Ratgeber

Wohnung an Geflüchtete vermieten: Was gilt rechtlich?

In Deutschland suchen jährlich tausende Menschen Schutz und damit Wohnraum. Vermieter, die bereit sind, Wohnungen an Geflüchtete zu vermieten, müssen einige rechtliche und praktische Besonderheiten kennen.

Wer mietet — der Mensch oder die Behörde?

Es gibt zwei Modelle:

  • Direktvermietung: Der geflüchtete Mensch schließt den MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → selbst ab — normales MietrechtGesetzliche Regelungen für Mietverhältnisse in Deutschland – §§ 535-580a BGB.Weiterlesen → gilt vollständig
  • Vermietung an Kommunen/Träger: Die Stadt, ein Wohlfahrtsverband oder privater Träger mietet die Wohnung und stellt sie zur Verfügung — oft sicherer für Vermieter

Vorteile der Vermietung an Kommunen/Träger

  • Garantierte Mietzahlungen durch öffentlichen Träger
  • Oft Vereinbarung über Instandhaltung
  • Keine direkte Abwicklung mit dem Bewohner
  • Langfristige Verträge möglich

Direktvermietung: Was beachten?

  • Aufenthaltstitel prüfen: Eine Anmietung ist rechtlich erst nach Anerkennung als Schutzberechtigter unproblematisch; Asylbewerber benötigen behördliche Genehmigung
  • Kommunikation: Sprachbarrieren einplanen (Übersetzer oder mehrsprachige Dokumente)
  • Kautionsübernahme: Jobcenter oder Sozialamt kann Kaution übernehmen
  • Mietschulden: Absicherung durch Bürgschaft des Trägers empfehlenswert

Steuerliche Aspekte

Mieteinnahmen aus der Vermietung an Geflüchtete sind vollständig steuerpflichtig. Keine Sonderregelung — normale Anlage VSteuerformular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – jährlich auszufüllen.Weiterlesen →. Wer unentgeltlich Wohnraum bereitstellt, kann keine AfAAbsetzung für Abnutzung: 2% des Gebäudewerts jährlich steuerlich absetzbar – großer Steuervorteil.Weiterlesen → geltend machen.

Förderprogramme nutzen

  • Manche Kommunen zahlen erhöhte Mieten für Wohnungsbereitstellung
  • KfW-Programm für altersgerechten Umbau kann auch hier greifen
  • Soziale Träger bieten manchmal Renovierungszuschüsse

Fazit

Die Vermietung an geflüchtete Menschen ist rechtlich möglich und sozialpolitisch wichtig. Die sicherste Variante für Vermieter ist die Kooperation mit kommunalen Trägern. Bei Direktvermietung: Aufenthaltstitel prüfen, Sprachbarrieren einplanen, Bürgschaft sichern.

Kaution und Mietsicherheit bei Vermietung an Behörden

Vermietern wird oft geraten, bei Vermietung an Geflüchtete besonders hohe Kautionen zu verlangen. Das ist rechtlich problematisch und praktisch meist unnötig. Nach § 550 BGB darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen — egal an wen vermietet wird. Diese Grenze gilt auch hier.

Bei Vermietung an die Kommune oder einen anerkannten Träger ist eine Kaution oft gar nicht notwendig. Der Staat haftet für Mietausfälle und Schäden — ein privater ProvisionMaklerprovision bei Vermietung – seit 2015 zahlt derjenige der den Makler beauftragt.Weiterlesen → max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.">MaklerImmobilienmakler vermittelt Mieter oder Käufer – Provision max. 2 Kaltmieten bei Neuvermietung.Weiterlesen → oder HausverwaltungExterne Verwaltung von Mietobjekten – kostet 5-8% der Bruttomiete, ab 3+ Einheiten sinnvoll.Weiterlesen → ist zuverlässiger als jede Privatperson. Viele erfolgreiche Vermieter verzichten deshalb komplett auf Kautionen und kalkulieren stattdessen einen höheren Mietpreis ein. Das spart Verwaltungsaufwand und Streits bei der Rückgabe.

Kritisch wird es bei Direktvermietung an den Geflüchteten selbst: Hier hat die Person möglicherweise kein deutsches Bankkonto, keinen Schufa-Eintrag und keine Referenzen von früheren Vermietern. Ein Kompromiss: Akzeptieren Sie alternativ eine Bürgschaft durch den Träger oder die Stadtverwaltung statt klassischer Kaution.

Sprachbarrieren und Dokumentation im Mietvertrag

Ein häufiger Fehler: Vermieter unterschätzen rechtliche Folgen von Sprachproblemen. Wird der Mietvertrag in deutscher Sprache unterzeichnet, gilt das Vertragsverhältnis auch dann als gültig, wenn die andere Partei kein Deutsch spricht — nach § 305 BGB muss der Vermieter jedoch gewährleisten, dass ungewöhnliche Klauseln ausdrücklich erläutert wurden.

Praktische Lösung: Nutzen Sie zertifizierte Dolmetscher (oft kostenlos über die Stadtverwaltung) oder arbeiten Sie mit etablierten Trägern zusammen, die Übersetzungen übernehmen. Dokumentieren Sie die Vertragsübergabe schriftlich mit Datum und Namen des Dolmetschers.

Ein oft übersehener Punkt: Wichtige Hausregeln (Nebenkosten-Abrechnung, Schneeräumpflicht, Ruhezeiten) sollten mindestens in vereinfachtem Deutsch vorliegen. Das vermeidet später Konflikte und zeigt im Problemfall, dass Sie als Vermieter Ihre Informationspflicht erfüllt haben.

Behördliche Zahlungsgarantie und realistische Mietpreise

Ein großer Vorteil der Vermietung an Städte oder Träger: Es gibt eine faktische Zahlungsgarantie. Der Staat zahlt pünktlich — die Quote liegt bei praktisch 100 Prozent. Das rechtfertigt niedrigere Mietpreise als bei Privatmietern üblich. Viele Vermieter verlangen trotzdem Marktpreis und scheitern, weil das Budget der Behörden (aktuell etwa 800–1.200 Euro warm für Einzelpersonen in Ballungsräumen) ausgeschöpft ist.

Realistische Kalkulation: Kalkulieren Sie mit 15–20 Prozent unter dem marktüblichen Mietpreis für vergleichbare Wohnungen, wenn Sie an die Behörde vermieten. Der Nachteil kleinerer Mieteinnahmen wird durch Zahlungssicherheit, weniger Leerstände und geringere Maklergebühren mehr als kompensiert. Viele große Vermieter in München, Berlin und Hamburg haben genau diesen Weg erfolgreich gewählt.

Dokumentieren Sie alle Abrechnungen sorgfältig. Behörden prüfen genauer als Privatmieter und fordern bei Ungereimtheiten Belege an. Das ist kein Hindernis, sondern schafft langfristig Rechtssicherheit.

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