Dieser Artikel dient als allgemeiner Ratgeber und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.
Die EigenbedarfskündigungKündigung wenn Vermieter oder Familienangehörige selbst einziehen wollen – strenge Formvorschriften.Weiterlesen → ermöglicht es Vermietern, einem Mieter zu kündigen, wenn sie die Wohnung selbst benötigen. Sie ist eine der wenigen Möglichkeiten, ein laufendes Mietverhältnis zu beenden — aber die Voraussetzungen sind streng. Fehler können die Kündigung unwirksam machen.
Wer kann wegen Eigenbedarfs kündigen?
Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich, wenn du die Wohnung benötigst für:
- Dich selbst als Vermieter
- Familienangehörige: Kinder, Eltern, Geschwister
- Haushaltszugehörige: Ehepartner, Lebenspartner, Pflegepersonen
- Verwandte im weiteren Sinne: Nichten, Neffen, Schwiegerkinder (im Einzelfall anerkannt)
Wichtig: Die Person für die du kündigst, muss konkret benannt werden. "Meine Tochter" reicht — aber du musst auch erklären, warum sie die Wohnung braucht.
Was ist "konkreter Bedarf"?
Der Bedarf muss vernünftig und nachvollziehbar sein — nicht als Vorwand zur Kündigung dienen. Anerkannte Bedarfsgründe:
- Tochter heiratet und braucht eigene Wohnung
- Eigene Wohnung zu klein geworden (z.B. durch Nachwuchs)
- Eltern ziehen aus dem Ausland zurück und brauchen Wohnung
- Vermieter will nach langen Jahren in einem anderen Ort zurück in die eigene Wohnung
Nicht anerkannt:
- Diffuser Wunsch, die Wohnung "vielleicht irgendwann" zu nutzen
- Eigenbedarf als Vorwand für unerwünschten Mieter
- Bedarf einer juristischen Person (GmbH kann keinen Eigenbedarf geltend machen)
Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung
Dieselben gesetzlichen Fristen wie bei der ordentlichen Kündigung gelten:
| Mietdauer | Frist |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5–8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
Das Kündigungsschreiben: Was rein muss
Das Schreiben muss konkret sein. Beispiel:
"Ich kündige das Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse] wegen Eigenbedarfs. Meine Tochter Laura [Name, Geburtsdatum] wird nach Abschluss ihres Studiums im Juli 2026 nach [Stadt] zurückziehen und benötigt dringend eine eigene Wohnung. Sie hat keine andere geeignete Wohnung und kann nicht dauerhaft in einer WGWohngemeinschaft – einzelne Zimmer an mehrere Mieter vermieten, höhere Gesamtmiete möglich.Weiterlesen → wohnen. Die Wohnung entspricht ihren Bedürfnissen (Größe, Lage, Nähe zur Arbeit)."
Typische Fehler bei der Eigenbedarfskündigung
Fehler 1: Begründung zu allgemein
BGH: Der Kündigungsgrund muss so konkret beschrieben sein, dass der Mieter die Situation überprüfen kann. "Ich brauche die Wohnung für mein Kind" ist zu vage.
Fehler 2: Vortäuschen von Eigenbedarf
Wer Eigenbedarf vorschützt und danach die Wohnung nicht selbst nutzt (oder teurer weitervermietet), macht sich schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann Umzugskosten, Mehrkosten für neue Wohnung und Differenzmiete einklagen.
Fehler 3: Keine alternative Wohnung angeboten
Wenn im selben Gebäude eine vergleichbare leere Wohnung vorhanden ist, muss der Vermieter dem Mieter diese anbieten. Wer das unterlässt, verliert die Kündigung.
Härteklausel: Wenn der Mieter Widerspruch einlegt
Der Mieter kann Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung für ihn eine "nicht zu rechtfertigende Härte" darstellt. Das Gericht wägt dann ab — langjährige Mieter, Rentner, Kranke oder schwangere Mieterinnen haben stärkeren Schutz.
Checkliste: Eigenbedarfskündigung
- Eigenbedarfsgrund konkret und wahr?
- Person benannt (Name, Verhältnis)?
- Frist korrekt berechnet?
- Alternative Wohnung im Gebäude vorhanden und angeboten?
- Schriftliche Kündigung mit Unterschrift?
- Zugang nachgewiesen (Einwurfeinschreiben)?
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