Mietrecht für Vermieter

Mietrecht FAQ: Die 20 häufigsten Fragen von Vermietern beantwortet

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Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

Mietrecht FAQ: Die 20 häufigsten Fragen von Vermietern

Viele Fragen im MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → tauchen immer wieder auf. Dieser FAQ-Guide beantwortet die 20 häufigsten Fragen die Vermieter haben — kurz, klar und praxisnah.

Zur Kaution

1. Wie hoch darf die Kaution sein?

Maximal 3 Netto-Kaltmieten (§ 551 BGB). Die Kaution muss auf einem separaten, von deinem Privatvermögen getrennten Konto angelegt werden.

2. Wann muss ich die Kaution zurückzahlen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Üblich sind 3-6 Monate nach Mietende. Bis zur Erstellung der BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.">NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen → kann ein angemessener Teil einbehalten werden (bis zu 12 Monate).

3. Was darf ich von der Kaution abziehen?

Schäden die über normale Abnutzung hinausgehen, ausstehende Mietzahlungen und offene NK-Nachforderungen. Normale Gebrauchsspuren und Abnutzung: Nicht abziehbar.

Zur Miete

4. Wann darf ich die Miete erhöhen?

Frühestens 12 Monate nach der letzten MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → oder dem Einzugsdatum. Erhöhung auf maximal die ortsübliche VergleichsmieteOrtsübliche Durchschnittsmiete – Basis für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.Weiterlesen →, maximal 20% (oder 15%) KappungsgrenzeMaximal 20% Mieterhöhung in 3 Jahren – in Gebieten mit Wohnungsmangel nur 15%.Weiterlesen → in 3 Jahren.

5. Wie viel Vorlauf braucht eine Mieterhöhung?

Mindestens 2 Monate (§ 558b BGB). Die Erhöhung gilt dann ab dem übernächsten Monat.

6. Was passiert wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt?

Du musst Klage auf Zustimmung erheben. Das Gericht prüft ob die Erhöhung berechtigt ist.

Zu Mängeln und Reparaturen

7. Muss ich jeden Mangel beheben?

Du musst die Wohnung in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 BGB). Das umfasst wesentliche Mängel. Normale Verschleißerscheinungen die nicht die Nutzbarkeit beeinträchtigen, musst du nicht sofort beheben.

8. Was ist eine Kleinreparaturklausel und gilt sie immer?

Eine wirksame Kleinreparaturklausel erlaubt dem Vermieter, Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (ca. 75-150 Euro) auf den Mieter abzuwälzen — und zwar für Teile die der Mieter häufig anfasst (Armaturen, Türgriffe, Lichtschalter). Maximalgrenze pro Reparatur und jährlich muss klar sein.

9. Darf der Mieter selbst Handwerker beauftragen?

Nur nach vorheriger AbmahnungSchriftliche Verwarnung des Mieters bei Vertragsverstößen – Voraussetzung für spätere Kündigung.Weiterlesen → des Vermieters und wenn du auf die Mängelanzeige nicht reagierst. Dann kann er auf deine Kosten Abhilfe schaffen. Ohne diese Voraussetzungen: Nein.

Zur Kündigung

10. Kann ich einem guten Mieter einfach so kündigen?

Nein. Die Kündigung durch den Vermieter setzt immer ein berechtigtes Interesse voraus (§ 573 BGB): Eigenbedarf, Pflichtverletzung des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung.

11. Was ist der Unterschied zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung?

Ordentliche Kündigung: Mit gesetzlicher Frist (3-9 Monate je nach Wohndauer), muss berechtigt sein. Fristlose Kündigung: Sofortige Beendigung bei schwerem Vertragsverstoß (z.B. 2 Monatsmieten Rückstand).

12. Was brauche ich für eine EigenbedarfskündigungKündigung wenn Vermieter oder Familienangehörige selbst einziehen wollen – strenge Formvorschriften.Weiterlesen →?

Konkreten und ernsthaften Bedarf einer berechtigten Person (Familienmitglied, Haushaltsmitglied). Im Kündigungsschreiben konkret begründen (wer zieht ein, warum).

Zur Nebenkostenabrechnung

13. Welche Kosten darf ich auf den Mieter umlegen?

Nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kosten. Verwaltungskosten und Reparaturen sind nicht umlagefähig.

14. Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung erstellt sein?

Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach verfällt das Recht auf Nachforderung (aber nicht Erstattungspflicht des Vermieters).

Zum Betretungsrecht

15. Darf ich einfach die Wohnung betreten?

Nein. Nur nach Ankündigung (mind. 24-72 Stunden) und mit sachlichem Grund (Handwerker, Besichtigung mit Interessenten, Kontrolle). Ausnahme: Echter Notfall.

16. Wie oft darf ich die Wohnung besichtigen?

Keine gesetzliche Obergrenze, aber max. 1-2 Mal pro Woche und in normalen Zeiten. Mehr würde als Schikane gelten.

Zur Wohnungsübergabe

17. Muss ich ein ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → erstellen?

Gesetzlich nicht Pflicht — aber dringend empfohlen. Ohne Protokoll hast du beim Auszug keine Vergleichsbasis für Schäden.

18. Was schuldet der Mieter bei Auszug?

Besenrein übergeben, alle Schlüssel zurückgeben, selbst verursachte Schäden beheben. MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → auf Mieter übertragen werden.">SchönheitsreparaturenStreich- und Tapezierarbeiten – können per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.Weiterlesen → nur wenn wirksam vereinbart.

Sonstiges

19. Darf ich die Wohnung unmöbliert verlangen und ich habe eine Küche eingebaut?

Eine eingebaute Küche ist Bestandteil der Mietsache — du kannst keinen Zuschlag verlangen außer du hast eine separate Vereinbarung darüber getroffen.

20. Was passiert wenn ich die Wohnung falsch beschrieben habe (Flächenangabe)?

Bei Abweichungen über 10% der Wohnfläche kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Rückwirkend für 3 Jahre. Wohnfläche korrekt messen und angeben!

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