Ratgeber

WEG: Rechte und Pflichten als Vermieter in der Eigentümergemeinschaft

Was ist die ETWEigentumswohnung – häufigste Form der Kapitalanlage-Immobilie für Privatanleger.Weiterlesen →, mehr Verwaltungsaufwand.">MehrfamilienhausGebäude mit mehreren Wohneinheiten – bessere Renditen als ETW, mehr Verwaltungsaufwand.Weiterlesen →.">WEGWohnungseigentümergemeinschaft – Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus.Weiterlesen → und warum ist sie für Vermieter wichtig?

Wenn du eine Eigentumswohnung vermietest, bist du automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG regelt alle Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen: Treppenhaus, Fassade, Dach, Heizungsanlage, Außenanlagen.

Als Vermieter hast du besondere Rechte UND Pflichten innerhalb der WEG — das ist entscheidend für die Verwaltung deiner Wohnung und das Verhältnis zu deinem Mieter.

Eigentümerversammlung: Deine Rechte

Jeder WEG-Eigentümer hat das Recht, an der jährlichen Eigentümerversammlung teilzunehmen. Dort werden wichtige Entscheidungen getroffen: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen, HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen →. Dein Stimmrecht richtet sich nach deinem Miteigentumsanteil (MEA).

Als Vermieter solltest du die Versammlung nie versäumen. Beschlüsse über teure Sonderumlagen oder Modernisierungen können deine Rendite direkt beeinflussen. Tipp: Wenn du nicht persönlich erscheinen kannst, bevollmächtige jemanden schriftlich.

Sonderumlage: Der unerwartete Kostenfaktor

Eine der größten Überraschungen für WEG-Vermieter ist die Sonderumlage. Wenn die InstandhaltungsrücklageRücklage für zukünftige Reparaturen – empfohlen: 1-2 €/m²/Monat zurücklegen.Weiterlesen → nicht ausreicht — z.B. für eine dringende Dachsanierung — kann die WEG eine Sonderumlage beschließen, die alle Eigentümer anteilig zahlen müssen.

MaßnahmeTypische Kosten (Gesamtanlage)Ihr Anteil (10% MEA)
Dachsanierung80.000–150.000 €8.000–15.000 €
Fassadendämmung100.000–200.000 €10.000–20.000 €
Fahrstuhl-Modernisierung30.000–60.000 €3.000–6.000 €
Heizungsanlage40.000–80.000 €4.000–8.000 €

Diese Sonderumlagen kannst du NICHT auf den Mieter umlegen (nur laufende BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → sind umlagefähig). Sie gehen auf deine eigene Rendite.

Hausordnung und Mieter

Die WEG-Hausordnung gilt auch für deine Mieter — sie sind daran gebunden, da du als Eigentümer verpflichtet bist, die Hausordnung einzuhalten. Füge deshalb immer einen Verweis auf die aktuelle WEG-Hausordnung in deinen MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → ein und übergib deinem Mieter eine Kopie.

Wenn dein Mieter gegen die Hausordnung verstößt (Lärm, falsche Mülltrennung, unerlaubte Nutzung), bist DU als Eigentümer gegenüber der WEG verantwortlich. Du kannst und musst dann deinen Mieter abmahnen.

Verwalterzustimmung bei Vermietung

Manche WEG-Teilungserklärungen schreiben vor, dass der Verwalter der Vermietung zustimmen muss. Prüfe deine TeilungserklärungDokument das regelt was zu einer Eigentumswohnung gehört – muss vor Kauf geprüft werden.Weiterlesen → auf diese Klausel. In der Praxis wird die Zustimmung selten verweigert, aber du brauchst sie schriftlich — sonst kann der Mietvertrag anfechtbar sein.

Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Kurzzeitvermietung (Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen →) kann die WEG per Beschluss einschränken oder untersagen. Prüfe deshalb vor einer Airbnb-Nutzung, ob deine WEG dies erlaubt.

Stimmrechte in der Eigentümerversammlung: Was Vermieter wirklich entscheiden

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung hast du das gleiche Stimmrecht wie selbstnutzende Eigentümer — gemessen nach deinem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Das regelt § 25 WEG. Ein häufiger Anfängerfehler: Viele Vermieter glauben, dass der Mieter bei der Eigentümerversammlung mitbestimmen darf. Das ist falsch. Nur der Eigentümer (also du) hat Stimmrecht, nicht der Mieter.

Bei grundsätzlichen Entscheidungen wie Dachsanierung, Heizungserneuerung oder Fassadenmodernisierung brauchst du als Vermieter oft die Zustimmung deiner Mitteigentümer. Besonders wichtig: Beschlüsse zur Umlage von Instandhaltungskosten. Hier kannst du als Vermieter zwar selbst abstimmen, die tatsächliche Zahlung läuft aber über deine NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → mit dem Mieter. Das bedeutet: Du kannst mitentscheiden, letztlich zahlt teilweise dein Mieter.

Regelmäßig entstehen Konflikte, wenn Vermieter nicht bei der Eigentümerversammlung erscheinen. Viele unterschätzen, dass Beschlüsse auch ohne ihre Anwesenheit gültig sind. Wenn drei Viertel aller Eigentümer eine Dachsanierung beschließen und du nicht dabei warst, bist du trotzdem zur Zahlung deines Anteils verpflichtet.

Instandhaltungsrücklagen und Reparaturkosten: Die versteckte Vermieter-Falle

Viele Vermieter unterschätzen die Kostenrisiken, die sich aus der WEG-Mitgliedschaft ergeben. § 16b WEG schreibt vor, dass die Eigentümergemeinschaft Instandhaltungsrücklagen für Großreparaturen bildet. Der Verwaltungsrat muss jährlich einen Wirtschaftsplan aufstellen mit prognostizierten Kosten für Sanierungen der nächsten Jahre.

Hier die kritische Stelle: Ist die Rücklagenkasse leer oder unterfinanziert, können Sondermitgliedsbeiträge beschlossen werden. Dies kann dich als Vermieter mit mehreren tausend Euro treffen — unerwartet und oft schnell. Ein Beispiel: Die Heizungsanlage muss 2025 erneuert werden. Statt der kalkulierten 35.000 Euro kostet sie 45.000 Euro. Diese 10.000 Euro Mehrkosten werden oft auf alle Eigentümer umgelegt, unabhängig davon, ob sie vermieten oder selbst nutzen.

Besonders tückisch: Du kannst diese Kosten nicht vollständig auf den Mieter umlegen. Die Umlage ist auf Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung begrenzt. Große Instandhaltungen sind oft Kapitalmaßnahmen und fallen nicht unter die regelmäßigen Nebenkosten. Das bedeutet: Der Eigentümer (du) trägt einen Teil der Last selbst.

Abrechnung mit Mietern: Was du von der WEG-Entscheidung weitergeben darfst

Das Wichtigste für Vermieter: Nicht jede Entscheidung der WEG darfst du auf den Mieter abwälzen. Hier gelten klare gesetzliche Grenzen nach § 1 und § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).