Ratgeber

Strom und Gas in der Mietwohnung: Vermieter vs. Direktvertrag

Der Normalfall: Mieter schließt eigenen Vertrag

In Deutschland schließt der Mieter in der Regel selbst einen Strom- und Gasvertrag ab. Der Vermieter hat dabei keinen Einfluss auf die Wahl des Anbieters — das ist Sache des Mieters. Der Mieter zahlt die Energiekosten direkt an den Versorger.

Als Vermieter übergibst du beim Einzug die Zählernummern und den aktuellen Zählerstand. Der Mieter meldet sich dann beim Versorger an. Bei Auszug: Zählerstand ablesen, Mieter meldet sich ab.

Wann kommt Strom in die BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen →?

Strom und Gas für die Wohnung selbst sind KEINE umlagefähigen Betriebskosten. Was du über die Nebenkosten abrechnen kannst ist der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Außenbeleuchtung, Aufzug). Die HeizkostenMüssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden – mindestens 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Fläche.Weiterlesen → werden über die Heizkostenabrechnung abgerechnet — separat.

Sonderfall: Inklusivstrom (Vermieter-Strom)

Manche Vermieter bieten sogenannten Inklusivstrom an — du als Vermieter kaufst Strom ein (z.B. von einer eigenen PV-Anlage oder einem Liefervertrag) und verkaufst ihn an deine Mieter weiter. Das ist möglich, aber du wirst damit faktisch zum Energieversorger und hast entsprechende Pflichten (Energiewirtschaftsgesetz).

Mieterstrom-Modelle (bei eigener PV-Anlage) sind komplexer, bieten aber beiden Seiten Vorteile: günstigerer Strom für den Mieter, Zusatzeinnahmen für den Vermieter.

Energiepreiserhöhungen: Was darf der Vermieter?

Bei Strom und Gas, die der Mieter direkt mit dem Versorger abrechnet: Nichts. Das ist sein Vertrag, sein Risiko. Bei Heizkosten, die über die Betriebskostenabrechnung laufen: Die tatsächlichen Kosten werden einfach jährlich abgerechnet. Wenn die Kosten gestiegen sind, gibt es Nachzahlungen.

Bei der Vorauszahlung: Du kannst (und solltest) die Vorauszahlung anpassen, wenn sich abzeichnet, dass die Heizkosten gestiegen sind — damit der Mieter am Jahresende keine riesige Nachzahlung bekommt.

PV-Anlage auf dem Dach: Mieterstrom-Chancen

Wenn du eine PV-Anlage auf deinem Vermietungsobjekt installierst, hast du die Möglichkeit, den erzeugten Strom als Mieterstrom an deine Mieter zu verkaufen. Der Vorteil: Mieter zahlen weniger als beim Netzstrom, du erhältst eine Vergütung. Seit 2023 gibt es sogar eine Mieterstromförderung vom Bund.

Der Nachteil: Aufwand und rechtliche Komplexität. Du wirst zum Energieversorger und brauchst entsprechende Abrechnungssysteme. Lohnt sich ab ca. 6+ Wohneinheiten.

Praktische Tipps für den Übergang

  • Beim Einzug: Alle Zählernummern und Zählerstände im ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → dokumentieren
  • Strom-Grundversorgung: Wenn der Mieter nicht rechtzeitig einen Vertrag abschließt, tritt automatisch der Grundversorger ein — informiere den Mieter darüber, da das meist teurer ist
  • Beim Auszug: Zähler ablesen, schriftlich bestätigen lassen
  • Wenn du Heizkosten abrechnen musst: Jährliche Ablesung der Heizkostenzähler und Wärmemengenzähler nicht vergessen

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