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Scheidung und Immobilien: Was mit der vermieteten Wohnung passiert

Die Immobilie in der Scheidung: Grundlagen

Wenn Ehepaare sich scheiden lassen und eine gemeinsam vermietete Immobilie besitzen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Welche die beste ist, hängt von Güterstand, Wert der Immobilie, Finanzierungsstand und persönlicher Situation ab.

Die drei häufigsten Lösungen

Option 1: Einer übernimmt die Immobilie

Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie komplett — bezahlt den anderen aus. Der Übernahmepreis basiert auf dem aktuellen Verkehrswert abzüglich ausstehender Kredite.

Beispiel: Immobilie wert 300.000 €, Restschuld 100.000 € → EigenkapitalEigene Mittel beim Immobilienkauf – mindestens 20% empfohlen, besser 30%.Weiterlesen → 200.000 €. Einer übernimmt und zahlt dem anderen 100.000 € aus.

Option 2: Verkauf und Erlösteilung

Die Immobilie wird verkauft, der Erlös geteilt. Das ist die sauberste Lösung — aber Timing und Marktlage entscheiden über den Erlös. Im aktuellen Markt kann ein Verkauf 3–12 Monate dauern.

Option 3: Gemeinsam weiter vermieten

Auch nach der Scheidung können beide Ex-Partner die Immobilie weiter gemeinsam als GbR verwalten und die Mieteinnahmen aufteilen. Das funktioniert nur wenn die Kommunikation klappt — und ist oft keine langfristige Lösung.

Wer bekommt die Mieteinnahmen während des Scheidungsverfahrens?

Solange die Scheidung noch läuft, stehen Mieteinnahmen aus gemeinschaftlichem Eigentum grundsätzlich beiden Ehepartnern zu — anteilig nach Eigentumsanteil (oft 50/50). Wenn eine Partei die Verwaltung übernimmt, kann das anders geregelt werden. Ein Anwalt sollte die Übergangsphase klar regeln.

Mieteinnahmen und Zugewinnausgleich

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (der häufigste in Deutschland) werden Mieteinnahmen die während der Ehe erzielt wurden als Zugewinn berücksichtigt. Die Immobilie selbst (Anfangsvermögen vs. Endvermögen) ist Teil der Zugewinnberechnung.

Was passiert mit dem MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →?

Der Mietverhältnis läuft unverändert weiter — Mieter bemerken die Scheidung nicht automatisch. Wenn die Eigentümersituation sich ändert (z.B. einer der Ehepartner wird alleiniger Eigentümer), muss der Mieter informiert werden, an wen er zukünftig zahlt.

Steuern bei der Immobilien-Übertragung

Gut zu wissen: Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern im Rahmen der Scheidung ist grunderwerbsteuerfrei — wenn sie Teil des Zugewinnausgleichs oder einer Scheidungsvereinbarung ist. Das gilt sowohl bei gemeinsam gehaltenen als auch bei alleinig gehaltenen Immobilien. Lass das von einem Anwalt oder Steuerberater bestätigen.

Praktische Empfehlung

Kläre die Immobilien-Fragen im Scheidungsverfahren so früh wie möglich — idealerweise schriftlich in einem Scheidungsfolgenvertrag. Was in diesem Vertrag steht, ist bindend und vermeidet spätere Streitigkeiten über Verwaltung, Einnahmen und Kosten. Ein Fachanwalt für Familienrecht und Immobilienrecht sollte hinzugezogen werden.

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