Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Die MietkautionSicherheitsleistung des Mieters, max. 3 Kaltmieten – muss getrennt und verzinst angelegt werden.Weiterlesen → ist ein häufig unterschätztes Thema. Viele Vermieter glauben, das Geld sei ihres bis zum Auszug des Mieters — das ist falsch. Die Kaution bleibt Vermögen des Mieters, das nur treuhänderisch vom Vermieter verwaltet wird. Hier sind die Regeln.
Was schreibt das Gesetz vor?
Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Mietkaution von seinem eigenen Vermögen getrennt anlegen. Konkret heißt das:
- Kein Einzahlen auf das eigene Girokonto
- Kein Nutzen der Kaution für eigene Zwecke
- Anlage auf einem separaten, insolvenzsicheren Konto
Welche Anlageformen sind erlaubt?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anlageform vor — aber das Konto muss:
- Insolvenzsicher sein (Sondervermögen des Mieters)
- Vom Vermietervermögen getrennt sein
- Zum banküblichen Zinssatz verzinst werden
Übliche Anlageformen:
- Kautionskonto (Girokonto auf Mietername): Einfachste Lösung, Mieter und Vermieter als Berechtigte
- Kautionssparbuch auf Mieternahmen: Klassisch, aber Sparbücher kaum noch verzinst
- Kautionsdepot: Anlage in ETFs/Fonds — selten, aber rechtlich möglich
- Mietkautionskonto bei Spezialanbietern: Einfache Verwaltung, DSGVODatenschutz-Grundverordnung – gilt auch für Vermieter bei der Verarbeitung von Mieterdaten.Weiterlesen →-konform
Was ist mit den Zinsen?
Die Zinsen auf die Mietkaution stehen dem Mieter zu — nicht dem Vermieter. Bei Rückgabe der Kaution beim Auszug sind die aufgelaufenen Zinsen mit auszuzahlen. In Zeiten von Null- oder Niedrigzinsen war das wenig relevant — mit steigenden Zinsen wieder ein Thema.
Was passiert, wenn die Kaution falsch angelegt wird?
Wird die Kaution nicht korrekt angelegt (z.B. auf dem privaten Konto des Vermieters), kann der Mieter:
- Die Rückzahlung der Kaution sofort verlangen (auch noch während des Mietverhältnisses)
- Schadensersatz verlangen (z.B. entgangene Zinsen)
- Im Insolvenzfall des Vermieters: Kaution verloren — das ist der Kern des Problems
Kautionskonto: Wer eröffnet es?
Empfohlener Ablauf:
- Vermieter eröffnet ein Kautionskonto auf Namen des Mieters (oder gemeinsam)
- Mieter überweist die Kaution auf dieses Konto
- Vermieter erhält einen Sperrvermerk — er kann das Geld nur bei berechtigten Ansprüchen abrufen
- Bei Auszug: Sperrvermerk aufheben, Kaution (+ Zinsen) zurückzahlen
Alternative: Kautionsbürgschaft statt Barkaution
Statt Bargeld können Mieter auch eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung als Kaution stellen. Das ist für Mieter praktisch (kein Liquiditätsabfluss) und für Vermieter akzeptabel (wenn das Unternehmen seriös ist).
Beachte: Bei der Bürgschaft gibt es keine Anlageproblematik — das Dokument wird vom Vermieter verwahrt.
Checkliste: Mietkaution korrekt verwalten
- Separates Kautionskonto oder -sparbuch eröffnet?
- Kaution ist vom eigenen Vermögen getrennt?
- Konto insolvenzsicher (Sondervermögen)?
- Mieter über Anlageform informiert?
- Zinsen werden gutgeschrieben und bei Auszug mitgezahlt?
- Bei Auszug: Kaution innerhalb angemessener Frist zurückgegeben oder Einbehalt begründet?