Ratgeber

Tapezieren vs. Streichen: Was ist besser für Vermieter?

Bei der Renovierung zwischen zwei Mietparteien stellt sich die Frage: Tapete erneut auftragen oder streichen? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile aus Vermieter-Sicht.

Streichen: Vorteile für Vermieter

  • Günstiger: 8–12 €/m² inkl. Arbeit vs. 15–25 €/m² beim Tapezieren
  • Schneller: Streichen dauert weniger Zeit als Tapezieren
  • Einfacher nachzubessern: Kleine Flecken einfach überstreichen
  • Flexibel bei Farbwahl: Mieter kann bei Auszug in Neutral überstreichen
  • Keine Tapete zu entfernen beim nächsten Mieterwechsel

Tapezieren: Vorteile für Vermieter

  • Verdeckt Wandmängel (Risse, Unebenheiten) besser
  • Strukturtapeten sind robuster gegen Stöße
  • Optisch hochwertiger Eindruck in bestimmten Segmenten
  • Schalldämmende Wirkung bei Schaumtapeten

Kostenvergleich

MaßnahmeKosten/m² (inkl. Arbeit)
Streichen (2 Schichten)8–12 €
Raufasertapete + Farbe12–18 €
Vlies-Tapete (Strukturtapete)15–25 €
Designtapete (Premium)25–50 €

Empfehlung nach Mietsegment

  • Standard-Vermietung: Weiße Wandfarbe auf glatter Wand — günstig, pflegeleicht, neutral
  • Gehobenes Segment: Raufaser überstreichen oder hochwertige Vlies-Tapete in Neutraltönen
  • Luxus-Apartments: Tapeten können Wohnwert steigern — aber nur in Kombination mit hochwertigem Gesamtkonzept

Schönheitsreparaturklauseln und Tapete

Wenn der Mieter MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen → auf Mieter übertragen werden.">SchönheitsreparaturenStreich- und Tapezierarbeiten – können per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden.Weiterlesen → schuldet (sofern wirksame Klausel): Streichen ist klar definierbar. Bei Tapete wird es komplizierter — muss nur überstrichen oder neu tapeziert werden? Klausel klar formulieren.

Fazit

Für die meisten Vermietungen: Streichen ist die bessere Wahl — günstiger, schneller, pflegeleichter. Tapezieren lohnt sich nur bei spürbaren Wandmängeln oder im Premium-Segment mit echtem Mehrwert.

Abnutzungsausgleich: Was die Maklergebührenverordnung und das BGB vorsehen

Viele Vermieter übersehen einen entscheidenden rechtlichen Aspekt: Nach § 556 Abs. 3 BGB darf der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht automatisch vom Kautions­guthaben abziehen. Die Rechtsprechung unterscheidet hier streng zwischen normaler Abnutzung und Verschleiß – und genau hier zeigt sich ein praktischer Vorteil des Streichens.

Tapeten unterliegen einer kürzeren wirtschaftlichen Lebensdauer als Wandfarbe. Während eine hochwertige Dispersionsfarbe bei normaler Abnutzung 8–10 Jahre hält, rechnet die Rechtsprechung bei Tapeten mit einer Nutzungsdauer von durchschnittlich 5–7 Jahren ab Mietantritt. Das bedeutet: Bei einem Auszug nach 4 Jahren Mietdauer können Sie Tapezierkos­ten deutlich schwerer vom ausziehenden Mieter verlangen als Malerkosten vom nachfolgenden.

Konkret für die Praxis: Führen Sie bei Mietantritt immer ein ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen → mit Fotos. Wurde die Wohnung mit Tapete übergeben, dokumentieren Sie Farbe und Zustand. So lassen sich später berechtigte Forderungen gegenüber der Kautionsstelle absichern.

Schimmel und Feuchte: Warum Streichen die bessere Wahl ist

Ein oft unterschätzter Punkt: Tapeten verdecken Feuchteprobleme und können diese sogar verschlimmern. Die Tapete wirkt als Dampfsperre – Feuchtigkeit sammelt sich zwischen Wand und Belag an und begünstigt Schimmelbildung. Besonders kritisch ist dies in Badezimmern und Küchen, wo die Luftfeuchte oft über 60 % liegt.

Beim Streichen hingegen bleibt die Wand atmungsaktiv (bei Verwendung von Dispersionsfarben). Das senkt das Schimmelrisiko um etwa 30–40 % – ein wichtiger Punkt, wenn Sie in feuchteren Regionen (etwa Norddeutschland) vermieten. Im Schadensfall könnten Sie sonst als Vermieter haftbar gemacht werden, wenn eine mangelhaft angebrachte Tapete zum Schimmel führt.

Ein praktischer Tipp aus der Vermieter-Praxis: Bei Mieterwechsel lieber zu einer hochwertigen, schimmelresistenten Farbe greifen. Die Mehrkosten (2–4 €/m² zusätzlich) amortisieren sich schnell durch vermiedene Wasserschäden und Auseinandersetzungen.

Mieterfreundlichkeit und Vermietungsgeschwindigkeit nutzen

Der psychologische Effekt wird oft übersehen: Eine frisch gestrichene Wohnung wirkt moderner und ansprechender auf potenzielle Mieter als eine tapezierten Räume mit Mustern aus dem letzten Jahrzehnt. Das zahlt sich beim Vermietungsprozess aus – im Schnitt lässt sich eine frisch angestrichene Wohnung 2–3 Wochen schneller vermieten als eine mit veralteter Tapete.

Hinzu kommt: Moderne Mieter erwarten häufig, dass sie die Farbe selbst wählen dürfen (auch rechtlich vorteilhaft für Sie – siehe § 3 Nr. 5 Schönheitsreparaturenverordnung). Mit Tapete ist das deutlich aufwendiger. Ein gestrichenes Zimmer in Neutral (NCS N0500 oder ähnlich) akzeptieren Mieter schneller und ohne Verhandlung.

Fazit für die Vermietungsstrategie: Setzen Sie auf Streichen mit hochwertiger Farbe. Das senkt die Kosten, reduziert rechtliche Risiken und beschleunigt die Neuvermietung – ein wirtschaftlicher Vorteil, der sich über mehrere Mieterwechsel hinweg deutlich bemerkbar macht.

Weiterführende Artikel