Ratgeber

Wohnung in Köln oder Frankfurt vermieten: Mietmarkt und Tipps für Vermieter

Köln und Frankfurt gehören zu den attraktivsten Wohnungsmärkten in Deutschland — aus verschiedenen Gründen. Frankfurt als Bankenmetropole, Köln als kulturelle und mediale Drehscheibe. Für Vermieter sind beide Städte interessant — aber mit unterschiedlichen Profilen.

Kölner Mietmarkt

Köln wächst kontinuierlich und hat eine der jüngsten Bevölkerungen unter Deutschlands Großstädten. Typische Mietpreise:

StadtbereichKaltmieteGrundmiete ohne Betriebskosten – wird für Mietpreisbremse und Mieterhöhung zugrunde gelegt.Weiterlesen → (€/m²)
Innenstadt, Ehrenfeld, Nippes14–20 €/m²
Lindenthal, Bayenthal, Deutz12–18 €/m²
Kalk, Mülheim, Chorweiler9–13 €/m²

Besonderheiten Köln

  • MietpreisbremseGesetz das Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf max. 10% über ortsüblicher VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → begrenzt.Weiterlesen → gilt für das gesamte Stadtgebiet
  • Qualifizierter MietspiegelOffizielle Übersicht der ortsüblichen Mieten – Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen → vorhanden
  • Karneval-Hochsaison: Kurzzeitvermietung sehr gefragt (Februar)
  • Viele Studenten und Kreativwirtschaft: Starke Nachfrage nach 1–2-Zimmer-Wohnungen

Frankfurter Mietmarkt

Frankfurt ist teurer als Köln und hat eine sehr internationale Mieterstruktur (Banken, Messebranche, Flughafen). Typische Mietpreise:

StadtbereichKaltmiete (€/m²)
Westend, Nordend, Sachsenhausen18–28 €/m²
Bornheim, Bockenheim, Dornbusch14–20 €/m²
Fechenheim, Bergen-Enkheim, Bonames11–15 €/m²

Besonderheiten Frankfurt

  • Mietpreisbremse gilt in Frankfurt
  • Sehr hohe Nachfrage nach möblierten Wohnungen (Expatss, Banker)
  • IAA und Messewoche: Kurzzeit-Buchungen bis 5x Normalpreis möglich
  • Internationale Mietergruppe: Englischsprachige Kommunikation bei Superhost-Status bringt mehr Buchungen.">AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen → sehr wertvoll

Vergleich: Köln vs. Frankfurt für Vermieter

KriteriumKölnFrankfurt
Kaufpreise4.000–7.000 €/m²5.000–9.000 €/m²
Mietpreise12–20 €/m²14–28 €/m²
Bruttorendite3–4,5%2,5–4%
LeerstandsrisikoSehr geringSehr gering
RegulierungMittelMittel

Tipps für Vermieter in Köln und Frankfurt

Für Köln

  • Ehrenfeld und Nippes: Stark wachsende Stadtteile, gute Renditeperspektive
  • Karneval nutzen (wenn Genehmigung möglich)
  • Studenten-WGWohngemeinschaft – einzelne Zimmer an mehrere Mieter vermieten, höhere Gesamtmiete möglich.Weiterlesen →-Zimmer: Sehr gefragt und teuer pro m²

Für Frankfurt

  • Möblierte Wohnungen für Expats: 30–50% Mietaufschlag möglich
  • Messekalender kennen und Preise entsprechend anpassen
  • Bornheim und Dornbusch: Günstigere Einstiegspunkte mit guter Anbindung

Gemeinsame Empfehlungen

  • Mietspiegel der jeweiligen Stadt vor Neuvermietung prüfen
  • Mietpreisbremse beachten (gilt in beiden Städten)
  • Haus & Grund Ortsverband als Ressource nutzen

Nebenkosten korrekt abrechnen – häufige Fehler in Köln und Frankfurt

Eine der größten Fehlerquellen bei der Vermietung in beiden Städten ist die NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen →. Nach § 556 Abs. 3 BGB müssen Vermieter die Abrechnung spätestens bis zum Ende des ersten Monats des folgenden Abrechnungszeitraums einreichen – viele Vermieter halten diese Frist nicht ein und riskieren damit Anspruchsverluste.

In Frankfurt und Köln sind folgende Posten besonders kritisch:

  • HeizkostenMüssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – mindestens 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Fläche.Weiterlesen →: Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist verpflichtend (§ 556 Abs. 1 BGB). Pauschalen funktionieren nur mit expliziter, schriftlicher Zustimmung des Mieters.
  • Nebenkosten für Gemeinschaftsflächen: Flure, Treppenhaus und Außenanlagen müssen korrekt nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt werden – nicht pauschal auf alle Wohnungen gleich.
  • HausmeisterKümmert sich um laufende Aufgaben im Mietshaus – Kosten umlegbar als Betriebskosten.Weiterlesen → und Reinigung: Oft werden hier zu hohe Kostenblöcke abgerechnet. Frankfurt hat hier durch Gerichtsurteile strenge Maßstäbe etabliert – ca. 0,50–1,20 € pro m² Wohnfläche gelten als marktgerecht.

Praktischer Tipp: Nutzen Sie für die Abrechnung ein Hausverwaltungsprogramm oder arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen. Die 50–100 € Kosten sparen Ihnen teure Rechtsstreitigkeiten.

Mietpreisbremse und Staffelmietverträge – Was in Köln und Frankfurt wirklich gilt

Beide Städte unterliegen teilweise der Mietpreisbremse, allerdings mit unterschiedlichen Regelungen. Köln hat strengere Regeln: Bei Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Frankfurt ist ebenfalls betroffen, mit einer Regelung von maximal 10 % Überschreitung.

Staffelmietverträge sind zwar rechtlich zulässig, aber der Bundesgerichtshof hat hier enge Grenzen gezogen: Die Gesamtsteigerung über den gesamten MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → darf nicht unverhältnismäßig sein. Typisch sind Erhöhungen von 0,50–1,00 € pro m² im Zweijahresrhythmus.

Ein konkretes Beispiel: Eine 80 m² Wohnung in Kölns Innenstadt mit 16 €/m² = 1.280 € Kaltmiete. Eine Staffel von +1 € pro m² nach 2 Jahren ist unauffällig, entspricht aber einer Steigerung von 6,25 % – eine Marktüblichkeit.

Wichtig: Staffelmietverträge müssen vor Mietbeginn schriftlich vereinbart sein (§ 557a BGB). Nachträgliche Vereinbarungen sind unwirksam. Dokumentieren Sie das Unterzeichnungsdatum sorgfältig.

Maklergebühren und Exposé-Anforderungen – aktuelle Regelungen 2024

Seit November 2023 greift die geänderte Maklergebührenverordnung (MaBV): Der Auftraggeber trägt die volle ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen →, nicht mehr der Mieter. Für Vermieter in Köln und Frankfurt bedeutet das: Kalkulieren Sie 3–4 % Provision plus Mehrwertsteuer ein.

Was viele Vermieter übersehen: Das Maklerexposé muss folgende Punkte enthalten, sonst sind die Maklergebühren nicht fällig: