Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Der Moment des Mietvertragsabschlusses ist entscheidend. Fehler hier können dich für Jahre begleiten. Hier sind acht konkrete Dinge, die Vermieter vor und beim Mietvertragsabschluss vermeiden sollten.
1. Den Interessenten nicht persönlich kennenlernen
Schriftliche Bewerbung und Bonitätsprüfung sind wichtig — aber kein Ersatz für ein persönliches Gespräch. Das Gespräch zeigt: Wie kommuniziert der Mensch? Ist er respektvoll, zuverlässig? Wie geht er mit Fragen um?
Viele schlechte Erfahrungen mit Mietern hätten durch ein offenes Gespräch vermieden werden können. Nimm dir 30 Minuten bei der Besichtigung — nicht nur für die Wohnung, sondern für den Menschen.
2. Unter Zeitdruck entscheiden
Leerstand drückt — und verleitet zu schnellen Entscheidungen. Aber: Ein schlechter Mieter kostet viel mehr als ein weiterer Monat LeerstandPeriode ohne Mieter – kostet Einnahmen, birgt Risiken, sollte schnell behoben werden.Weiterlesen →. Lass dir Zeit für die Prüfung. Wer unter Druck kauft, kauft oft schlecht.
3. Fehlende oder unvollständige Unterlagen akzeptieren
Kein SCHUFADeutsche Wirtschaftsauskunftei – SCHUFA-Selbstauskunft zeigt Bonität und Negativmerkmale des Mieters.Weiterlesen →-Ausdruck, keine Gehaltsabrechnungen, "ich schick das nach"? Das klingt nach Verbergen von Problemen. Ein zuverlässiger Mieter hat diese Unterlagen parat. Warte mit der Entscheidung, bis alles vollständig vorliegt.
4. Mündliche Absprachen treffen
"Ich glaube, wir haben vereinbart..." — mündliche Absprachen führen zu Streit. Alles, was wichtig ist, kommt in den MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → oder in eine schriftliche Anlage. Kein Sonderrecht auf billigere Miete "weil er sich um den Garten kümmert" ohne schriftliche Vereinbarung.
5. Die Wohnung unrenoviert übergeben ohne Kompensation
Eine unrenovierte Wohnung ohne Ausgleich führt dazu, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist (BGH). Entweder übergibst du die Wohnung renoviert — oder du vereinbarst schriftlich eine angemessene Mietzeitersparnis als Kompensation.
6. Mehrere Vertragsversprechen gleichzeitig machen
Wenn mehrere Interessenten eine Zusage wollen und du abwägst: Nie mehreren Personen gleichzeitig eine verbindliche Zusage machen. Das kann zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein Kandidat eine andere Wohnung ablehnt und dann doch nicht zum Zug kommt.
7. Keinen EnergieausweisPflichtdokument bei Vermietung – zeigt Energieeffizienz des Gebäudes, muss bei Besichtigung vorliegen.Weiterlesen → vorlegen
Der Energieausweis ist Pflicht bei Besichtigung und Vertragsabschluss. Wer ihn nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 15.000 €). Hol ihn vor der ersten Besichtigung — nicht danach.
8. Den Mietvertrag nicht auf Aktualität prüfen
Viele Vermieter nutzen jahrelang denselben Mietvertrag — der zwischenzeitlich durch BGH-Urteile teils unwirksam geworden ist. Lass den Vertrag alle 3 Jahre von einem Mietrechtsexperten oder über Haus & Grund prüfen.
Die Checkliste vor dem Mietvertrag
- Persönliches Gespräch mit dem Interessenten geführt?
- Alle Unterlagen vollständig (SCHUFA, Gehaltsnachweise, SelbstauskunftFormular zur Mieterprüfung mit Einkommens- und Bonitätsangaben – rechtlich klar begrenzt.Weiterlesen →)?
- Energieausweis bereit?
- Mietvertrag aktuell und rechtssicher?
- Übergabeprotokoll vorbereitet?
- Kein Zeitdruck → ruhige, fundierte Entscheidung getroffen?
- Nur eine Person die verbindliche Zusage erhalten?
- Alle wichtigen Absprachen schriftlich in den Vertrag aufgenommen?
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