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Räumungsklage: Ablauf, Kosten und Alternativen für Vermieter

Wann kommt es zur RäumungsklageGerichtliches Verfahren um Mieter zur Herausgabe der Wohnung zu zwingen – dauert 6-18 Monate.Weiterlesen →?

Eine Räumungsklage ist nötig wenn du das Mietverhältnis wirksam gekündigt hast, der Mieter aber nicht freiwillig auszieht. Das passiert häufiger als man denkt: Mieter haben nichts zu verlieren wenn sie sich Zeit kaufen — die Klage dauert Monate.

Der Ablauf einer Räumungsklage

PhaseWas passiertTypische Dauer
Anwalt beauftragenKlage wird vorbereitet1–2 Wochen
KlageerhebungGericht schickt Klage an Mieter, setzt Frist2–4 Wochen
VerhandlungsterminGericht hört beide Seiten (oft 2–4 Termine)3–6 Monate
UrteilRäumungsurteil ergeht1–2 Monate
VollstreckungGerichtsvollzieher-Termin, Schlüsselübergabe2–4 Monate
Gesamt6–15 Monate

Kosten der Räumungsklage

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei der Räumungsklage ist der Streitwert typischerweise die Jahresmiete:

  • Anwaltskosten: 1.500–3.000 € (je nach Aufwand)
  • Gerichtskosten: 500–1.500 €
  • Gerichtsvollzieher: 200–600 €
  • Einlagerungskosten für Hab des Mieters: 500–2.000 € (wenn Mieter keine Einlagerung organisiert)
  • Gesamt: 3.000–8.000 € typisch

Wenn du die Klage gewinnst, bekommst du theoretisch Kosten vom Mieter ersetzt — aber wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, bleibt das Geld aus.

Alternativen zur Räumungsklage

Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Biete dem Mieter Geld an wenn er freiwillig auszieht. Eine Abfindung von 1–2 Monatsmieten ist oft günstiger als ein jahrelanges Klage-Verfahren. Viele Mieter nehmen das Angebot an — besonders wenn sie ohnehin in einer schwierigen Situation sind.

Mediation

Ein neutraler Mediator kann zwischen Vermieter und Mieter vermitteln und eine einvernehmliche Lösung finden. Kosten: 200–500 € pro Sitzung — deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Räumungsklage und Rechtsschutzversicherung

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten für die Räumungsklage ab — Anwaltskosten, Gerichtskosten, manchmal auch Gerichtsvollzieher. Wenn du noch keine hast: Das ist der wichtigste Grund eine abzuschließen. Die Jahresprämie (100–250 €) amortisiert sich bei einer einzigen Räumungsklage.

Während der Räumungsklage: Was du tun musst

  • Keine Miete mehr akzeptieren wenn du willst, dass die fristlose Kündigung wirksam bleibt (Annahme = Billigung)
  • Ausnahme: Du kannst Miete unter Vorbehalt annehmen — schriftlich festhalten
  • Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder Schlösser austauschen — das ist Hausfriedensbruch
  • Alle Schriftstücke aufbewahren

Kosten der Räumungsklage: Was Vermieter wirklich zahlen

Die Gerichtskosten für eine Räumungsklage sind überschaubar – das Amtsgericht berechnet nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) eine Gebühr von etwa 50–150 Euro je nach Bundesland und Verfahrensverlauf. Die echten Kosten entstehen durch den Rechtsanwalt. Eine typische Anwaltsgebühr für eine Räumungsklage liegt zwischen 400–800 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVgG). Hinzu kommen Gerichtsgebühren für den Beschluss zur Zwangsvollstreckung (nochmal 50–100 Euro) und die Kosten für den Gerichtsvollzieher, der die Räumung durchführt – hier solltest du mit 300–500 Euro rechnen.

Ein oft übersehener Posten: Wenn der Mieter die Kosten nicht tragen kann, zahlst du zunächst selbst. Eine Kostenerstattung nach § 91 ZPO ist möglich, aber nur wenn du den Prozess gewinnst – und der Mieter zahlungsfähig ist. Manche Vermieter warten Jahre vergeblich auf ihre Rückerstattung.

Praktischer Tipp: Fordern Sie schon in der Kündigungsmitteilung die Gerichtskosten ein. Das schafft oft Druck, ohne dass es zur Klage kommt. Dokumentieren Sie jeden Schritt schriftlich.

Häufige Verfahrensfehler, die Räumungsklagen scheitern lassen

Über 30 Prozent der Räumungsklagen werden abgelehnt – oft wegen formaler Fehler, nicht inhaltlicher. Der häufigste Fehler: Eine fehlerhafte oder nicht fristgerecht eingereichte Kündigung nach § 573 BGB. Viele Vermieter vergessen, dass eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand mindestens 2 Monatsmieten rückständig sein müssen (nicht „ab sofort"). Auch die Schriftform wird unterschätzt – eine per E-Mail versandte Kündigung ist ungültig.

Zweiter großer Fehler: Zu kurze Fristen zwischen Kündigung und Klageerhebung. Für Räumungsklagen wegen Zahlungsrückstand beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate (§ 573c BGB), für andere Gründe oft 2–3 Monate. Verkürzte Fristen sind sehr selten berechtigt.

Dritter Fehler: Ein nicht ordnungsgemäß angekündigter Gerichtsvollzieher. Der Mieter muss mindestens 3 Tage vorher schriftlich benachrichtigt werden. Ohne diese Ankündigung ist die Räumung nicht wirksam.

Checkliste vor der Klage:

  • Kündigungsschreiben mit Anwalt abstimmen (nicht auf Muster aus dem Internet verlassen)
  • Beglaubigter Zugang dokumentieren (Einschreiben mit Rückschein, nicht reguläre Post)
  • Zahlungsrückstand exakt berechnen und nachweisen
  • Mietschuldner-Datenbank prüfen, um Informationen zu sammeln

Alternativen zur Räumungsklage: Einigung statt Prozess

Eine Räumungsklage sollte die letzte Option sein. In der Praxis führt ein einfacher Brief von einem Anwalt mit dem Hinweis auf eine drohende Klage dazu, dass 40 Prozent der Mieter schneller auszieht als durch ein 6-Monate-Verfahren.

Bessere Alternativen: Eine Räumungsvereinbarung (§ 562 BGB) ermöglicht einen Auszug „zum nächsten Termin" mit realistischer Frist – oft 4–8 Wochen statt 6 Monate. Der Mieter erhält eine letzte Chance, das Gesicht zu wahren, und zieht tatsächlich aus.

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