Ratgeber

Bad renovieren in der Mietwohnung: Was Vermieter dürfen und müssen

Das Badezimmer ist oft der erste Eindruck bei einer Besichtigung. Ein veraltetes Bad kann gute Mieter abschrecken und die erzielbare Miete drücken. Wann lohnt sich eine Renovierung – und was kostet sie?

Was kostet eine Bad-Renovierung?

Je nach Umfang und Größe:

  • Basis-Renovierung (Fliesen streichen, neue Armaturen, neue Duschkabine): 2.000–5.000 €
  • Moderate Renovierung (neue Fliesen, neues WC, neue Wanne/Dusche): 5.000–12.000 €
  • Komplette Sanierung (alles raus, neu aufbauen, bodengleiche Dusche): 10.000–25.000 €

Was kann auf den Mieter umgelegt werden?

Wenn du das Bad im Zuge einer ModernisierungBauliche Verbesserungen – 8% der Kosten p.a. auf Mieter umlegbar, mit 3-Monats-Ankündigung.Weiterlesen → renovierst (nicht nur Instandhaltung), kannst du 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Aber: Reine Schönheitsrenovierung ist keine Modernisierung. Eine bodengleiche Dusche statt Wanne kann als Wohnwertverbesserung gelten. Mehr: Modernisierungsumlage berechnen

Wann sollte das Bad renoviert werden?

Gute Zeitpunkte:

  • Bei Mieterwechsel – Wohnung steht leer, kein laufendes Mietverhältnis stört
  • Nach 20–30 Jahren – ästhetisch und technisch veraltet
  • Wenn Schäden vorhanden sind (Schimmel, undichte Fugen, defekte Elektrik)
  • Bodengleiche Dusche statt Badewanne (für Singles und Paare attraktiver)
  • Helles Fliesen-Design (weiß/hellgrau)
  • Moderne Handbrause mit Regendusche
  • Ausreichend Licht (Deckenleuchte + Spiegelleuchte)
  • Lüftung (Fenster oder Entlüfter – Schimmel ist Ausschlusskriterium)

Checkliste Bad-Renovierung

  • Umfang festlegen (Basis, moderat, komplett?)
  • Angebote von 3 Handwerkern einholen
  • Modernisierungsankündigung an Mieter (wenn während Mietzeit)
  • Kosten steuerlich einordnen (Erhaltung oder Herstellung?)
  • Fotos vorher/nachher für Dokumentation

Mehr: Wohnung aufwerten | Kosten auf Mieter umlegen

Welche Bad-Renovierungen sind Vermieter-Pflicht – und welche freiwillig?

Das Badezimmer fällt unter die sogenannte „Erhaltung der Mietsache". Das bedeutet: Vermieter müssen das Bad in einem bewohnbaren Zustand halten. Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Konkret sind diese Maßnahmen Vermieter-Pflicht:

  • Defekte Wasserhähne, Rohre oder Dichtungen reparieren
  • Undichte Fenster austauschen (führt zu Schimmelbildung)
  • Funktionierende Toilette, Waschbecken und Dusche/Wanne bereitstellen
  • Schäden durch Bausubstanz beheben (Risse im Putz, Feuchtigkeitsschäden)

Diese Maßnahmen sind hingegen freiwillig und dienen der Werterhaltung:

  • Designmodernisierung (trendige Fliesen, neue Farben)
  • Komfort-Upgrades (beheizbare Handtuchhalter, LED-Spiegel)
  • Premium-Armaturen oder hochwertige Materialien

Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand des Bads beim Mieterwechsel mit Fotos und ÜbergabeprotokollDokumentation des Wohnungszustands bei Ein- und Auszug – Pflicht für spätere Schadensansprüche.Weiterlesen →. So lassen sich später Schäden vom Mieter abgrenzen, für die dieser haftbar gemacht werden kann.

Bad-Renovierung als Modernisierung: MieterhöhungErhöhung der Miete auf ortsübliches Niveau – max. 20% in 3 Jahren, schriftlich mit Begründung.Weiterlesen → möglich nach § 559 BGB

Wer sein Bad über den bloßen Erhaltungsstandard hinaus modernisiert, darf die Miete anpassen – aber nicht beliebig. § 559 BGB erlaubt eine Mieterhöhung um maximal 8 % der Kosten pro Jahr, verteilt über den MietvertragRechtlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter – Form, Inhalt und Klauseln sind entscheidend.Weiterlesen →.

Beispiel: Eine Modernisierung kostet 10.000 €. Die zulässige jährliche Kostenmiete liegt bei 800 €. Wenn die aktuelle Miete 900 € beträgt, darf diese um maximal 72 € (8 % von 900 €) steigen.

Wichtig:

  • Vorankündigung: Mieter müssen mindestens 3 Monate vorher schriftlich informiert werden (§ 559 Abs. 3 BGB)
  • Kündigungsrecht des Mieters: Der Mieter kann innerhalb von 2 Monaten kündigen, wenn die Maßnahme die Lebensqualität wesentlich beeinträchtigt
  • Mietminderung: Während der Bauphase können Mieter die Miete um 10–25 % mindern, je nach Dauer und Beeinträchtigung

Modernisierungen amortisieren sich oft schnell: Ein modernes Bad bei Neuvermietung mit +150–250 € monatlicher Mietsteigung ist realistisch – bei korrektem Ablauf vollkommen legal.

Häufige Fehler bei Bad-Renovierungen und wie Sie sie vermeiden

Viele Vermieter machen bei Bad-Sanierungen teure Anfängerfehler:

Fehler 1: Ohne Handwerker-Angebote kalkulieren
Realität: Ein gutes Bad kostet mehr als gedacht. Holen Sie mindestens 3 Kostenvoranschläge ein – die Preisunterschiede liegen oft bei 30–50 %. Achten Sie auf versteckte Kosten wie Entsorgung alter Materialien (+200–500 €) und notwendige Vorarbeiten (Schimmelbeseitigung, Wasserschadensanierung).

Fehler 2: Zu billig kalkulieren und dann abbrechen
Ein

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