Ratgeber

KfW-Förderung für Vermieter: Welche Zuschüsse gibt es für energetische Sanierung?

Energetische Sanierung ist für Vermieter Pflicht und Chance zugleich. Pflicht, weil das Gebäudeenergiegesetz (GEGGebäudeenergiegesetz – regelt Energieeffizienzanforderungen für Gebäude in Deutschland.Weiterlesen →) strenger wird. Chance, weil Staat und KfWKreditanstalt für Wiederaufbau – bietet günstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierung.Weiterlesen → Förderungen bereitstellen — teils als Zuschuss, teils als günstige Kredite. Hier verschaffe ich dir einen Überblick.

Warum energetische Sanierung für Vermieter relevant ist

  • Neue GEG-Anforderungen: Ab bestimmten Energieklassen werden Vermietungsverbote diskutiert
  • Höhere Energiekosten → Mieter achten mehr auf Betriebskosten
  • Steigende Wertsteigerung bei guten Energieklassen
  • Staatliche Förderungen können bis zu 15% der Sanierungskosten abdecken

Das wichtigste Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das BEG des Bundeswirtschaftsministeriums ist das zentrale Förderinstrument. Es gibt zwei Wege:

Weg 1: KfW-Kredit (Programm 261)

Zinsgünstiger Kredit für die energetische Sanierung auf KfW-Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70 etc.):

  • Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von 5–45% je nach erreichtem Effizienzhaus-Level
  • Antrag über Hausbank, die dann KfW-Mittel weiterleitet

Weg 2: BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Wer nicht das ganze Gebäude saniert, kann Einzelmaßnahmen beim BAFA bezuschussen lassen:

  • Wärmepumpe: 25–70% der förderfähigen Kosten
  • Solarthermie: 25–35%
  • Dämmung Außenwand / Dach / Keller: 15%
  • Neue Fenster und Türen: 15%
  • Lüftungsanlagen: 15%

Einschränkungen bei Vermietung

Wichtig: Einige Förderprogramme unterscheiden zwischen EigennutzungSelbst in der Wohnung wohnen – steuerlich anders als Vermietung, andere Verkaufsregeln.Weiterlesen → und Vermietung. Für vermietete Wohnungen gelten oft niedrigere Fördersätze. Prüfe vor Antragstellung genau, ob du als Vermieter förderberechtigt bist.

Pflicht: Energieberater vor Antrag

Für BEG-Förderungen ist ein zugelassener Energieberater (iSFP oder Effizienzhaus-Berater) Pflicht. Er erstellt die technischen Nachweise und begleitet den Förderantrag. Kosten: 1.500–4.000 € — aber auch die Energieberatung selbst kann gefördert werden.

Modernisierungsmieterhöhung nach Sanierung

Nach einer energetischen Sanierung kannst du die Miete um 8% der aufgewendeten Kosten (abzüglich Fördergelder) erhöhen. Das macht die Investition doppelt attraktiv: Förderung senkt die Kosten, MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → steigert die Einnahmen.

Beispiel: WärmepumpeModernes Heizsystem – ab 2024 Pflicht bei Neuinstallation zu 65% erneuerbar, gefördert bis 70%.Weiterlesen → für 25.000 €, BAFA-Förderung 35% = 8.750 €. Netto-Investition: 16.250 €. Jährliche Mieterhöhung: 16.250 × 8% = 1.300 € (108 €/Monat).

Checkliste: Bevor du mit der Sanierung beginnst

  • Energieberater beauftragen (vor Antragstellung Pflicht)
  • Welche Maßnahmen sind sinnvoll (Gebäudezustand analysieren)?
  • Welches BEG-Programm passt (Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen)?
  • Antrag BEFORE Baubeginn stellen (rückwirkende Förderung nicht möglich!)
  • Mietrecht beachten (Ankündigungspflicht, Modernisierungsmieterhöhung)

Der häufigste Fehler: Mit der Sanierung beginnen, bevor der Förderantrag bewilligt ist. Das führt zum Verlust der Förderung.

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