Ratgeber

Parkett in der Mietwohnung: Was Vermieter wissen und fordern dürfen

Parkett wertet eine Mietwohnung auf – ist aber auch Streitpotenzial. Kratzer, Flecken, Lücken: Ab wann haftet der Mieter? Was gilt als normaler Verschleiß? Und wie schützt du dich als Vermieter?

Was ist normaler Verschleiß bei Parkett?

Normaler Verschleiß, den du als Vermieter tragen musst:

  • Feine Kratzer durch normale Nutzung (Tisch ziehen, normale Schuhe)
  • Leichter Glanzabrieb nach vielen Jahren
  • Minimale Farbveränderungen durch UV-Licht

Was der Mieter zahlen muss (übermäßiger Schaden):

  • Tiefe Kratzer durch Hochhackige, Möbelrücken ohne Filzgleiter
  • Brandflecken (Zigarette, Kerze)
  • Wasserflecken durch Undichtigkeiten (nicht schnell genug gemeldet)
  • Flecken durch Farbverschüttung oder Ähnliches

Wie dokumentierst du den Zustand bei Einzug?

Foto-Dokumentation ist Pflicht. Fotografiere jeden Raum aus mehreren Perspektiven, close-ups von vorhandenen Schäden. Beschreibe im ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen →: „Parkett im Wohnzimmer mit leichten Gebrauchsspuren, keine Kratzer über 2 cm." So hast du eine klare Baseline für den Auszug. Mehr: Übergabeprotokoll richtig erstellen

Parkett renovieren: Wer zahlt?

Schleifen und neu versiegeln des Parketts ist eine Schönheitsreparatur oder Instandhaltung – je nach Zustand. Normale Abnutzung: Vermieter trägt die Kosten. Schäden durch Mieter: Mieter haftet für die Mehrkosten gegenüber normalem Verschleiß.

Wichtig: Ein Gerichte rechnen oft anteilig. Altes Parkett (15 Jahre alt) bekommt nicht den gleichen Neuwert wie frisch verlegtes.

Neue Wohnung: Lohnt sich Parkett?

Parkett kostet 40–80 €/m² inkl. Verlegung. Laminat ist günstiger (15–25 €/m²) und oft robuster. Für Premium-Wohnungen lohnt sich Parkett wegen der höheren erzielbaren Miete und der Langlebigkeit (mit Pflege: 30–50 Jahre). Für normale Mietwohnungen: Laminat oder Vinyl ist oft die bessere Wahl.

Checkliste Parkett als Vermieter

  • Zustand bei Einzug fotografieren und protokollieren
  • Im MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →: Mieter zu Verwendung von Filzgleitern verpflichten
  • Bei Auszug: Schäden vs. normaler Verschleiß abwägen
  • Alter des Parketts bei Schadensberechnung berücksichtigen

Die richtige Dokumentation: So sicherst du dich vor Streitigkeiten ab

Ein häufiger Fehler von Vermietern ist die mangelnde Dokumentation des Parkettbodens. Ohne aussagekräftige Fotos und schriftliche Feststellungen wird es vor Gericht schwierig, übermäßige Schäden nachzuweisen. Die Rechtsprechung orientiert sich hier streng an § 536 Abs. 1 BGB: Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden über normalen Verschleiß hinausgeht.

Erstelle bei der Übergabe ein detailliertes Übergabeprotokoll mit folgenden Punkten:

  • Hochauflösende Fotos des gesamten Parkettbodens in allen Räumen (mindestens 2-3 pro Raum aus verschiedenen Blickwinkeln)
  • Dokumentation vorhandener Kratzer, Dellen oder Verfärbungen mit Datum
  • Angabe des Verlegedatums und der Parkettart (Mehrschicht-, Massivparkett)
  • Zustand der Lackierung oder Ölung
  • Unterschrift von Mieter und Vermieter mit Datum

Nach Auszug des Mieters wiederhole diesen Prozess. Ein Vergleich zwischen Ein- und Auszugszustand ist deine stärkste Waffe bei Schadensersatzforderungen. Viele Vermieeter verzichten darauf – das ist kostspielig.

Parkettschäden richtig bewerten: Wann lohnt sich eine Reparatur?

Nicht jeder Kratzer im Parkett rechtfertigt eine Reparaturforderung. Hier spielen Kosten, Umfang und Alter des Belags eine Rolle. Nach § 546 BGB kann der Mieter nur für Schäden haftbar gemacht werden, die über normale Abnutzung hinausgehen.

In der Praxis gilt folgende Faustregel: Oberflächenkratzer unter 1 Millimeter Tiefe und mit weniger als 5 Zentimetern Länge fallen unter normalen Verschleiß. Das Amtsgericht Köln hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass Kratzer bis etwa 2 Millimeter Tiefe bei Parkettböden älter als 7 Jahre als zumutbar gelten.

Die Alterungsabschreibung ist entscheidend: Nach der Legionellen-Richtlinie und gängiger Rechtsprechung beträgt die Lebensdauer von Parkettböden etwa 20 Jahre. Das bedeutet: Bei einem 15 Jahre alten Parkett kannst du maximal 25 Prozent der Reparaturkosten vom Mieter fordern, nicht die vollen 100 Prozent. Das wird häufig übersehen.

Faustregel für Reparaturkosten: Liegen diese unter 50 Euro, lohnt sich eine Mieteinbehaltung rechtlich meist nicht. Höhere Kosten solltest du dokumentieren und ggf. mit Kostenvoranschlägen belegen.

Reinigung und Instandhaltung: Was du nicht vom Mieter verlangen darfst

Ein verbreiteter Rechtsirrtum: Viele Vermieter fordern im Mietvertrag eine „spezielle Parkettversiegelung" als Ausgleichszahlung. Das ist nicht zulässig. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten – inklusive notwendiger Instandhaltung.

Konkret bedeutet das:

  • Du zahlst: Tiefenreinigung, Auffrischung der Versiegelung, Reparaturen von Verschleiß
  • Der Mieter zahlt: Normale Reinigung, Verursachung von Verschmutzungen (Flecken durch Rotwein, Kaugummi), fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen

Das Landgericht Berlin hat 2019 entschieden: Eine Klausel, die Mieter zur

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