Mietrecht für Vermieter

10 Mietvertragsfehler die Vermieter teuer zu stehen kommen

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Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

Der MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → ist das wichtigste Dokument im Mietverhältnis. Ein fehlerhafter Vertrag kann dazu führen, dass du Nebenkosten nicht erheben, SchönheitsreparaturenStreich- und Tapezierarbeiten – können per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.Weiterlesen → nicht fordern oder Mieter nicht wirksam kündigen kannst. Hier sind die 10 häufigsten Fehler.

Fehler 1: Veraltete Musterverträge nutzen

Kostenlose Online-Musterverträge von 2015 sind oft nicht mehr rechtsgültig. Das MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → ändert sich regelmäßig (BGH-Urteile, neue Gesetze). Nutze aktuelle Verträge von Haus & Grund oder einem Rechtsanwalt – das kostet 50-150 € und schützt vor Zehntausenden.

Fehler 2: Schönheitsreparatur-Klauseln falsch formulieren

Starre Fristenklauseln ("alle 3 Jahre streichen") sind seit BGH-Urteil 2015 unwirksam. Nur flexible Formulierungen ("wenn erforderlich") halten stand. Unwirksame Klausel = Mieter muss gar nicht streichen. Wie in unserem Ratgeber zu Schönheitsreparaturen erläutert.

Fehler 3: Nebenkosten nicht korrekt vereinbart

Nur explizit im Vertrag aufgeführte BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → können auf Mieter umgelegt werden. Fehlende Positionen = kein Anspruch auf Nachzahlung. Lösung: Auf die aktuelle BetrKV verweisen und alle 17 Positionen einschließen.

Fehler 4: Kaution falsch geregelt

Kaution über 3 Kaltmieten hinaus ist unwirksam. Keine Regelung zur Anlage = Mieter kann auf getrennter Anlage bestehen. Beide Punkte gehören klar in den Vertrag.

Fehler 5: Haustier-Klausel zu weit formuliert

Generelles Haustierverbot ist unwirksam – Kleintiere sind immer erlaubt. Richtig: "Die Haltung von Tieren über Kleintiere hinaus bedarf der schriftlichen Erlaubnis."

Fehler 6: Übergabe nicht protokolliert

Fehlende Dokumentation des Einzugszustands = keine Handhabe bei Auszugsschäden. Das Übergabeprotokoll mit Fotos ist kein "Nice-to-have", es ist Pflicht.

Fehler 7: Mietpartei nicht vollständig benannt

Alle tatsächlich einziehenden Erwachsenen müssen im Mietvertrag stehen. Ein nicht im Vertrag stehender Mitbewohner ist nicht zahlungspflichtig.

Fehler 8: Befristung ohne Grund

Befristete Mietverträge sind nur mit explizitem Befristungsgrund gültig (§ 575 BGB). Ohne Grund = unbefristeter Mietvertrag, auch wenn das Gegenteil drinststeht.

Fehler 9: Kleinreparatur-Klausel zu hoch

Grenze über 100-120 € pro Einzelfall ist unwirksam. Liegt die Grenze falsch, fällt die gesamte Klausel weg. Dann zahlt der Vermieter alles.

Fehler 10: Keine Konkretisierung der Mietsache

Welcher Keller gehört zur Wohnung? Stellplatz? GartennutzungNutzungsrecht am Garten – muss klar im Mietvertrag geregelt sein, inkl. Pflegeverpflichtung.Weiterlesen →? Ohne genaue Definition im Vertrag gibt es oft Streit. Alles was zur Mietsache gehört, muss explizit benannt sein.

Checkliste: Mietvertrag-Check

  • ☑ Aktueller Vertrag (nach 2020) verwendet
  • ☑ Schönheitsreparatur-Klausel flexibel formuliert
  • ☑ BetrKV-Verweis für alle Nebenkosten
  • ☑ Kaution: max. 3 Kaltmieten, getrennte Anlage
  • ☑ Alle Mietparteien namentlich aufgeführt
  • ☑ Mietsache vollständig beschrieben

Mehr: Kaution richtig anlegen | Nebenkosten korrekt abrechnen

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