Ratgeber

Vermieter-Jahreskalender: Alle Aufgaben im Überblick

Januar–März: Steuern und Abrechnung

  • Januar: Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr erstellen und an Mieter senden (Frist: 31. Dezember!)
  • Januar: Heizkostenzähler ablesen lassen oder Ablesedaten von Dienstleister anfordern
  • Februar/März: Steuererklärung vorbereiten (Anlage VSteuerformular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – jährlich auszufüllen.Weiterlesen →, alle Belege sortieren)
  • März: Zinsbescheinigung der Bank für das Vorjahr anfordern

April–Juni: Frühjahr-Inspektion

  • April: Objektbegehung: Zustand des Gebäudes nach Winter prüfen (Dach, Fassade, Außenanlagen)
  • April: Gartenpflege starten wenn selbst zuständig
  • Mai: Fenster auf Dichtigkeit prüfen (vor Sommer)
  • Juni: Klimatisierungsbedarf prüfen (Dachgeschosswohnungen besonders)

Juli–September: Wartung und Vorbereitung

  • Juli: Heizung warten lassen (Herbst-Vorsaison, Handwerker haben noch Kapazitäten)
  • August: Rauchmelder-Jahrestest durchführen (meistens Vermieter-Pflicht)
  • September: Heizkostenvorauszahlungen prüfen — passen sie zu den erwarteten Kosten?
  • September: Schornsteinfeger-Termin koordinieren

Oktober–Dezember: Jahresabschluss

  • Oktober: Betriebskostenabrechnung beginnen (Vorjahres-Abrechnung bis 31.12. versenden!)
  • Oktober: Mietpreise prüfen: Liegt deine Miete noch im Markt?
  • November: HausordnungRegeln für das Zusammenleben im Haus – nur wenn Teil des Mietvertrags rechtlich bindend.Weiterlesen → auf Mieter übertragen werden.">WinterdienstRäum- und Streupflicht – kann per Hausordnung auf Mieter übertragen werden.Weiterlesen →-Regelung aktivieren (eigene Verpflichtung oder Mieter?)
  • November: Nebenkostenvorauszahlungen für das neue Jahr anpassen
  • Dezember: BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → abschicken (Frist beachten!)
  • Dezember: Steuerbelege für das laufende Jahr vollständig sammeln

Monatliche Aufgaben (ganzjährig)

  • Mieteingang prüfen (3.–5. Werktag)
  • Nicht eingegangene Mieten sofort mahnen
  • Handwerker-Anfragen und Reparaturaufträge bearbeiten
  • Mieterkorrespondenz beantworten

Jährliche Pflichttermine

TerminWas ist zu tunGesetzliche Frist
SchornsteinfegerBegehung und Reinigung der HeizanlageJährlich (Schornsteinfeger koordiniert)
Rauchmelder-TestFunktion aller Rauchmelder prüfenJährlich (je nach Bundesland)
BetriebskostenabrechnungAbrechnung für Vorjahr erstellen und senden12 Monate nach Abrechnungsperiode
Heizkostenzähler-AblesungJahresverbrauch ablesenEinmal jährlich (oft Jahresende)
Grundsteuer-ZahlungQuartalszahlungen oder Jahresbetrag15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Tools für den Überblick

Nutze einen Kalender (Google Calendar, Outlook) mit wiederkehrenden Erinnerungen für alle Jahresaufgaben. Die meisten Vermieter-Softwaretools haben auch integrierte Erinnerungsfunktionen. Besonders wichtig: Die 12-Monats-Frist für die Betriebskostenabrechnung — diese Frist zu verpassen kostet dich die Nachforderung.

Juli–September: Wartung und Reparaturen im Hochsommer

Der Sommer ist die ideale Zeit für grössere Instandhaltungsmassnahmen, die Mieter im Winter stören würden. Nach § 535 BGB sind Sie als Vermieter verpflichtet, die Mieträume in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet konkret:

  • Juli: Dachabdichtung und Regenrinnen nach der Frühjahrsinspektion sanieren – Wasserschäden entstehen häufig durch Verzögerungen
  • August: Fassadenrisse und Putzschäden beheben, um Feuchtigkeitsschäden im Herbst zu vermeiden
  • September: Heizungsanlage vom Fachbetrieb warten lassen (TÜV-Fristen beachten) – mindestens 6 Wochen vor der Heizperiode

Häufiger Fehler: Vermieter verschieben Wartungen auf die kühlere Jahreszeit. Das führt aber zu Notfallkosten (20–30% Aufschlag) und schadet Ihrem Schadensersatzanspruch bei Mieterreklamationen. Dokumentieren Sie alle durchgeführten Arbeiten schriftlich – diese Unterlagen sind bei Rechtsstreitigkeiten Gold wert.

Oktober–November: Vorbereitung auf die Heizperiode und Betriebskostenkalkulation

Der Herbst erfordert finanzielle Vorausschau. Spätestens im Oktober müssen Sie die Betriebskostenumlage für das kommende Jahr kalkulieren:

  • Oktober: Nebenkosten der letzten 3 Jahre analysieren und durchschnittliche HeizkostenMüssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – mindestens 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Fläche.Weiterlesen → ermitteln – dies ist die Basis für die Vorauszahlungen (§ 560 BGB)
  • Oktober: Versicherungsprämien für Gebäudeversicherung überprüfen und ggf. neu kalkulieren
  • November: Neue Betriebskostenvorauszahlungen mit 6 Wochen Ankündigungsfrist mitteilen (Frist: bis 30. November für Januar-Zahlungen)
  • November: Schornsteinfeger-Termine für Heizungsanlage koordinieren

Die häufigste Kostenfalle: Vergessene Erhöhungen bei Versicherungen. Im Durchschnitt steigen Gebäudeversicherungen jährlich um 3–5%. Vermieter, die diese nicht an Mieter weitergeben, subventionieren damit ihre Mieteinnahmen illegitim. Dies führt zu fehlenden Mitteln für Instandhaltung.

Dezember: Jahresabschluss und Planung 2025

Der Dezember ist der kritischste Monat für rechtzeitige Abrechnung und strategische Planung:

  • Bis 31. Dezember: Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr erstellen und an alle Mieter senden (nicht verhandelbarer Fristtermin)
  • Dezember: Alle Reparaturbelege sammeln und archivieren (7 Jahre Aufbewahrungspflicht für Steuererklärung)
  • Dezember: Sanierungsvorhaben für 2025 planen und Angebote einholen (Sanierungskosten sind Betriebsausgaben, Modernisierungen teilweise umlebar)
  • Dezember: Vermögensübersicht für Steuerberater vorbereiten – Kontowerte zum 31.12. dokumentieren

Unterschätzte Deadline: Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens am 31. Dezember vorliegen, nicht «bis Ende Januar». Verspätungen geben Mietern Einspruchsrechte und schaffen Konflikte. Digitale Abrechnungssoftware automatisiert diesen Prozess und reduziert Fehlerquoten nachweislich um 40%.

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