Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Die Grundsteuerreform ist in Kraft – und sie bringt für viele Vermieter erhebliche Veränderungen. Die Bescheide flattern ins Haus, und nicht alle sind korrekt. Wer nicht prüft und handelt, zahlt unter Umständen jahrelang zu viel – oder gibt die falsche Last an Mieter weiter.
Warum die Reform? Das Hintergrundwissen
Das Bundesverfassungsgericht hat die alten Einheitswerte (teils aus dem Jahr 1964) 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Ergebnis: Ab 2025 gilt deutschlandweit eine neue Berechnungsgrundlage. Bund und Länder haben dabei unterschiedliche Wege gewählt – Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Saarland haben eigene Landesmodelle umgesetzt (Öffnungsklausel).
Drei Berechnungsmodelle im Überblick
- ☑ Bundesmodell (11 Bundesländer): Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde
- ☑ Flächenmodell (Bayern, Hamburg tw.): Berechnung nach Fläche, nicht nach Wert
- ☑ Bodenwertmodell (Baden-Württemberg): Nur Bodenwert, keine Gebäude berücksichtigt
Neuen Bescheid sofort prüfen
Du hast einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten – prüfe ihn gründlich. Fehler passieren häufig bei: falscher Wohnflächenangabe, falschem Baujahr, falscher Nutzungsart (Wohnraum vs. Gewerbe), fehlendem Abzug für AfA jährlich höchste Steuervorteile.">DenkmalschutzBesonderer Schutzstatus für historische Gebäude – mit bis zu 9% AfA jährlich höchste Steuervorteile.Weiterlesen → oder soziale Wohnraumförderung. Einspruchsfrist: In der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
GrundsteuerKommunale Steuer auf Grundbesitz – umlagefähig auf Mieter als Betriebskosten.Weiterlesen → in der NebenkostenabrechnungJährliche Abrechnung der umlagefähigen BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.Weiterlesen → – Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.Weiterlesen →
Grundsteuer ist umlagefähig und gehört in die Betriebskostenabrechnung (BetrKV Nr. 1). Achte darauf: In der Abrechnung darf nur die tatsächlich gezahlte Grundsteuer des Abrechnungsjahres angesetzt werden. Wenn der Bescheid erst später kommt, darf er auch erst in der nächsten Abrechnung erscheinen. Vorauszahlungen anpassen, wenn die Grundsteuer erheblich gestiegen ist.
- ☑ Neuen Bescheid dokumentieren und zu den NK-Unterlagen nehmen
- ☑ Vorauszahlungen der Mieter ggf. anpassen
- ☑ Bescheid auf Plausibilität prüfen (Vergleich mit altem Bescheid)
Aufkommensneutralität: Versprechen vs. Realität
Politik hat „Aufkommensneutralität" versprochen – die Gemeinden sollten insgesamt nicht mehr einnehmen als vorher. In der Praxis gibt es Gewinner und Verlierer: Immobilien in begehrten Lagen werden oft höher bewertet, ländliche Liegenschaften entlastet. Gleichzeitig haben viele Gemeinden ihre Hebesätze erhöht – was die Erleichterung in manchen Fällen zunichte macht.
Einspruch einlegen: Wann und wie?
Einspruch lohnt sich bei offensichtlichen Fehlern im Grundsteuerwertbescheid (nicht im Grundsteuermessbescheid – beide Bescheide separat prüfen!). Einspruch schriftlich beim Finanzamt einlegen, Begründung beifügen, Frist einhalten. Wichtig: Viele Einsprüche laufen bundesweit, weil die Verfassungsmäßigkeit der neuen Modelle noch geprüft wird. Einspruch unter Hinweis auf laufende Musterverfahren sichert deine Position.
Fazit: Prüfen, anpassen, dokumentieren
Die Grundsteuerreform erfordert aktives Handeln von Vermietern. Prüfe jeden Bescheid, lege im Zweifel Einspruch ein, passe NK-Vorauszahlungen an und kommuniziere Änderungen transparent an deine Mieter. Wer das systematisch macht, vermeidet Überraschungen in der Jahresabrechnung. Weitere Steuer-Themen: Steuernummer als Vermieter.