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Airbnb-Einnahmen richtig versteuern in Deutschland (2026)

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Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Wer seine Wohnung über AirbnbWeltweit größte Plattform für Kurzzeitvermietung – Superhost-Status bringt mehr Buchungen.Weiterlesen → vermietet, muss die Einnahmen in Deutschland versteuern. Das gilt für gelegentliche Kurzzeit-Vermietung genauso wie für professionelle Airbnb-Vermieter. Hier erkläre ich die Steuerpflicht klar und mit Beispielen.

Grundsatz: Alle Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig

Airbnb-Einnahmen sind in Deutschland immer steuerpflichtig. Es gibt keine "kleiner Anbieter"-Ausnahme. Selbst wenn du nur gelegentlich vermietest, müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden.

Wichtig: Airbnb meldet Vermieter-Daten an die deutschen Steuerbehörden. Das ist seit der EU-DAC7-Richtlinie 2023 Pflicht für alle digitalen Plattformen.

Welche Steuer fällt auf Airbnb-Einnahmen an?

1. Einkommensteuer

Airbnb-Einnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) eingestuft — je nach Situation. Der steuerpflichtige Überschuss wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

2. Umsatzsteuer (ab bestimmter Schwelle)

Normale Langzeit-Vermietung ist umsatzsteuerfrei. Bei Kurzzeitvermietung (Ferienwohnung, Airbnb) gilt das nur eingeschränkt:

  • Unter Kleinunternehmergrenze (22.000 €/Jahr Umsatz): Keine Umsatzsteuer
  • Über Kleinunternehmergrenze: 7% Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen
  • Mit zusätzlichen Leistungen (Frühstück, Reinigung, Wäsche): 19% Umsatzsteuer

3. Gewerbesteuer (nur bei gewerblicher Vermietung)

Normale Vermietung ist keine Gewerbetätigkeit. Erst wenn du Hotel-ähnliche Zusatzleistungen anbietest (tägliche Reinigung, Wäscheservice, Rezeption), kann das Finanzamt Gewerblichkeit annehmen — mit Gewerbesteuerpflicht.

Was kann man bei Airbnb-Vermietung absetzen?

Alle Kosten, die mit der Airbnb-Vermietung zusammenhängen, sind als Werbungskosten absetzbar:

  • Airbnb-ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → (in der Regel 3% vom Vermieter)
  • Reinigungskosten zwischen den Gästen
  • Bettwäsche, Handtücher, Ausstattung
  • Anteilige Wohnungsmiete oder BetrKVBetriebskostenverordnung – gesetzliche Liste der umlagefähigen Nebenkosten.Weiterlesen →.">BetriebskostenLaufende Kosten des Gebäudes die auf Mieter umgelegt werden dürfen – geregelt in der BetrKV.Weiterlesen → (bei EigennutzungSelbst in der Wohnung wohnen – steuerlich anders als Vermietung, andere Verkaufsregeln.Weiterlesen → + Vermietung)
  • Möbel und Einrichtung (über AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen → abzuschreiben)
  • Internet, Strom, Wasser (anteilig)
  • Kurtaxe, Tourismusabgaben

Wie wird der Anteil der vermieteten Tage berechnet?

Wenn du die Wohnung teils selbst nutzt und teils vermietest, darfst du Kosten nur anteilig absetzen:

Vermietungstage / Gesamttage × Jahreskosten = absetzbare Kosten

Beispiel: 120 Vermietungstage von 365 Tagen = 32,9% → 32,9% der Fixkosten sind absetzbar.

Airbnb-Steuererklärung: Wo einzutragen?

Die Einnahmen kommen in die Anlage V (Vermietung und Verpachtung), wenn du die Wohnung hauptsächlich vermietet. Bei gemischter Eigennutzung und Vermietung wird es komplexer — hier empfiehlt sich ein Steuerberater.

Besonderheit: Städtische Auflagen

Viele Städte haben eigene Regelungen für Kurzzeitvermietung:

  • Berlin: Zweckentfremdungsverbot — Genehmigung nötig für mehr als 90 Tage/Jahr
  • München: Zweckentfremdungsverbot — strenge Auflagen
  • Hamburg: Genehmigungspflicht bei dauerhafter Vermietung

Prüfe die Regelungen deiner Stadt, bevor du mit der Airbnb-Vermietung beginnst.

Checkliste Airbnb-Steuern

  • Alle Einnahmen aus Airbnb aufzeichnen (Jahresübersicht von Airbnb abrufen)
  • Ausgaben belegen (Reinigung, Ausstattung, Provision)
  • Vermietungstage dokumentieren
  • Kleinunternehmergrenze beachten (22.000 € Jahresumsatz)
  • Anlage V ausfüllen
  • Städtische Genehmigungen prüfen

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