Fast jeder Vermieter fordert eine Schufa-Auskunft. Aber viele wissen nicht genau, wie man sie liest und was die einzelnen Einträge bedeuten. Hier kommt die Erklärung.
Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und stellt diese Unternehmen und – auf Anfrage – auch Privatpersonen zur Verfügung.
Welche Auskunft ist für Vermieter relevant?
Der Mieter sollte dir die „Schufa-Bonitätsauskunft" (früher „Meine Schufa Kompakt") vorlegen. Diese enthält:
- Schufa-Score (Prozentwert: wie wahrscheinlich ist Zahlungszuverlässigkeit)
- Anzahl und Art der Kreditverpflichtungen
- Negative Einträge (Zahlungsausfälle, Mahnbescheide, Insolvenzen)
Was ist ein guter Schufa-Score?
- Über 97 %: Sehr geringes Ausfallrisiko → grünes Licht
- 95–97 %: Geringes Risiko → akzeptabel
- 90–95 %: Erhöhtes Risiko → genauer prüfen
- Unter 90 %: Deutlich erhöhtes Risiko → Vorsicht
Welche Einträge sind kritisch?
- Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) → sehr kritisch
- Laufende Insolvenz → ablehnen
- Mehrere Mahnbescheide → warnendes Zeichen
- Kreditkonto-Pfändung → kritisch
Was ist harmlos?
- Viele Kreditkonten: Nicht per se schlecht, wenn alle ordentlich bedient
- Anfragen: Kreditanfragen werden notiert, sind aber kein negativer Eintrag
- Alte erledigte Einträge: Werden nach 3 Jahren gelöscht
Schufa nicht älter als 3 Monate
Fordere immer eine aktuelle Auskunft – nicht älter als 3 Monate. Ältere Auskunfte spiegeln aktuelle Situation nicht wider.
Mehr: Mieter systematisch auswählen | Selbstauskunft vom Mieter anfordern
Welche Auskunft darf der Vermieter bei der SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen → anfordern?
- SCHUFA-Bonitätsauskunft: Kann der Bewerber vorlegen — zeigt Gesamtbewertung und negative Einträge
- SCHUFA-Score: Vermieter dürfen nicht selbst anfragen, nur Bewerber können Auskunft für sich anfordern
- Was steckt dahinter: Zahlungsausfälle, Mahnbescheide, Insolvenzen, Girokonten
Wann ist ein Mieter trotz SCHUFA-Eintrag akzeptabel?
Alte Einträge (3+ Jahre, bereits beglichen) sind oft irrelevant. Entscheidend ist das aktuelle Einkommen und ob der Bewerber nachweislich alle laufenden Verpflichtungen erfüllt.
Tipp: Vermieter dürfen Einkommensnachweise der letzten 3 Monate und Gehaltsabrechnungen anfordern — das ist aussagekräftiger als eine alte SCHUFA-Eintragung.
Die Schufa-Auskunft richtig interpretieren: Scoring-Punkte und Ampelsystem
Die Schufa vergibt einen sogenannten Bonitätsscore zwischen 0 und 100 Prozent. Hier gilt: Je höher die Punktzahl, desto besser die Kreditwürdigkeit. Als Vermieter solltest du folgende Schwellwerte kennen:
- 95-100 Prozent: Sehr geringes Risiko – kaum Ausfallwahrscheinlichkeit
- 80-95 Prozent: Geringes bis erhöhtes Risiko – noch akzeptabel für Wohnvermietung
- 50-80 Prozent: Erhöhtes Risiko – sorgfältige Prüfung anderer Unterlagen notwendig
- Unter 50 Prozent: Hohes Risiko – Absage empfohlen, es sei denn, ein Bürge ist vorhanden
Wichtig: Ein niedriger Score allein ist kein Ausschlusskriterium. Nach § 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) darfst du nicht diskriminierend ablehnen. Eine ablehnende Entscheidung muss immer sachlich begründbar sein – also nicht nur wegen eines schwachen Scores, sondern basierend auf der Gesamtwürdigung.
Negative Einträge erkennen: Was sind Deal-Breaker?
In der Schufa-Auskunft findest du unter „Negative Merkmale" folgende kritische Einträge:
- Zahlungsausfälle: Offene Rechnungen oder Mahnungen – besonders relevant, wenn sie von Wohnungsbauunternehmen oder anderen Vermietern stammen
- Eintragungen von Inkassostellen: Zeigen unbeglich Schulden an
- Haftbefehle zur Erzwingung von Geldleistungen: Nach § 802g ZPO ein absolutes Ausschlusskriterium
- Insolvenzverfahren (eröffnet oder abgelehnt): Besondere Vorsicht – prüfe, ob das Verfahren abgeschlossen ist
- Eintragungen wegen Mietschulden: Das ist das Rote Tuch für jeden Vermieter und rechtfertigt eine Absage
Typischer Fehler: Viele Vermieter lehnen Kandidaten sofort ab, wenn es einen Eintrag gibt – unabhängig vom Alter. Bedenke: Einträge verfallen nach Fristen (meist 3 Jahre nach Begleichung). Ein Kandidat mit vor fünf Jahren begleichter Schuld verdient eine zweite Chance, besonders wenn die Bonitätsentwicklung seitdem positiv ist.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei kritischen Scores
Ein niedriger Schufa-Score macht deine Entscheidung nicht unmöglich – aber anspruchsvoller. Fachkundige Vermieter kombinieren die Schufa-Auskunft mit anderen Dokumenten:
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen: Zeigen, ob der Kandidat dauerhaft solvent ist – mindestens die letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag: Prüfe auf Befristung. Bei prekären Beschäftigungsverhältnissen ist das Risiko höher
- Referenzen von früheren Vermietern: Nach § 553 BGB kannst du diese anfordern. Mietschulden in der Vorgeschichte sind ausschlaggebend
- Mietkaution: Bei riskanten Kandidaten ist eine Kaution von drei Monetsmieten (§ 551 Abs. 1 BGB) berechtigt und sinnvoll
- Bürge: Bei unzureichender Bon
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