Ratgeber

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete: So geht es richtig (2026)

Die MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → auf die ortsübliche VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → ist das Standardwerkzeug für Vermieter, die ihre Miete anpassen wollen. Sie ist gesetzlich geregelt, hat klare Fristen — und kann vom Mieter angefochten werden. Hier erkläre ich den Ablauf Schritt für Schritt.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einer Gemeinde üblicherweise für vergleichbare Wohnungen (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage) gezahlt wird. Sie wird ermittelt aus:

  • Dem MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → (wo vorhanden)
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Auskunft aus einer Mietdatenbank
  • Vergleich mit drei ähnlichen Wohnungen

Die gesetzlichen Grenzen der Mieterhöhung

Kappungsgrenze: Maximal 20% in 3 Jahren

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% erhöht werden — unabhängig davon, wie weit die ortsübliche Vergleichsmiete liegt. In vielen Städten (Ballungsräume) gilt sogar nur 15%.

Kein Überschreiten der Vergleichsmiete

Du kannst die Miete nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen — nicht darüber.

Sperrfrist: 15 Monate nach letzter Erhöhung

Nach einer Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate warten, bevor du die nächste Erhöhung verlangen kannst.

Der Ablauf einer Mieterhöhung

Schritt 1: Vergleichsmiete ermitteln

Prüfe zunächst den aktuellen Mietspiegel deiner Stadt. Den findest du auf der Website der Stadt oder des Statistischen Amts. Schau, wo deine Wohnung im Mietspiegel einzuordnen ist (Größe, Ausstattung, Lage, Baujahr).

Schritt 2: Erhöhungspotenzial berechnen

Berechne:

  • Aktuelle Miete: z.B. 700 €
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: z.B. 850 €
  • Maximal mögliche Erhöhung (20% Kappung): 700 × 1,20 = 840 €
  • Tatsächlich machbar: 840 € (da unter Vergleichsmiete)

Schritt 3: Schriftliche Mieterhöhung verfassen

Das Schreiben muss enthalten:

  • Den neuen Mietbetrag
  • Die Begründung (Mietspiegel mit Einordnung, oder Vergleichswohnungen)
  • Das Datum, ab dem die Erhöhung gelten soll
  • Hinweis, dass der Mieter 2 Monate Zeit zur Zustimmung hat

Schritt 4: Zustimmungsfrist abwarten

Der Mieter hat 2 Monate Zeit zu überlegen, ob er zustimmt. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens.

Beispiel: Schreiben geht am 5. März zu → Zustimmungsfrist endet am 31. Mai → Neue Miete ab 1. Juni.

Schritt 5: Was wenn der Mieter ablehnt?

Stimmt der Mieter nicht zu, hast du 3 Monate Zeit (nach Ende der Zustimmungsfrist), eine Zustimmungsklage vor dem Amtsgericht einzureichen. Das Gericht prüft dann, ob die Erhöhung berechtigt ist.

Musterschreiben: Mieterhöhungsverlangen

Sehr geehrte/r [Mieter],

hiermit verlange ich gemäß § 558 BGB die Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete für Ihre Wohnung [Adresse] von derzeit [alt] € auf [neu] € monatlich, gültig ab dem [Datum].

Die neue Miete entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem Mietspiegel [Stadt] [Jahr], Feld [X/Y], der eine Vergleichsmiete von [Betrag] €/m² ausweist. Ihre Wohnung (Größe: X m², Baujahr: XXXX, Ausstattung: …) ist in diesem Feld einzuordnen.

Bitte bestätigen Sie Ihre Zustimmung bis zum [Datum] schriftlich.

Mietpreisbremse: Gilt sie auch hier?

Die MietpreisbremseGesetz das Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete begrenzt.Weiterlesen → (§ 556d BGB) gilt nur für Neuvermietungen — nicht für Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Bei Bestandsmietern kannst du also bis zur KappungsgrenzeMaximal 20% Mieterhöhung in 3 Jahren – in Gebieten mit Wohnungsmangel nur 15%.Weiterlesen → erhöhen, auch wenn die Wohnung in einem Mietpreisbremsen-Gebiet liegt.

Checkliste Mieterhöhung

  • Letzte Mieterhöhung war vor mehr als 15 Monaten
  • Mietspiegel geprüft und Einordnung bestimmt
  • Kappungsgrenze berechnet (15% oder 20%)
  • Schriftliches Mieterhöhungsverlangen verfasst
  • Per Einwurfeinschreiben zugesandt
  • Zustimmungsfrist im Kalender notiert

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