Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Wenn eine Mietwohnung mit Garten kommt, entstehen schnell Fragen: Darf der Mieter Gemüse anpflanzen? Wer mäht den Rasen? Was, wenn der Mieter den Kirschbaum fällt? Als Vermieter musst du Rechte und Pflichten klar regeln – am besten bereits im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →.
Gartennutzung: Was ist ohne Vereinbarung erlaubt?
Ohne spezifische Regelung im Mietvertrag hat der Mieter ein normales Nutzungsrecht am Garten. Das bedeutet:
- Garten betreten und sich dort aufhalten
- Gartenmöbel aufstellen
- Gartenpflege im Rahmen des Üblichen
Nicht automatisch erlaubt:
- Bauliche Veränderungen (Terrasse bauen, Teich anlegen)
- Fällen von Bäumen oder größeren Sträuchern
- Anlage von Gemüsegärten oder Hochbeeten (je nach Ausmaß)
Gartenpflege: Wer ist zuständig?
Die Gartenpflege kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden – was üblich ist. Sie umfasst dann:
- Rasenmähen (regelmäßig, mindestens 14-tägig in der Saison)
- Unkraut jäten
- Laub rechen im Herbst
- Schneeräumung auf Gartenwegen
Nicht auf den Mieter übertragbar:
- Fällen von Bäumen (Baumschutzverordnung beachten!)
- Pflege von wertvollen oder alten Gehölzen
- Instandhaltung von Gartenmauern, Zäunen
Baumfällung: Ein rechtliches Minenfeld
Bäume stehen oft unter kommunalem Baumschutz. Fällt der Mieter eigenmächtig einen Baum, drohen:
- Bußgelder bis 50.000 € (je nach Gemeinde)
- Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter
- Abmahnung und ggf. Kündigung
Als Vermieter bist du gegenüber der Behörde verantwortlich, auch wenn der Mieter gehandelt hat.
Mietvertragliche Regelungen – was du reinschreiben solltest
- Pflichten des Mieters zur Gartenpflege konkret benennen
- Verbot von baulichen Veränderungen ohne Erlaubnis
- Verbot von Baumfällungen ohne schriftliche Genehmigung
- Regelung zur Pflanzung: Welche Pflanzen erlaubt sind (keine invasiven Arten)
- Rückbaupflicht bei Auszug (Garten muss in gepflegtem Zustand übergeben werden)
Was passiert, wenn Mieter den Garten verwahrlosen lässt?
Verwahrlosung des Gartens durch den Mieter (Unkrautwildwuchs, ungepflegter Rasen) berechtigt zu:
- Schriftlicher AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → mit Fristsetzung (Abmahnung richtig schreiben)
- Beauftragung eines Gartendienstes auf Mieterhaftung
- Bei dauerhafter Verweigerung: Kündigung möglich
Gartenkosten (Gärtner, Rasendünger, Pflegemittel) können als BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind. Details in unserem Ratgeber zu Nebenkostenabrechnung.
Typische Konflikte: Gemüsegarten, Poolaufstellung und Baumfällungen
In der Praxis entstehen die meisten Streitigkeiten bei drei Themen: Hochbeete und Gemüsegärten, aufblasbare Pools sowie das Fällen oder Schneiden von Bäumen und Sträuchern.
Bei Gemüsegärten entschied das Amtsgericht München (Az. 441 C 20068/09), dass ein Mieter nicht automatisch das Recht hat, den kompletten Rasen umzugraben. Dies gilt besonders, wenn die Gartengestaltung das Grundstück dauerhaft verändert. Hochbeete mit Folie, die in den Boden eingelassen werden, können problematisch sein – mobile Hochbeete dagegen meist unproblematisch. Ein klarer Mietvertrag sollte hier regeln: Höchstens wie viele Quadratmeter für Gemüseanbau, ob Düngemittel erlaubt sind und ob die Beete bei Auszug zurückgebaut werden müssen.
Pools sind ein häufiger Streitpunkt. Kleine aufblasbare Pools mit maximal 1.000 Litern sind oft tolerierbar, größere Stahlwandpools aber nicht – sie können das Fundament beschädigen und benötigen oft behördliche Genehmigung. Der Mieter haftet für Wasserschäden, die entstehen. Eine ausdrückliche Regelung ist hier essentiell: Pool ja/nein, und wenn ja, welche maximale Größe und Dauer?
Baumfällungen sind rechtlich kritisch: Nach § 1004 BGB darf der Mieter Bäume ohne Zustimmung des Vermieters nicht fällen. Auch das starke Zurückschneiden (über 30 Prozent der Krone) gilt als nicht genehmigter Eingriff. Verstöße können zur Minderung oder sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das Landgericht Berlin (Az. 67 S 185/92) machte deutlich: Nur das normale Gartenpflegen ist erlaubt, nicht die Strukturveränderung des Gartens.
Instandhaltung und Grünflächenpflege: Wer trägt welche Kosten?
Eine zentrale Frage für Vermieter: Wer mäht den Rasen und wer zahlt dafür?
Grundsätzlich gilt (§ 535 Abs. 1 BGB): Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Das bedeutet: Wenn der Garten zur Wohnung gehört, muss der Vermieter die Grundstruktur instandhalten. Allerdings kann und sollte der Vermieter die laufende Gartenpflege im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Typische Regelungen sind:
- Der Mieter mäht den Rasen mindestens wöchentlich während der Vegetationsperiode
- Der Mieter entfernt Laub und Unkraut
- Größere Arbeiten (Baumschnitt, Heckenrückschnitt) trägt der Vermieter oder ein beauftragter Gärtner
- Kosten für Rasenkeimung, Dünger und Bewässerung werden dem Mieter auferlegt
Vorsicht: Eine vollständige Überwälzung aller Gartenpflege ohne Einschränkung kann unrechtmäßig sein, wenn der Garten einen großen Flächenanteil hat. Das Amtsgericht Hamburg entschied (Az. 41 C 224/11), dass ein Mieter nicht verpflichtet werden kann, einen großflächigen Park allein zu pflegen. Hier ist ein fairer Maßstab notwendig.
Vertragliche Formulierungen: Konkrete Muster für klare Regeln
Statt vager Formulierungen sollten Vermieter präzise Klauseln verwenden. Beispiel aus der Praxis:
Schwach formuliert: „Der Mieter kümmert sich um den Garten."
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