Elektrikers. So weißt du realistisch, welche Summen auf dich zukommen. Manche Vermieter versuchen, diese Kosten über die Nebenkosten auf alle Mieter umzulegen – das ist rechtlich umstritten und sollte vorher mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Im Zweifelsfall haftest du selbst, wenn die Installation mangelhaft oder nicht fachgerecht ist.
Wallbox-Installation im ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →: Technische und rechtliche Hürden
In Mehrfamilienhäusern ist die Installation deutlich komplizierter als beim Einfamilienhaus. Hier kollidiert das Mieterrecht mit den Rechten der Wohnungseigentümer (falls du Hausbesitzer bist) oder mit dem Hausrecht des Eigentümers.
Wenn dein Mietshaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen →) ist, benötigst du vor Zustimmung einen Beschluss der Eigentümerversammlung nach § 21 WEG. Das gilt auch, wenn Leitungsschächte, Wände oder Gemeinschaftsflächen betroffen sind. Ein einzelner Eigentümer kann nicht einfach eine Wallbox installieren lassen – das hat das Landgericht München wiederholt bestätigt.
Typische Hürden in der Praxis: Mangelnde Kapazität in der Stromversorgung (viele ältere Häuser haben nur 63 Ampere Anschlussleistung), fehlende oder verschlossene Leitungsschächte, Parkplätze mit Splittbeton oder Fliesen, Mieterparkplätze ohne feste Zuordnung. Wenn mehrere Mieter Ladestationen wünschen, wird es komplex: Du musst prüfen, ob die Gesamtanlage das verträgt.
Mein Tipp: Beauftrage einen Elektroplanungsingenieur mit einer Machbarkeitsstudie (kostet ca. 500–1.000 Euro). Das schützt dich vor teuren Überraschungen und gibt dir Argumentationen für die Eigentümerversammlung.
Haftung, Versicherung und vertragliche Sicherung
Das größte Risiko für Vermieter liegt in der Haftung. Eine fehlerhaft installierte Wallbox kann zu Stromschlägen, Bränden oder Schäden an anderen Wohnungen führen. Nach § 555b BGB musst du dafür sorgen, dass die Installation fachgerecht erfolgt – das heißt: nur autorisierte Elektrofachkräfte, DIN-Normen, Sicherheitsschalter.
Überprüfe deine Haftpflichtversicherung. Viele Standard-Policen decken Schäden durch Ladestationen nicht automatisch ab – manche Versicherer verlangen sogar explizite Zustimmung oder berechnen Zusatzprämien.
Vertragliche Absicherung: Schließe einen schriftlichen Vereinbarung mit dem Mieter ab.