Ratgeber

Instandhaltungspflicht als Vermieter: Was musst du reparieren? (2026)

Die Instandhaltungspflicht ist eine der zentralen Pflichten eines Vermieters — und gleichzeitig eine häufige Quelle von Streitigkeiten. Was musst du als Vermieter reparieren? Was trägt der Mieter? Und wann kann der Mieter die Miete mindern?

Grundpflicht: Der Vermieter muss die Wohnung in bewohnbarem Zustand erhalten

Nach § 535 BGB bist du als Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das klingt abstrakt — konkret bedeutet es: Du musst alles reparieren, was nicht mehr funktioniert und zur normalen Nutzung der Wohnung gehört.

Was der Vermieter reparieren muss

Heizung und Warmwasser

Die Heizung muss von Oktober bis April (Heizperiode) mindestens 20°C Raumtemperatur ermöglichen. Fällt die Heizung aus, musst du sie unverzüglich reparieren — das ist ein akuter Mangel.

Fenster und Türen

Defekte Schlösser, verzogene Türen die nicht schließen, undichte Fenster mit Zugluft — alles Sache des Vermieters. Gleiches gilt für kaputte Fensterscheiben, es sei denn, der Mieter hat sie beschädigt.

Sanitär und Wasser

Verstopfte Abflüsse (wenn keine Schuld des Mieters), defekte Wasserhähne, kaputte WC-Spülung, Wasserrohrbrüche — alles muss der Vermieter beheben.

Elektrik

Defekte Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungen — wenn die Wohnungsinstallation betroffen ist, ist der Vermieter zuständig.

Schimmel und Feuchtigkeit

Wenn Schimmel durch bauliche Mängel entsteht (undichtes Dach, mangelhafte Dämmung, fehlerhafte Bautechnik), muss der Vermieter handeln. Entsteht Schimmel durch falsches Lüften des Mieters, trägt er die Verantwortung — das ist oft ein Beweisproblem.

Was der Mieter selbst tragen muss

Kleinreparaturklausel

Im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → kann vereinbart werden, dass der Mieter kleine Reparaturen selbst zahlt. Die Klausel ist nur wirksam, wenn:

  • Sie nur Gegenstände betrifft, mit denen der Mieter häufig direkt in Berührung kommt (Wasserhähne, Lichtschalter, Türklinken, Duschköpfe)
  • Die Einzelreparatur unter etwa 100–120 € liegt
  • Der Jahresbetrag begrenzt ist (üblicherweise 6-8% der Jahresmiete)

Schäden durch den Mieter

Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat, muss er selbst tragen — Einbruchschaden durch eigenes Verschulden, zerbrochene Fensterscheibe beim Umzug, etc.

Mietminderung: Wann darf der Mieter weniger zahlen?

Bei einem erheblichen Mangel darf der Mieter die Miete mindern — auch ohne Erlaubnis des Vermieters. Er muss aber:

  1. Den Mangel schriftlich anzeigen (Mängelanzeige)
  2. Eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen
  3. Dann erst mindern
MangelTypische Mietminderung
Heizungsausfall im Winter30–50%
Schimmel in einem Zimmer10–20%
Defekte Klingel/Türöffner1–3%
Kein Warmwasser10–20%
Baulärm durch Vermieter5–15%

Praxistipp: Reparaturprotokoll führen

Dokumentiere alle Reparaturen: Datum, Art des Mangels, durchgeführte Maßnahme, Kosten, Rechnung. Das hilft bei:

  • Steuererklärung (Werbungskosten)
  • Streitigkeiten mit dem Mieter
  • Nachweisen gegenüber der Versicherung
  • Bewertung beim späteren Verkauf

Erstelle am besten direkt nach Einzug ein ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → mit Fotos — dann ist klar, was beim Einzug schon vorhanden war und was der Mieter verursacht hat.

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